Wann beginnt das Leben? : Kampf für würdigen Umgang mit "Sternenkindern"
Brisant | 15.01.2012 | 17:15 Uhr
Wiegt ein tot geborenes Baby weniger als 500 Gramm, ist es per Gesetz kein Mensch, sondern: Abfall. Es wird weder dem Standesamt angezeigt, noch muss es bestattet werden. Eine betroffene Familie aus Hessen konnte das nicht ertragen - und kämpft mit Erfolg für eine Gesetzesänderung.
Wäre das Schicksal nicht so grausam zu Barbara und Mario Martin gewesen, wäre das Ehepaar jetzt eine fünfköpfige Familie. Drei Kinder hat das Paar verloren - während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder wenige Stunden danach. Doch zwei von ihnen gab es juristisch gesehen nie. Sie wogen zum Zeitpunkt ihres Todes weniger als 500 Gramm. "Ein Menschenleben darf doch nicht nach Gramm definiert werden", sagt Barbara Martin. Seit Jahren kämpfen die 36-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Mann aus Hessen für einen würdigen Umgang mit diesen "Sternenkindern".
Drei tote Kinder innerhalb eines Jahres
Auf der Gedenkseite, die die Martins im Internet für ihre toten Kinder eingerichtet haben, schildern sie ihr dreifaches Leid. "Es ist grausam. Warum trifft es uns, so oft, so spät und so grausam?", ist über den Tag zu lesen, an dem sie zum dritten Mal innerhalb eines Jahres ein totes Kind im Arm hielten. Joseph-Lennard kam im November 2007 in Wiesbaden zur Welt, im siebten Schwangerschaftsmonat. Er wog weniger als 500 Gramm und lebte nur drei Stunden. Im folgenden Jahr erwarteten die Martins Zwillinge. Im September 2008 starb zuerst Tamino-Federico in der 21. Schwangerschaftswoche im Bauch seiner Mutter, er wog 290 Gramm. Seine Schwester Penelope-Wolke hielt drei Wochen länger durch. Sie wurde im Oktober 2008 geboren, 500 Gramm schwer, lebte aber nur wenige Minuten.
Offiziell nur ein Mal Eltern
Offiziell wurden die Martins aber nicht dreimal, sondern nur einmal Eltern. Schuld ist Paragraph 31 des Personenstandsgesetzes. Darin ist festgelegt, dass Fehlgeburten ohne Lebenszeichen oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm nicht beurkundet werden. "Unsere Kinder sind geboren - aber offiziell nicht existent. Das macht uns und auch andere Sterneneltern unendlich traurig", begründen die Martins ihr Anliegen - und sammelten Unterschriften für eine Petition. 40.000 Menschen haben sie unterschrieben. Bei Bundesfamilienministerin Kristina Schröder stießen sie auf offene Ohren. Schon im Mai 2012 hat die Bundesregierung eine Änderung der Personenstandsverordnung beschlossen. Nun muss der Gesetzentwurf nur noch durch den Bundestag. Ziel ist es, dass auch ein totgeborenes Kind unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche angezeigt und damit die Geburt dauerhaft dokumentiert werden kann, erklärt das Ministerium.
Nächstes Ziel: Vereinheitlichung des Bestattungsrechts
Dieser Kampf scheint gewonnen. Die Martins haben aber schon das nächste Ziel im Auge: das Bestattungsrecht. Die drei Kinder der Martins ruhen im Grab ihrer Urgroßeltern. Das ist nicht verboten, aber auch nicht vorgeschrieben und laut Bundesverband Deutscher Bestatter zudem Ländersache. "Das ist sehr uneinheitlich", erklärt die Justiziarin des Verbandes, Antje Bisping. Generell unterscheide man zwischen Fehlgeburten - unter 500 Gramm - und Totgeburten - über 500 Gramm. "Totgeburten müssen in allen Ländern bestattet werden", sagte die Juristin. In einigen Bundesländern gelte die Bestattungspflicht aber erst ab 1.000 Gramm. Bei Fehlgeburten gebe es keine Bestattungspflicht. Es sei aber in keinem Bundesland verboten, ein "Sternenkind" unter 500 Gramm zu beerdigen.
Stichwort: Sternenkinder
Sternenkinder heißen Kinder, die bereits vor ihrer Geburt gestorben sind. Viele können nach aktueller Gesetzeslage nicht einmal bestattet werden, denn von Amts wegen zieht eine Gewichtsangabe den Strich zwischen Mensch und Noch-Nicht-Mensch. Sie liegt bei 500 Gramm.
Links ins WWW
Der MDR ist nicht für den Inhalt externer Internetseiten verantwortlich!

