Escher - Der MDR-Ratgeber

Escher | MDR FERNSEHEN | 18.08.2011 | 20:15 Uhr : Ungeklärt: DDR-Arbeitszeit beim Rentenanspruch

Mehr als 200.000 Rentenkonten aus DDR-Zeiten sind noch nicht vollständig geklärt. Wer in einem ehemaligen DDR-Betrieb gearbeitet hat, muss sich jetzt um die Klärung seiner Rente kümmern. Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten läuft Ende des Jahres ab. Betroffen sind alle Versicherten der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die in Betrieben der DDR gearbeitet haben.

Geld in der Hand.

Die Fälle aus unserer Sendung:

Es ist nicht immer einfach, die notwendigen Unterlagen zu bekommen. Herr S. war DDR-Bürger und fuhr Anfang der 70er-Jahre zur See. Während seiner Armeezeit verhielt er sich nicht immer "systemkonform" und durfte deswegen nicht mehr in seinem alten Beruf als Seemann arbeiten. Außerdem bekam er sein Seefahrtsbuch nicht zurück, in welchem vermutlich ein Vermerk stand, dass er aus politischen Gründen nicht wieder zur See fahren durfte. Jetzt sucht er nach dem Seefahrtsbuch oder anderen Dokumenten, die seine Tätigkeit zur See beweisen und belegen, dass er seinen erlernten Beruf politisch bedingt nicht mehr ausüben durfte.

Frau G. hat zu DDR-Zeiten als Lehrerin auf dem Land gearbeitet und dafür Zuschläge bekommen. Allerdings wurden diese nicht in ihren SV-Ausweis eingetragen. Sie versucht nun, die Dokumente zu bekommen, und sucht nach ehemaligen Kollegen, die ihr bestätigen können, dass sie die Zulage wirklich erhalten hat.

Für wen sind Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten von besonderer Bedeutung?

Diese Unterlagen sind für Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, von großer Bedeutung. Da die spätere Rente nur aus den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten berechnet werden kann, bedeutet jede Lücke finanzielle Einbußen. Die Versicherten haben nur noch bis zum 31.Dezember 2011 die Möglichkeit, auf diese Dokumente zurückzugreifen und so eventuelle Lücken zu schließen.

Muss man sich auch um Kontenklärung bemühen, wenn man noch einen Sozialversicherungsausweis hat?

Grundsätzlich sollten alle Versicherten, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben, eine Kontenklärung durchführen lassen. In der Regel gehen die jährlichen Verdienste aus DDR-Zeiten zwar aus dem Sozialversicherungsausweis hervor, aber jeder sollte genau überprüfen, ob auch wirklich alle Arbeitsjahre vollständig und mit der richtigen Verdiensthöhe eingetragen sind.

Zusätzliche Nachweise über den Bruttoverdienst zu DDR-Zeiten sind zum Beispiel dann erforderlich, wenn bis zum Februar 1971 mehr als 600 Mark pro Monat verdient wurden oder vom März 1971 bis zum Dezember 1976 Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt und mehr als 1.200 Mark monatlich verdient wurden.

An wen kann ich mich wenden, um meine alten Lohnunterlagen zu finden?

Sie sollten sich zunächst an ihren ehemaligen Arbeitgeber oder dessen Rechtsnachfolger wenden. Es gibt aber auch private Firmen, die alte Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe aufbewahren und gegen eine Gebühr Lohnbescheinigungen ausstellen. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland verfügt außerdem über eine umfangreiche Datenbank, aus der hervorgeht, wo Lohnunterlagen vieler ehemaliger DDR-Betriebe lagern.

Was gibt es noch für Möglichkeiten, wenn sich nirgendwo Unterlangen finden lassen?

Können auch nach dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten keine Nachweise gefunden werden, kann man die fehlenden Zeiten glaubhaft machen. Dafür sollten alle sachdienlichen Unterlagen vorgelegt und genaue Angaben zu Arbeitgeber und Beschäftigung gemacht werden. Für Zeiten bis zum 31.12.1991 können auch Zeugen beigebracht oder eine so genannte Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

Was passiert nach dem 31. Dezember 2011 mit den DDR-Lohnunterlagen?

Nach diesem Zeitpunkt entfällt die gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber und Rechtsnachfolger von DDR-Betrieben, diese Unterlagen aufzubewahren. Sie können demnach vernichtet werden. Fehlende Nachweise sind dann nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr zu beschaffen.

Wo findet man Hilfe bei der Kontenklärung?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungsstellen an, deren Mitarbeiter kostenfrei sowohl beim Ausfüllen des Antrages auf Kontenklärung als auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen helfen. Weiterhin kann man sich dort zu allen Fragen der gesetzlichen Rente, Rehabilitation und zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge beraten lassen. Ob es im Einzelfall sinnvoll ist, einen kostenpflichtigen Rentenberater in Anspruch zu nehmen, kann nur jeder Versicherte für sich selbst entscheiden.

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Zuletzt aktualisiert: 23. August 2011, 10:18 Uhr

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