Bericht
Die Geschichte einer mutigen Ehefrau und Mutter
von Lutz Peter Kersten
Eine Frau zerbricht an den Erfahrungen in einem DDR-Gefängnis. Sie und ihre Familie wurden von der Stasi verfolgt, weil sie für ihr persönliches Recht gekämpft haben. Was bleibt, ist immer noch der Wunsch nach Gerechtigkeit...
Zerissene Familie
Stendal im DDR-Bezirk Magdeburg, 13. April 1988. Im dritten Stock der Igor-Kurtschatowstraße 3 frühstücke ich mit meiner Familie. Anschließend verlässt Mandy das Haus, sie muss in die Schule. Vor dem Haus sitzen drei Männer in einem blassgelben Wartburg. Sie beobachten, wie meine Frau Karin um 8.15 Uhr mit Jessica auf die Straße kommt und zur Bushaltestelle läuft. Sie bringt ihre Tochter in den evangelischen Kindergarten und geht anschließend in die Drogerie, wo sie als Verkäuferin tätig ist. Nach kurzem Warten gehen die Männer in das Haus und klingeln bei uns. Ich liege noch in der Badewanne denn ich habe Spätschicht und muss erst um 14 Uhr los. Sicher hat meine Frau etwas vergessen und klingelt deshalb Sturm. Ich öffne die Tür und zwei Männer zeigen den Ausweis vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS). „Es gilt etwas zu klären“, sagt ein Offizier. Der andere drückt die Tür weit auf: „Sie sind vorläufig festgenommen.“ Dann sagt er: „Stellen Sie keine Fragen, für Ihre Familie ist gesorgt.“
Während ich von Stendal ins 60 km entfernte Magdeburg in die Untersuchungshaftanstalt der Stasi gebracht werde, öffnet meine Frau die Ladentür der Drogerie. Ihre ersten „Kunden“ sind drei MfS-Offiziere, die sie auffordern: „Ziehen Sie Ihren Kittel aus und kommen Sie mit.“
Mittags um halb eins steht Mandy auf dem Balkon. Sie ist von der Schule gekommen und wartet auf ihre Mutter. Unten fährt eine weißer Trabbi vor. Zwei Männer und eine Frau steigen aus und rufen ihr zu: „Bist du Mandy Kersten?“ - „Ja warum?“ fragt sie. Es kommt keine Antwort, nur im Befehlston die Aufforderung: „Zieh dir den Mantel an und komme sofort runter.“ Die Leute aus dem Trabbi sind Fremde, und mit Fremden geht sie grundsätzlich nicht mit. Minuten später läutet es an der Wohnungstür. „Mach auf, Durchsuchungsbefehl.“ Mandy öffnet und bittet darum, die Ausweise sehen zu dürfen. Zu dritt stürmen sie die Wohnung. Mandy fragt, wo ihre Eltern seien. Sie sagen nur, die müssten auf Arbeit sein. Sie durchwühlen alle Schubladen und werfen alles auf den Fußboden. Mandy wird in die städtische Poliklinik gebracht. Dort ist schon ihre Schwester Jessica, die bitterlich weint. Auch Mandys Freundin Anja ist von der Stasi zur Untersuchung auf „Heimtauglichkeit“ hier abgeliefert worden. Anjas Eltern sind am Morgen verhaftet worden. Die drei Mädchen werden anschließend in ein Kinderheim abtransportiert.
In der Provinzstadt Stendal riss die Staatsmacht am 13. und 14. April 1988 vier von fünf Familien auseinander, die es gewagt hatten, sich in einer Gruppe zusammenzuschließen. Ihre Anträge auf Ausreise in den Westen waren nicht bearbeitet worden, ihre Beschwerden blieben unbeantwortet. Dagegen wollten Sie sich wehren.
Im Verhör
Wir hatten am 01. März 1984 den Ausreise-Antrag gestellt und versichert, dass unser Entschluss unumstößlich ist, niemals aber von staatsfeindlichen Gedanken geprägt war. Dennoch wurden wir von den Behörden und am Arbeitsplatz bedrängt, den Antrag zurückzuziehen. Weil wir standhaft blieben wurde uns 1985 der Personalausweis entzogen „zum Schutz der DDR.“ Wir bekamen einen Ersatzausweis „PM12“, der sonst nur Ex-Strafgefangene vorbehalten war.
Stasi-Leute setzten dann das Gerücht in Umlauf, wir wollten illegal die DDR verlassen. Meine Frau verlor ihren Posten als Chefsekretärin beim Rat des Kreises und ich wurde aus dem Fußballclub ausgeschlossen. Wir waren zu „Staatsfeinden“ erklärt worden. Trotz aller Repressalien nahm meine Frau, die mittlerweile als Verkäuferin arbeitete, die Verschleppung des Ausreise-Antrages nicht hin. Am 01. März 1988, sechs Wochen vor unserer Verhaftung, suchte sie den zuständigen Mann für Ausreise-Anträge beim Rat des Kreises auf. Ohne Voranmeldung marschierte sie in sein Arbeitszimmer und sagte: "Wenn ein Gorbatschow hier an der Macht wäre, dann säßen Sie nicht mehr auf Ihrem Sessel. Es wird Zeit, dass hier auch endlich was passiert".
In der Untersuchungshaftanstalt in Magdeburg wurde ich nach einer Leibesvisitation in ein kleines Schreibzimmer geführt. Mir wird gesagt, dass meine Frau im selben Gefängnis sei. Schon in der ersten Stunde des Verhörs wird mir klar, dass die Stasi über alle Gespräche und Aktivitäten der Stendaler Gruppe informiert ist: über die Briefe an Bonner Politiker, über den Plan, gemeinsam in Ostberlin zu demonstrieren. Es muss ein Spitzel in der Gruppe gegeben haben. Am Nachmittag fragt der Vernehmer, ob ich eine Tasse Kaffee haben möchte. „Ja schwarz mit Zucker.“ Zwanzig Minuten später spüre ich, dass mein Mund merkwürdig trocken wird. Dann habe ich mich sehr locker gefühlt, ein bisschen schummerig, aber sehr leicht und angenehm. Diese Effekte sind typisch für Psychopharmaka. Wie von ehemaligen Häftlingen bekannt ist, setzt die Stasi häufig Faustan, das DDR-Valium ein, um schneller an Geständnisse zu kommen.
Im Laufe des 20stündigen Verhörs gebe ich dann zu, dass ich wegen meine Ausreise Kontakt zu Politikern in Bonn aufgenommen habe und auch zu einer Rechtsanwältin in Westberlin. Fast jeden Tag werden wir verhört. Man beschimpft uns als
Vaterlandsverräter und als Staatsfeinde. Erst nach drei Wochen dürfen wir einen Anwalt sprechen. Der Kontakt zu meiner Frau ist auf einen Brief in der Woche beschränkt. Meine Frau machte mir immer wieder Mut mit den Worten „Wir sitzen hier wie Vögel im Käfig, aber glaub mir, es ist nicht für ewig…“ oder „Ketten werden knapp und brechen sowieso…“. Nach sieben Wochen darf meine Frau mit ihrer Mutter sprechen, will viel von den Kindern wissen, die inzwischen bei meinen Eltern lebten, und sagt: „Lasst den Kopf nicht hängen, ich habe doch nichts getan…“.
Das Urteil
Nach drei Monaten U-Haft beginnt der Prozess gegen uns vor der Politischen Strafkammer des Bezirksgerichts Magdeburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit. "Sei stark. Wir halten das durch", flüsterte meine Frau mir zu, als sie in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird.
Die Verbrechen die uns vorgeworfen wurden:
Planung einer Demonstration in Ostberlin mit anderen Antragstellern aus Stendal
Kontaktaufnahme zu bundesdeutschen Politikern, die sie über ihren Ausreise-Antrag informiert hatten (wegen dieser Briefe werden wir noch nach § 99 angeklagt, wegen Landesverräterischer Nachrichtenübermittlung die nicht der
Geheimhaltung unterliegt)
Vor der Urteilsverkündung am 15. Juli 1988 sagte meine Frau, sie fühlt sich im Sinne der Anklage als nicht schuldig. Sie kann es als mündige Bürgerin der DDR nicht verstehen, dass ein Udo Lindenberg aus der BRD das Recht genießt, mit Herrn Honecker Briefe und Geschenke auszutauschen, und wir als mündige Bürger dieses Staates nicht das Recht haben, eine Antwort auf unser Ausreiseanliegen zu bekommen. Wir werden zu drei Jahren und zwei Monate Gefängnis verurteilt. Meine Frau kommt in das gefürchtete Frauenzuchthaus Hoheneck bei Stollberg im Erzgebirge und ich nach Brandenburg.
Wochenlang wartete ich auf ein Lebenszeichen von meiner Frau. Ich verstehe nicht, dass sie mir nicht antwortet. Drei Briefe im Monat dürfen wir uns schreiben. Schließlich am 1. September erfahre ich von einem Beamten, dass meine Frau mit einem
Nervenzusammenbruch im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf liegt. Ich habe die Eltern von meiner Frau darüber informiert, sie wollen sie besuchen, sie werden abgewiesen. Erst zehn Tage später erhalten sie eine Erlaubnis meine Frau zu besuchen. Blass, abgemagert und ängstlich kommt sie auf ihre Eltern zu. Sie sagt immer „Mutti, ich habe alles falsch gemacht. Mutti, du ahnst nicht, was im Gefängnis los ist. Ich war mit Mörderinnen in einer Zelle, die mich beschimpft und bespuckt haben.“
Was ist mit ihr los, sie war doch immer so tatkräftig und optimistisch und nun steht sie zitternd vor ihnen. Sie sagt: „Am Anfang habe ich die Medikamente immer ausgespuckt, weil ich sonst nicht mehr klar denken konnte. Aber ich verspreche euch, ich nehme sie“. Sie stand unter Psychopharmaka. Nach neun Wochen kommt meine Frau als „gesunde Strafgefangene“ zurück ins Zuchthaus Hoheneck. Zuvor haben die Eltern meiner Frau in zwei Briefen den Chefarzt im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf Dr. Jürgen Rogge flehentlich gebeten sich ihrer Tochter anzunehmen und alles zu tun, um Haftverschonung für sie zu erreichen. Nicht einmal eine Antwort haben sie erhalten.
Im Frühjahr 1991 kann sich Dr. Rogge nicht mehr an meine Frau erinnern. Erst nach Einsicht der Akten kann er den „Fall“ beurteilen. Der Psychiater: „Bevor Frau Kersten zu uns verlegt wurde, erhielt sie in Hoheneck sehr hohe Dosen an schweren Psychopharmaka, die dreifache Menge dessen, was in akuten Erregungszuständen üblich ist. Sie hat sich schnell erholt". Einen Antrag auf Haftverschonung hätte er nicht begründen können. Sie war gesund. Sie musste zurück nach Hoheneck. Die Schuld trifft die Justiz.
Eine gebrochene Frau
Mitte November 1988 kommen meine Frau und ich in die Abschiebehaft der Stasi nach Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz). Wir sind von Bonn freigekauft worden. Ich darf ohne Aufsicht mit meiner Frau sprechen. Sie ist weggetreten und klagt immer nur: "Ich habe mein Land verraten. Ich habe alles falsch gemacht. Ich komme nicht rüber, die Kinder werde ich nie wiedersehen". Meine beruhigenden Worte erreichen sie nicht. Ich wiederhole was die Stasi versprochen hat: "Jessica und Mandy werden vor Weihnachten wieder bei uns sein."
Am 25. November 1988 werden wir noch mit acht anderen Häftlingen von zwei Stasi-Offizieren zum Bahnhof begleitet. Morgens um halb sieben setzt sich der Zug Richtung Gießen in Bewegung. "Wir fahren ohne die Kinder, ich kann mich noch gar nicht so richtig freuen ", sagt meine Frau. Im baden-württembergischen Kirchentellinsfurt kommen wir in einem Hotel unter, das Verwandten gehört. Unterdessen kümmert sich meine Mutter in Stendal um die Papiere der Kinder. Meine Mutter will die Kinder in ihre neue Heimat begleiten. Meine Frau muss sich in ärztliche Behandlung begeben, Dr. Braun diagnostiziert eine schwere reaktive Depression. Es gibt nur ein Heilmittel, dass schnelle Wiedersehen mit den Kindern. Meine Frau erzählt mir, dass sie vergebens darum gebeten hat, in eine andere Zelle verlegt zu werden. Aus Protest zerschlug sie einen Spiegel und wurde deshalb in eine Arrest-Zelle im Keller gesperrt und ans Bett gefesselt. Mit Spritzen und Tabletten wurde ihr Widerstand gebrochen.
Jeden Tag telefoniere ich mit meiner Mutter in Stendal. Dann die erlösende Auskunft: Am 18. oder 19. Dezember 1988 gehe es los. Die Kinder säßen schon aufgeregt auf ihren Koffern.
Wieder ein Anruf, die Papiere der Kinder seien noch nicht fertig. Die Behörden versicherten, dass es endgültig am 21. Dezember klappe. Am späten Vormittag des 21. Dezember trifft aus Stendal ein Telegramm ein: Die Anreise am 21.12. nicht möglich, da Papiere noch nicht vollständig. Weihnachten ohne die Kinder. Meine Frau wird immer stiller. Ich versuche sie zu trösten, kann aber wenig helfen. Wir machen einen langen Spaziergang. Am Abend bemüht sich meine Frau ein festliches Essen zuzubereiten. Es ist gegen 22 Uhr, als sie sagt:
„Ich gehe mal eben hoch.“ Zehn Minuten später will ich nach ihr sehen. Meine Frau ist aus dem Fenster im dritten Stock gesprungen. Sie ist sofort tot.
Vier Tage zu spät
Vier Tage danach, am Morgen des 30. Dezember 1988 werden meine Kinder gefragt, ob sie wirklich zu uns möchten. Sie sagen: „ja.“ Um 13.25 Uhr sitzen sie mit meiner Mutter im Zug nach Stuttgart. Eine Stunde später, als sie die Grenze passiert haben, schicke ich meinen Schwiegereltern per Telegramm die Nachricht über den Tod ihrer Tochter. Um die Ausreise meiner Kinder nicht zu gefährden, habe ich so lange gewartet. Aufgedreht und übermüdet liegen meine Kinder um Mitternacht mir in den Armen und fragen nach ihrer Mutter. Ich habe ihnen gesagt, dass sie krank ist und im Krankenhaus liegt. Erst am nächsten Tag will ich ihnen sagen was geschehen ist. Meine Mutter steht unter Schock und sagt immer: „Vier Tage zu spät.“ In Wahrheit waren die Entlassungsurkunden der Kinder schon am 19. Dezember 1988 abgestempelt worden vom Rat des Bezirkes. Aber meine Mutter bekam noch zwei Tage danach die Auskunft, die Papiere seien noch nicht fertig.
Inzwischen hat das Versorgungsamt Rottweil ein nervenärztliches Gutachten über die Selbsttötung von meiner Frau nach Aktenlage erstellen lassen. Es kommt zu dem Schluss: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die depressiv paranoide Psychose als Folge der Haft zum Suizid geführt hat. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang mit den Ereignissen während der Haft liegt somit vor."
Ich bin es meinen Kindern schuldig, dass die Verantwortlichen wegen Freiheitsberaubung, politischer Verfolgung und fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen werden.
Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2008, 17:12 Uhr
