Escher - Der MDR-Ratgeber

Escher | 27.10.2011 | 20:15 Uhr : Wenn ein Erdfall das Haus unbewohnbar macht

Die Luftbildaufnahme zeigt ein Erdloch in der Walter-Rathenau-Straße in Schmalkalden.

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Es passiert ohne Vorwarnung: Plötzlich rutscht die Erde weg und reißt alles mit sich. Selbst wenn sich das eigene Haus nur am Rand des Kraters befindet, kann es durch statische Schäden unbewohnbar sein. Gut, wenn man dann richtig versichert ist. Doch welche Versicherung ist die richtige und wann greift sie?

Die Fälle aus der Sendung

In Schmalkalden in Thüringen sackte am 1. November 2010 die Erde ein. Ein riesiger Krater, 30 mal 40 Meter groß, entstand und sorgte für Schlagzeilen. Menschen wurden zum Glück nicht verletzt, aber sie mussten ihre Häuser verlassen. Ein Jahr später ist das riesige Loch mittlerweile mit etlichen Tonnen Kies aufgefüllt. Einige Bewohner konnten bereits in ihre Häuser zurück, andere leben noch immer in Ersatzunterkünften.

Fall 1:
Wolfgang und Christl P. haben den Erdfall hautnah miterlebt. Mitten in der Nacht wurden sie damals von eigenartigen Geräuschen geweckt. Etwa zehn Meter neben ihrem Haus sackte die Erde weg. 20 Meter Straße verschwanden in einem schwarzen Loch. Bis heute kann Familie P. nicht in ihr Haus zurückkehren. Sie wohnt weiterhin in einer Notunterkunft. 1986 hatte sie ihr Haus gebaut - alles war abbezahlt. Jetzt ist es unbewohnbar. Versichert ist Familie P. zwar, nur beinhaltete ihre Elementarversicherung keinen Schutz bei Erdfall-Schäden. Aus Kulanz zahlt ihre Versicherung trotzdem einen kleinen Betrag aus. Für ein neues Haus reicht er aber bei Weitem nicht aus.

Fall 2:
Ute S. hat Glück im Unglück: Nur ein Teil ihres Hauses muss abgerissen werden, die Garage und Anbauten. Der Rest kann saniert und wieder bewohnt werden. Von ihrer Versicherung hat Frau S. bisher kein Geld bekommen: Zum einen, weil die Schuldfrage noch nicht vollends entschieden ist. Zum anderen, weil geklärt werden muss, ob Frau S. unterversichert war.

Tipps

Was deckt eine Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung ab?

Hände werden schützend um ein Haus aus Knetmasse gehalten
Jeder Immobilienbesitzer sollte sein Eigentum ausreichend versichern.

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für bewegliche Gebrauchs-, Einrichtungs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Das betrifft nicht nur das Eigentum des Versicherungsnehmers, sondern das aller im Haushalt lebenden Personen. Weiterhin bezieht sich der Schutz auch auf zum Haushalt gehörende Gegenstände, die sich im Keller, auf dem Dachboden oder im Auto befinden. Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, das heißt der Versicherer übernimmt die Kosten, die entstehen, um beschädigte Sachen in gleicher Art und Güte zu ersetzen.

Die private Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest damit verbunden ist. Dazu zählen beispielsweise Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hof- und Gehwegbefestigungen sowie Einbaumöbel (z.B. eine Einbauküche), die speziell für das Gebäude angefertigt wurden. Wasser- und Abwasserrohre außerhalb des Grundstückes werden nur durch eine gesonderte Vereinbarung versichert. Die Gebäudeversicherung wird vom Hauseigentümer abgeschlossen.

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