Escher | MDR FERNSEHEN | 22.09.2011 | 20:15 Uhr : Krank im Ausland - Wenn ein Unfall ins finanzielle Desaster führt
Ein Unfall im Ausland kann jeden treffen. In einem solchen Fall ist man froh, wenn schnelle Hilfe vor Ort erfolgt. Über eventuell folgende Behandlungs- oder Transportkosten macht man sich in dieser Situation keine Gedanken. Problematisch kann aber eine Notfallbehandlung von Privatärzten werden, denn diese Kosten deckt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht ab. "Escher – Der MDR-Ratgeber" klärt auf, warum eine private Auslandskrankenversicherung im Urlaub so wichtig ist.
Der Fall aus unserer Sendung:
Nicole A. ist empört. Im Februar dieses Jahres fährt sie mit ihrer Familie in den Skiurlaub nach Tschechien. Auf einer Reise kann immer etwas passieren, deswegen fragt sie sicherheitshalber noch einmal bei ihrer Krankenkasse nach, ob die Familienversicherung im schlimmsten Falle auch wirklich alles abdeckt. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse garantiert ihr: Ja, es sei alles abgesichert, denn mit Tschechien würde ein europäisches Sozialabkommen bestehen. Unglücklicherweise verletzt sich die Tochter von Nicole A. im Urlaub tatsächlich bei einem Skiunfall. Sie wird mit der Bergwacht in ein Medizinisches Zentrum gebracht und versorgt. Die Rechnung, stolze 850,21 Euro, bezahlen die Eltern vor Ort. Wieder zu Hause reicht Nicole A. die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein, die ihr aber nur 37,42 Euro erstattet. Begründung: Die Behandlung erfolgte bei einer privatärztlichen Einrichtung und diese Leistung wird von der gesetzlichen Kasse nicht abgedeckt. Die Familie hätte noch zusätzlich eine private Krankenversicherung für das Ausland abschließen müssen. Nicole A. will die Ablehnung ihrer Krankenkasse aber nicht akzeptieren, denn immerhin hatte sie sich im Vorfeld erkundigt, ob alles versichert sei. Sie reicht Widerspruch bei ihrer Kasse ein, der wird jedoch abgelehnt.
Was deckt eine gesetzliche Krankversicherung bei Unfall oder Krankheit im Ausland ab?
Deutschland hat mit einigen Ländern sogenannte Sozialabkommen abgeschlossen. Diese bestehen mit den meisten Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und einigen anderen Staaten, wie zum Beispiel der Türkei und Marokko. Sie bieten Versicherten gesetzlicher Krankenkassen einen Basisschutz an. Das bedeutet, dass nur die Kosten der Regelversorgung übernommen werden. Dies entspricht den Kosten, die bei einer gleichwertigen Behandlung in Deutschland angefallen wären. Eine privatärztliche Behandlung sowie ein Reiserücktransport werden in der Regel nicht übernommen.
