Escher | MDR FERNSEHEN | 15.09.2011 | 20:15 Uhr : Onlinebestellung - Wenn der Internethändler nicht liefert
Zahlreiche Firmen bieten spezielle Felgenveredelungen an, die zur optischen Aufwertung von Fahrzeugen dienen sollen. Die Felgen können per Post an den Dienstleister geschickt werden, der sie dann bearbeitet und wieder zurückschickt. Doch was, wenn das nicht geschieht?
Die Fälle aus unserer Sendung
Frank T. aus Rabenäußig in Thüringen ist seit seiner Jugend vernarrt in Autos. Vor knapp einem Jahr erfüllt er sich mit dem Kauf eines 20 Jahre alten Golf GTI einen lang ersehnten Traum. Um aus der Masse hervorzustechen, entscheidet sich Frank T., seine Felgen ein wenig verschönern zu lassen. Im Internet stößt er auf eine Firma, die Felgenveredelung anbietet und einen seriösen Eindruck macht. Als das Geld für die Aufbereitung zusammengespart ist, schickt Frank T. seine teuren Felgen an die Firma und überweist den geforderten Preis zur Veredelung. Denn erst wenn das Geld überwiesen wird, werden die Felgen auch zurückgeschickt. Trotz sofortiger Zahlung bleibt die Lieferung jedoch aus. Stattdessen wird Frank T. immer wieder mit fadenscheinigen Ausreden vertröstet.
Auch Friederike W. ist eine verärgerte Kundin dieser Firma. Bereits seit drei Monaten wartet sie vergeblich auf ihre aufbereiteten Felgen. Die 350 Euro für die Veredelung sind schon lange überwiesen, doch aus den versprochenen zehn Tagen Bearbeitungszeit ist inzwischen ein Vierteljahr geworden.
Tipps
Was muss man bei Einkäufen im Internet beachten?
Um im Internet sicher einzukaufen, sollte man sich im Vorfeld über die Seriosität des Händlers informieren. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, aber einige Punkte, die man überprüfen kann:
- Recherchieren Sie vorab in Meinungs- und Bewertungsportalen im Internet, inwiefern der betreffende Online-Shop bei anderen Verbrauchern bekannt ist.
- Achten Sie darauf, wie die Internetseiten aufgebaut und gestaltet sind. Sind sämtliche relevante Informationen, zum Beispiel Preisbestandteile, übersichtlich und leicht erkennbar dargestellt? Werde ich vor Auslösung meiner Bestellung hinreichend deutlich über die Geltung des Widerrufsrechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informiert? Sind die AGB übersichtlich gestaltet und inhaltlich ausgewogen oder haben sie eine auffällig den Anbieter begünstigende Tendenz?
- Werden mir wenigstens zwei verschiedene Zahlungsmethoden zur Wahl gestellt?
- Gibt sich der Anbieter gemäß der gesetzlichen Pflicht deutlich unter Angabe aller Kontaktaufnahmemöglichkeiten klar zu erkennen? Sind im Impressum eine reale und vollständige Geschäftsadresse mit dem Namen einer natürlichen Person sowie eine Bankverbindung und eine Steuernummer aufgeführt? Wenn ja, rufen Sie am besten einmal bei der angegebenen Telefonnummer an, um zu überprüfen, ob der Anschluss aktiv ist. Sollten von den oben abgefragten Angaben einige fehlen und vielleicht sogar nur eine E-Mail-Adresse vorzufinden sein, dann ist Vorsicht geboten.
- Wenn der Online-Shop eine Internetadresse mit dem Kürzel ".de" hat, kann man sich bei dem Deutschen Network Information Center (DENIC) über den Betreiber der Website informieren.
- Zu Beweiszwecken sollte eine Speicherung und Ausdruck sämtlicher erhaltener Mails als auch relevanter Bildschirmseiten (z.B. Bestätigung des Bestellvorgangs) erfolgen.
Welche Möglichkeiten hat man, gegen den Online-Shop vorzugehen?
Unter Einräumung einer angemessenen Frist (10 bis 14 Arbeitstage) sollte die Lieferung der Ware schriftlich eingefordert werden. Es empfiehlt sich ein Einschreiben-Rückschein. Diese Leistungsaufforderung berechtigt nach ergebnislosem Fristablauf nicht nur zum Rücktritt vom Vertrag, sondern setzt den Anbieter zusätzlich in Verzug. Sollte später ein Anwalt in Anspruch genommen werden, sind Gebühren als Verzugsschaden erstattungsfähig. Sollte der Händler nicht auf die Leistungseinforderung eingehen, muss notfalls die entsprechende Klage erhoben werden. Die Rückzahlung kann auch per Mahnbescheid angestrebt werden.
Hat man bei Dienstleistungen oder auch Einkäufen im Internet eine Art "Geld-zurück-Garantie"?
Eine Bestellung bei einem Online-Shop zählt nach deutschem Recht zu einem sogenannten Fernabsatzgeschäft. Es gilt ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, die mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung beginnt. Sollte diese Belehrung fehlen oder falsch formuliert sein, kann der Kunde den Kaufvertrag auch später noch widerrufen. Mit Widerruf ist gemeint, dass der Kauf komplett vonseiten des Kunden storniert wird, d.h., der Käufer schickt die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis vom Händler erstattet.
Liegt der Kaufpreis der Ware über 40 Euro, übernimmt der Verkäufer in der Regel die Kosten für die Rücksendung. Es empfiehlt sich, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden, da diese den besten Schutz bietet. Gesetzlich vorgeschrieben ist es jedoch nicht. Wenn ein Online-Shop seinen Sitz im Ausland hat, gestaltet sich die Rechtslage bei Problemen oftmals schwierig. Daher sollte man, wenn möglich, von einem solchen Einkauf eher absehen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden üblicherweise genutzt?
Es gibt eine ganze Reihe von Zahlungsmöglichkeiten wie bspw. mit Kreditkarte, per Überweisung, Rechnung oder durch ein Lastschriftverfahren. Während für den Händler die Vorauskasse die sicherste und risikoärmste Zahlungsmöglichkeit darstellt, ist es für den Kunden natürlich am bequemsten, auf Rechnung zu bestellen. Denn erst, wenn er mit der Ware zufrieden ist und sie auch behalten möchte, bezahlt er diese auch. Für viele kleinere Händler bedeutet diese Bezahlform jedoch ein hohes finanzielles Risiko, weshalb sie häufig auf Zahlung per Vorauskasse, in der Regel per Überweisung, bestehen. Leider bietet diese Schwachstelle ein starkes Potenzial für Gaunereien durch unseriöse Händler.
Wird beispielsweise keine Ware geliefert, kann der Kunde seine Überweisung bei der Bank nicht widerrufen, da eine Überweisung dem Prinzip einer direkten Barzahlung entspricht. Ist dann der Händler nicht greifbar, ist das Geld oftmals verloren. Eine Alternative zur Vorauskasse ist die Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung für den Kaufbetrag (Lastschriftverfahren). Diese Form des Geldtransfers hat für den Kunden den entscheidenden Vorteil, dass er im Falle von Schwierigkeiten mit dem Händler bei der Bank der Lastschrift widersprechen und den Betrag zurückholen kann. Dies ist nach aktuell geltender EU-Regelung europaweit innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung möglich.
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