Das Oberlandesgericht Dresden beschäftigt sich vorerst nicht mit der Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe.
Kläger und Beklagte hätten beantragt, das Verfahren in zweiter Instanz ruhen zu lassen, teilte das Gericht mit. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Hamm bei einer anderen Musterklage gegen die EEG-Umlage eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Dessen Entscheidung soll nun abgewartet werden.
Der Textilhersteller Vovalon aus Treuen im Vogtland hat seinen Energieversorger auf Rückzahlung der EEG-Umlage verklagt und vor dem Landgericht verloren. Vowalon hält die Abgabe für unzulässig.