Amtsgericht Dresden : Prozessauftakt gegen Linken-Politiker Hahn
Am Dresdner Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen den sächsischen Linken-Politiker André Hahn begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Februar 2010 die Blockade gegen einen genehmigten Aufmarsch von Rechtsextremen in Dresden als "Rädelsführer" mitorganisiert und verhindert zu haben. Der Prozess wurde bereits nach zwei Stunden auf den 23. Oktober vertagt.
Strittige Auslegung des Versammlungsgesetzes
Die Verteidigung hatte zuvor beantragt, das Verfahren auszusetzen. Sie will, dass zunächst ein Verfassungsgericht die Rechtsgrundlage für das Verfahren klärt. Hintergrund ist die Auslegung des sächsischen Versammlungsgesetzes. Das war im April 2011 vom sächsischen Verfassungsgerichtshof wegen Formfehler gekippt worden, rückwirkend zum Januar 2010. Damit gab es nach Ansicht der Verteidigung im Februar 2010 kein gültiges Versammlungsgesetz. Hahn habe de facto nicht wissen können, welche Strafe ihm beim Verstoß gegen das Versammlungsgesetz erwartet. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär sagte dazu, dass in dem fraglichen Zeitraum das Versammlungsrecht des Bundes gegolten habe.
Hahn weist Vorwürfe zurück
Hahn wies zum Prozessauftakt den Vorwurf der "Sprengung einer Versammlung" zurück und bezeichnete sich als unschuldig. Er selbst sei nur Teil des Protests und zum Zeitpunkt des geplanten Neonazi-Aufmarsches auch gar nicht mehr in der Nähe der Aufmarschstrecke gewesen. Vielmehr habe er da schon mit Ministerpräsident Stanislaw Tillich und anderen in einer Menschenkette gestanden. "Ich will keinen Handel, sondern einen Freispruch", erklärte Hahn. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schließe seiner Ansicht nach auch Gegendemonstrationen ein. Hahn vermutet "politische Vorgaben" hinter der Strafverfolgung. Es gehe darum, ihn als damaligen Vorsitzenden der größten Oppositionspartei in Sachsen öffentlich zu diskreditieren. Hahn hatte Anfang des Jahres einen Strafbefehl über 3.000 Euro erhalten, es aber abgelehnt, das Geld zu zahlen. Stattdessen sprach er sich für eine Verhandlung aus.
Gebhardt fordert Verfahrenseinstellung
Linken-Parteichef Rico Gebhardt forderte im Vorfeld des Prozesses, das Verfahren gegen Hahn ganz einzustellen. "Die Unterstellung der Dresdner Staatsanwaltschaft, dass vier Fraktionsvorsitzende der Linken, allen voran der damalige Vorsitzende unserer Fraktion, André Hahn, dafür gesorgt haben, dass erstmals der europaweit größte Naziaufmarsch in Dresden nicht stattfinden konnte, ist für uns eine große Ehre", erklärte Gebhardt. "Dennoch werden wir nicht der Versuchung erliegen, diese Behauptung für wahr zu halten." Neben Hahn wird auch gegen den Thüringer Fraktionschef Bodo Ramelow und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen, ermittelt.
Verfahren gegen Jähnigen eingestellt
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Ermittlungsverfahren gegen die Grünen-Politikerin Eva Jähnigen ohne Auflagen eingestellt. Auch gegen sie war wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt worden. In ihrem Fall handelt es sich um die Proteste vom 19. Februar 2011. Ein Behördensprecher erklärte, Jähnigen habe sich "nur kurzzeitig und nicht maßgeblich an der Blockade beteiligt". Jähnigen verwies indes darauf, dass Linke-Abgeordnete wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz an diesem Tag weiter verfolgt werden. Sie könne sich "des Eindrucks nicht erwehren, dass die Staatsanwaltschaft Dresden die Blockierer mit zweierlei Maß misst", sagte die Grüne. Erst kürzlich hatte der Landtag mit der Aufhebung der Immunität von Falk Neubert den Weg für eine Anklage frei gemacht. Die Staatsanwaltschaft strebt dies auch für Klaus Bartl an - im am Mittwoch begonnenen Prozess der Verteidiger von Hahn.
Die Rechtsextremen hatten sich am 13. Februar 2010 am Bahnhof Neustadt versammelt, um von dort aus einen Umzug zu starten. In den Straßen um den Bahnhof blockierten gut 10.000 Menschen die mögliche Strecke. Die Linksfraktion versammelte sich zu einer Fraktionssitzung unter freiem Himmel.
