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Musterklage gegen EEG-Umlage ruht

Das Oberlandesgericht Dresden beschäftigt sich vorerst nicht mit der Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe.

Kläger und Beklagte hätten beantragt, das Verfahren in zweiter Instanz ruhen zu lassen, teilte das Gericht mit. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Hamm bei einer anderen Musterklage gegen die EEG-Umlage eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Dessen Entscheidung soll nun abgewartet werden.

Der Textilhersteller Vovalon aus Treuen im Vogtland hat seinen Energieversorger auf Rückzahlung der EEG-Umlage verklagt und vor dem Landgericht verloren. Vowalon hält die Abgabe für unzulässig.


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