MDR FERNSEHEN | 17.11.2011 | 20:15 Uhr : Ausbildung abgelehnt - Wenn Behörden den Weg zum Job versperren
Zu den Aufgaben der Arbeitsagentur zählen in erster Linie die Arbeitsmarktberatung und die Vermittlung in eine neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle. Und wenn es dazu dienlich ist, auch die berufliche Weiterbildung. Doch anstatt Unterstützung bekommt manch engagierter Arbeitssuchender, der sich um eine Weiterbildung oder zweite Ausbildung kümmert, von seinem Jobcenter Steine in den Weg gelegt.
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Der Fall aus unserer Sendung
Nach fünf Jahren will Elvira F. endlich aus der Arbeitslosigkeit herauskommen. Die 48-Jährige möchte sich für Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen engagieren und muss hart für ihren Traum von einer Umschulung zur Erzieherin kämpfen. Erst nachdem sie einen Ausbildungsträger für das dritte Lehrjahr gefunden hat, bekommt sie einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur.
Mittlerweile ist sie im zweiten Ausbildungsjahr. In der Berufsschule läuft alles ausgezeichnet, nur mit dem Träger hat sie große Probleme. Schweren Herzens kündigt sie ihrem Finanzierungträger. Mit dem Arbeitsamt in Pirna hat sie den Finanzierungswechsel im Vorfeld besprochen. Doch plötzlich bezweifeln die Sachbearbeiter, dass Elvira F. ihr drittes Ausbildungsjahr finanzieren kann, und verlangen eine Lösung von ihr. Elvira F. möchte das letzte Jahr mithilfe eines Meister-Bafögs stemmen und informiert das Amt darüber. Dieses reagiert unerwartet, zweifelt die Finanzierung an und fordert die Berufsschule auf, Elvira F. rauszuwerfen. Die Schulleiterin steht allerdings hinter ihr und weigert sich.
Das Jobcenter will Elvira F. den Bildungsgutschein im Nachhinein wieder entziehen, sodass diese sich mit ihrer Anwältin notgedrungen an das Sozialgericht Dresden wendet. Daraufhin bezahlt die Behörde wieder Schulgeld und Fahrtkosten, streicht jedoch den dringend benötigten Lebensunterhalt. Erst nachdem sich die "Escher"-Redaktion einschaltet, zahlt das Amt wieder die monatlichen Bezüge.
Doch nun behauptet das Amt, die Porschdorferin wäre für die Erzieherinnen-Ausbildung nicht geeignet. Elvira F. muss jetzt zu einer psychologischen Eignungsuntersuchung – knapp anderthalb Jahre, nachdem ihre Ausbildung bereits begonnen hat. Elvira F. wird ihren Berufstraum nicht aufgeben. Sie wird sich dem Test stellen und notfalls Klage gegen das Amt einreichen.
Tipps
Wann darf das Jobcenter einen vormals bewilligten Bildungsgutschein wieder zurückziehen?
Das nachträgliche Annullieren eines Bildungsgutscheins ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel, wenn sich nach Erlass eines Bescheides die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben. In unserem aktuellen Fall wäre dies eingetreten, wenn das dritte Ausbildungsjahr von Elvira F. finanziell nicht gesichert gewesen wäre.
Sind Ermessensentscheidungen durch einen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes möglich?
Ja, Ermessungsentscheidungen des zuständigen Sachbearbeiters der Arbeitsagentur sind möglich. Da jedoch generell Kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen, schauen die meisten Sachbearbeiter in der Regel nicht über den vorgegebenen sinnbildlichen Tellerrand. Aufmerksame Einzelfallprüfungen sind daher leider eine Seltenheit.
Kann man frei wählen, von welchem Sachbearbeiter man auf dem Arbeitsamt betreut werden möchte?
Nein, leider gibt es kein gesetzlich verbrieftes Recht, dass es dem Arbeitssuchenden erlaubt, seinen Sachbearbeiter frei zu wählen. Natürlich kann es vorkommen, dass zwischenmenschlich das Verhältnis nicht funktioniert. Wenn dann eine Fortführung der Betreuung unmöglich scheint, kann der Arbeitssuchende mit einem formlosen Schreiben einen Sachbearbeiterwechsel anfragen. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitssuchende Grund für eine Beschwerde hat, wenn er bspw. in der Arbeit des betreffenden Sachbearbeiters massive Fehler feststellt.
Weitere Informationen kann man auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit in dem "Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung" nachlesen:
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