BRISANT

Ratgeber : Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

Rund 100 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Feuerwerkskörper aus. Deren Verkauf ist nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Damit der Jahreswechsel trotz Einsatz von Krachern und Raketen ohne Verletzungen und Unfälle verläuft, haben wir für Sie einige Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt.

Feuerwerkskörper
  • Achten Sie beim Kauf auf Qualität. Geprüfte und zugelassene Produkte tragen die Aufdrucke BAM-P I und BAM-P II. Kleinstfeuerwerk der Klasse P I sind weniger gefährlich. Produkte der Klasse P II dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahre verkauft werden. Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne amtliche Zulassung.
  • Vorsicht: Böller und Raketen aus dem Ausland verfügen oft nicht über eine amtliche Zulassung. Die Waren stammen meist aus Osteuropa, Däne­mark oder den Nieder­landen und entsprechen oftmals nicht den deutschen Sicherheitsbe­stimmungen. Ungeprüfte Böller sind unberechenbar. Ihr Einsatz ist deshalb verboten.
  • Lagern Sie ihr Silvesterfeuerwerk außer Reichweite von Kindern.
  • Die mitgelieferte Gebrauchsanweisung enthält Hinweise zur sachgemäßen Verwendung der verschiedenen Feuerwerkskörper. Lesen Sie sie daher aufmerksam.
  • Zünden Sie Böller und Feuerwerkskörper nur im Freien und achten Sie auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden. Halten Sie nach dem Zünden einen Abstand von mindestens 10 bis 15 Metern ein.
  • Starten Sie die Raketen nur senkrecht. Verwenden Sie dazu eine Flasche, die einen sicheren Stand haben sollte. Gut eignet sich dazu ein Flaschenkasten. Starten Sie die Raketen keinesfalls aus der Hand.
  • Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen und angezündete Knaller sofort wegwerfen.
  • Wenn Sie ganz sicher gehen wollen: Halten Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
  • Zünden Sie ausgegangene Feuerwerkskörper nicht wieder an. Lassen Sie die Blindgänger kurz liegen und löschen Sie sie anschließend mit Wasser.
  • Achten Sie am Silvesterabend – besonders bei Kindern - auf schwer entflammbare Kleidung. Tragen Sie keine Kunstfaserstoffe, wie etwa Fleece.

Sollte trotz aller Vorsicht ein Sach- oder Personenschaden entstehen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung melden.

Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2012, 14:14 Uhr