Oberbürgermeisterwahl ungültig : Neue Neuwahl in Bischofswerda
Die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda vom 28. Februar 2010 ist ungültig. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Bautzen entschieden. Die Richter begründeten dies mit einer gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung. Vor der Abstimmung waren demnach bei einer Podiumsdiskussion Flugblätter verteilt worden, auf denen der Gegenkandidat von Oberbürgermeister Andreas Erler (CDU) als homosexuell und Lügner bezeichnet wurde. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Denkbar knapper Wahlausgang
Nach Ansicht der Richter hatten die Flugblätter den Zweck, Wähler mit Vorbehalten gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten Jens Krauße (SPD) nicht zu wählen. Des Weiteren sei Erlers Herausforderer als Lügner dargestellt worden: "Ein Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner Familie lebender Familienvater", hieß es auf dem Flugblatt. Krauße erhielt anschließend 2.656 Stimmen, Oberbürgermeister Erler 2.879 Stimmen. Er blieb somit im Amt. Die Richter urteilten nun, angesicht des knappen Wahlausganges sei es möglich gewesen, dass ohne diese unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre.
Oberbürgermeister Erler zeigte sich nach der Entscheidung sichtlich enttäuscht. Er gebe zunächst keinen Kommentar, sagte Erler MDR 1 RADIO SACHSEN. Er wolle das schriftliche Urteil abwarten und dann weitere Schritte beraten. Rechtsanwalt Jürgen Neumann, der die Klage eingereicht hatte, sprach dagegen von einem Sieg der Demokratie. "Auch im Wahlkampf steht der Mensch im Mittelpunkt", sagte Neumann dem MDR.
Schon 2008 Vorwürfe der Wählerbeeinflussung
Der Prozess am Oberverwaltungsgericht war nicht der erste in dem Fall. Nach der Neuwahl im Februar 2010 hatte Anwalt Neumann gegen das Wahlergebnis Einspruch beim Landratsamt eingelegt. Nachdem die Behörde den Einspruch abgewiesen hatte, zog Neumann vor das Verwaltungsgericht. Das entschied im September 2010, die Wahl sei gültig. Gerichtssprecher Robert Bendner teilte damals mit, der Vorfall sei vor der Wahl vollständig aufgedeckt worden. "Die Abwehr von Auswüchsen des Wahlkampfes ist nicht Aufgabe der Wahlprüfung", sagte Bendner. "Letztlich ist dem mündigen Wähler das politische Urteil zu überlassen."
Die Neuwahl im Februar 2010 war notwendig geworden, nachdem ein Verwaltungsgericht bereits die erste Bürgermeisterwahl im Juni 2008 für ungültig erklärt hatte. Damals war Erler zum Verhängnis geworden, dass er im Wahlkampf angekündigt hatte, für jede erhaltene Stimme einen Euro für die Vereine der Stadt zu spenden. Darin sah das Gericht zwar keine strafbare Wählerbestechung, jedoch eine unzulässige Wählerbeeinflussung.
