BRISANT

Ärztin räumt Fehler ein : Prozessauftakt um Narkosetod von "Sexy Cora"

Brisant | 28.01.2013 | 17:15 Uhr

Erotikdarstellerin "Sexy Cora" wurde nur 23 Jahre alt. Sie starb nach einer Brust-OP vor knapp zwei Jahren. Die sie damals behandelnde Narkose-Ärztin muss sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt übernahm die Medizinerin die Verantwortung für den tödlichen Behandlungsfehler.

Die wegen fahrlässiger Tötung der Erotikdarstellerin Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" angeklagte Ärztin neben ihrem Anwalt im Landgericht in Hamburg

Am Landgericht Hamburg hat am Montag der Prozess gegen eine Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Die 56-Jährige übernahm die Verantwortung für den Behandlungsfehler, der vor zwei Jahren zum Tod der als "Sexy Cora" bekannten Erotik-Darstellerin geführt haben soll. Die 23-jährige Carolin Wosnitzka hatte sich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter das Messer gelegt, um zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern zu lassen. Während der Operation hatte sie einen Herzstillstand erlitten. Die Anästhesistin erklärte vor Gericht, diesen zu spät bemerkt zu haben. Jedoch sei das akustische Signal, das in solchen Fällen warnende Töne abgibt, ausgeschaltet gewesen. Wer das medizinische Gerät zuvor betätigt habe, wisse sie nicht.

"Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wieder gutzumachen, aber das kann ich nicht."

Angeklagte Medizinerin

An einer Hirnlähmung gestorben

Die Erotik-Darstellerin Carolin Wosnitza alias Sexy Cora
Erotik-Darstellerin Carolin Wosnitza alias Sexy Cora starb 2011 nach einer Brust-OP.

Der Medizinerin wird vorgeworfen, während des Eingriffes nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt zu haben. Auch die vorgeschriebenen Reanimierungsversuche soll sie zudem nicht durchgeführt haben. Nach der Operation am 11. Januar war die Porno-Darstellerin ins Koma gefallen. Wenige Tage später starb die 23-Jährige, die auch als Bewohnerin von "Big Brother" für Furore gesorgt hatte, an einer Hirnlähmung. Als Nebenkläger tritt der Manager und Witwer der Verstorbenen auf. "Ich denke oft an das Leid, das ich auch ihm angetan habe", erklärte die angeklagte Medizinerin. Das Urteil im Prozess um die fahrlässige Tötung soll am 5. Februar fallen.

Zuletzt aktualisiert: 28. Januar 2013, 15:28 Uhr