Escher - Der MDR-Ratgeber

Escher | 12.01.2012 | 20:15 Uhr : Vorsicht Datenklau!

Warum fremde Telefonverträge für Sie teuer werden können

Der Abschluss eines Handy- oder Festnetzvertrages erfolgt ausschließlich unter Vorlage vom Personalausweis. Der Kauf einer Prepaid-Karte erfordert die Vorlage des Dokumentes nicht. Auch das Online-Aufladen einer Prepaid-Karte ist ohne Nachweis der Richtigkeit der angegeben persönlichen Daten möglich.

Für eine Prepaid-Handykarte der REWE-Eigenmarke "ja!" wird  in einem REWE-Supermarkt geworben

Aus dieser Lücke im Gesetz resultiert, dass Betrügern die Möglichkeit gegeben ist, mit fremden Adressdaten und Bankverbindungen Prepaid-Karten auf Kosten unwissender Bürger online aufzuladen. Der Schock kommt für die Leidtragenden beim Blick auf das eigene Konto: Ein Mobilfunkanbieter bucht Beträge für Prepaid-Karten ab, die man selber nie benutzt hat.

Der Fall aus unserer Sendung

Gudrun D. aus Teichwolframsdorf findet fünf Abbuchungen über jeweils 40 Euro von einem Mobilfunkanbieter auf ihrem Kontoauszug. Frau D. ist keine Kundin dieses Anbieters. Sie reagiert sofort: Schreibt Widersprüche und lässt sich ihr Geld von der Bank zurückbuchen. Daraufhin erhält Frau D. Mahnungen inklusive Bankrücklastgebühren und zuletzt ein Inkassoschreiben. Frau D. wendet sich an die Polizei. Zusätzlich nimmt sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch. Nach einer regelrechten Papierschlacht kommt ihr der Mobilfunkanbieter entgegen und verzichtet auf das Geld.

Die Frage, welche sich Gudrun D. stellt, ist: "Wie kommt diese Mobilfunkfirma an meine Kontodaten?". Nach Gesprächen in der Nachbarschaft stellt sich heraus, dass es weitere Geldopfer in Teichwolframsdorf gibt. Den Geschädigten ist unklar, wie Geldbeträge von ihren Konten ohne Einzugsermächtigung eingezogen werden können. Die Antwort ist erschreckend: Jeder, der in Besitz von Adressen und Bankverbindungen fremder Menschen ist, kann Prepaid-Karten kaufen und online aufladen. Persönliche Daten werden nicht, wie bei Handyverträgen üblich, durch Vorlage des Personalausweises überprüft.


Tipps

Warum wird gegen die Möglichkeit dieser Art von Missbrauch nichts unternommen?

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

In diesem Bereich gibt es unterschiedliche Interessen: Jedes Unternehmen ist grundsätzlich daran interessiert seinen Umsatz zu steigern und es seinen Kunden zu vereinfachen Produkte zu beziehen. Viele Mobilfunkanbieter fragen dennoch auch bei Prepaid-Verträgen die Daten des Personalausweises ab. Allerdings ist eine Identitätsprüfung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Datenschützer könnten darüber hinaus argumentieren, dass man sich früher in einer Telefonzelle auch nicht identifizieren musste. Strafverfolgungsbehörden dürften andererseits daran interessiert sein, konkrete Daten abzufragen, um diese zur Strafverfolgung nutzen zu können. Aber allein gegen das Erheben der Daten durch Dienstleister gemäß Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes, das auch für den Prepaid-Bereich gilt, läuft seit 2005 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Ein Urteil könnte noch vor Mitte 2012 fallen. Möglicherweise könnten auch die Prepaid-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden "wahre Daten" zu erheben und generell entsprechende Authentifizierungstechniken einzuführen.

Worauf sollte man bei der Online-Bestellung von Telefon-Prepaidkarten achten?

Prepaid-Karten
Prepaid-Karten kann jeder kaufen und online das Guthaben aufladen.

Wie auch bei anderen Online-Transaktionen ohne eine verpflichtende Identitätsverifikation gibt es bei der Online-Bestellung von Telefon-Prepaidkarten das Risiko, dass bei der Bestellung ein falscher Name angegeben wird. Es liegt in der Verantwortung der Anbieter von Online-Dienstleistungen, einem solchen Risiko entgegenzuwirken, indem Verfahren zur sicheren Authentifizierung der Besteller verwendet werden. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz bestimmter Sicherheitsmechanismen besteht nicht. Allerdings werden sich Missbrauchsfälle selbst bei verbesserten Sicherheitsmaßnahmen nicht zu 100 Prozent ausschließen lassen. Deshalb sollte jeder sorgfältig auf Anhaltspunkte achten, ob er Opfer eines Betrugs geworden ist. Dies gilt insbesondere bei ungeklärten Abbuchungen von Konten oder bei Erhalt von Auftragsbestätigungen für Leistungen, die man nicht selbst veranlasst hat.

Was kann ich als Betroffener tun, wenn unerklärlicherweise Geld von meinem Konto abgebucht wurde?

Wenn es rechtzeitig bemerkt wird, besteht die Möglichkeit das Geld durch die Bank zurückbuchen zu lassen. Dabei müssen entsprechenden Fristen eingehalten werden: Bei Lastschriften bzw. Einzugsverfahren gilt allgemein eine Frist von sechs Wochen. Danach muss das Unternehmen dem Rückholen des Geldes zustimmen. Dem Unternehmen gegenüber muss schriftlich ein Widerspruch angezeigt werden. Wenn bereits ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der unberechtigten Forderungen beauftragt wurde, empfiehlt es sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand einzuschalten. Auch die Verbraucherzentralen stehen in derartigen Fällen beratend zur Verfügung.


Weitere Themen der Sendung:

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Zuletzt aktualisiert: 12. Januar 2012, 17:23 Uhr

Prepaid-Karte

Es handelt sich um eine Guthabenkarte. Diese wurde käuflich erworben, inklusive eines darauf gespeicherten Guthabens in variabler Größe.

Telekommunikationsgesetz Paragraf 111 (vom 22. Juni 2004)

" Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113

1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns

vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind ..."

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