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Umschau | 13.12.2011 | 20:15 Uhr : Kundenrechte bei abgesagten Veranstaltungen

Werden Veranstaltungen abgesagt, halten manche Organisatoren ihre Kunden mit neuen Terminen hin. Nicht selten endet das jedoch mit einer Pleite des Veranstalters. Dann beginnt der Kampf um die Rückgabe des Eintrittgeldes.

Eine Fahrkarte wird gescannt

Frank B. freute sich auf das Open-Air-Spektakel "Ben Hur live". Das sollte im November 2009 stattfinden. Die Karten kosteten 130 Euro. Eine Woche vor dem Termin teilte der Ticketshop mit, dass die Veranstaltung auf Februar 2010 verschoben wurde. Für Frank war das kein Problem. Doch dann wurde die Veranstaltung erneut verschoben, in den Mai. Zur Begründung hieß es, man habe finanzielle Probleme und suche nach einem neuen Investor. Frank B. wurde unruhig: "Ich habe den Tickethändler angerufen. Dort hat man mir gesagt, die Tickets könnten nicht mehr eingetauscht werden, weil der Veranstalter insolvent sei." Der Tickethändler hatte auf den Veranstalter verwiesen. Der war aber handlungsunfähig und wurde durch den Insolvenzverwalter abgewickelt. Auch dort hatte Frank B. also keinen Erfolg.

Ticketshop verweigert Kartenrücknahme

Trotz dieser Erfahrung kaufte Frank B. weiter Karten für Großveranstaltungen. Dieses Mal Tickets für die Andre-Heller-Zirkusshow "Magnifico". Doch auch in diesem Fall wurde die Veranstaltung immer wieder aus "technischen Gründen" verschoben: Erst vom Frühjahr auf den Herbst, dann auf den Januar des folgenden Jahres. Frank B. versuchte daraufhin, die Tickets zurückzugeben. Der Ticketshop Eventime weigerte sich jedoch, die Karten zurückzunehmen. Erst als Frank B. damit drohte, den Fall öffentlich zu machen, bekam er sein Geld zurück. Das passierte zu seinem Glück, bevor auch die Andre-Heller-Zirkusshow Insolvenz anmeldete. Und auch die "Ben Hur"-Geschichte ging für Frank B. glücklich aus. Nach zwei Jahren bekam er eine E-Mail, dass "Ben Hur Live" nun endlich stattfindet. Die Veranstaltung ging am vergangenen Wochenende erfolgreich über die Bühne.

Verbraucher-Tipps

  • Fordern Sie nach Ankündigung eines Ersatztermins in ferner Zukunft schnell das Geld für die Karten zurück und kaufen Sie später neue Tickets. So reduzieren Sie das Risiko eines Komplettausfalls.
  • Fordern Sie Eintrittspreis, Vorverkaufsgebühr und Versandkosten dort zurück, wo Sie die Karten gekauft haben. Das sind in der Regel Ticketshops. Formaljuristisch ist zwar der Veranstalter der Vertragspartner, doch viele sind wegen fehlender Kontaktbüros schwer oder gar nicht zu erreichen
  • Auf der Vorverkaufsgebühr und den Versandkosten bleiben die Kunden oft sitzen. Einige Ticketshops erstatten diese nicht mit dem Argument, dass durch den Verkauf Kosten entstanden seien.
  • Bei Insolvenz des Veranstalters können sich Kunden schriftlich beim Insolvenzverwalter melden. Der setzt sie dann auf die Gläubigerliste. Die ordnet sich nach der Priorität der Gläubiger. Ganz oben stehen unter anderem  Arbeitnehmer und die Sozialversicherung. Sind deren Ansprüche beglichen und ist dann noch Geld da, bekommen es die anderen Gläubiger, wie zum Beispiel Kunden.

Zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2011, 12:52 Uhr

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