Escher - Der MDR-Ratgeber

Escher | 13.10.2011 | 20:15 Uhr : Internet-Bluff - Viel Geld für null Informationen

Im Internet sind seit Jahren dubiose Geschäftemacher unterwegs, um ahnungslose Nutzer zur Kasse zu bitten. Diese Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung kostenpflichtig ist. Der Internetnutzer erfährt oftmals erst mit Zustellung einer Zahlungsaufforderung per Post davon, dass er in eine Abo-Falle getappt ist. Ein neues Gesetz soll diesen dreisten Firmen im Internet den Riegel vorschieben. Doch für viele Betroffene kommt diese Regelung zu spät.

Ein Mädchen surft im Internet

Die Fälle aus unserer Sendung

Tina H. aus Strehla bei Riesa wollte eigentlich nur eine neue Bluse kaufen. Als die 32-jährige kaufmännische Angestellte im Internet nach passenden Angeboten sucht, landet sie auf der eines Outlet-Anbieters. Hier hofft sie, auf Mode- und Designershops zu stoßen und gibt ihre persönlichen Daten ein. Bei der Anmeldung übersieht sie aber, dass die hier angeboten Informationen Geld kosten sollen - nämlich 96 Euro jährlich bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

Auf derselben Seite hat sich auch Sebastian H. aus Threna angemeldet. Von möglichen Kosten will der Physiotherapeut nichts bemerkt haben. Lediglich ein neues T-Shirt wollte er sich besorgen, mehr nicht. Als der 27-Jährige einige Wochen später eine Zahlungsaufforderung erhält, fällt er aus allen Wolken: 196 Euro soll Sebastian H. bezahlen, sonst droht ihm ein Inkassoverfahren.

Tipps

Muss ich in jedem Fall die hohen Kosten für das ungewollte Abo bezahlen?

Aus juristischer Sicht ist es mangels wirksamer Einigung über den Preis fraglich, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Dennoch werden die Betroffenen durch Zahlungsaufforderungen und Androhung eines Inkassoverfahrens verunsichert. Falls Sie in eine solche Abo-Falle getappt sind, sollten Sie die unberechtigte Forderung schriftlich – möglichst per Einschreiben – zurückweisen und den Vertrag vorsorglich widerrufen. Sollten die Forderungen dennoch aufrechterhalten werden, sollten Sie mit rechtlichem Beistand ein weiteres Vorgehen abstimmen. Wenn Sie bisherigen Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, sollten Sie spätestens auf den Mahnbescheid eines Amtsgerichts reagieren, um juristische Konsequenzen gegenüber ihrer Person zu vermeiden.

Wieso ist es so schwer, solchen unseriösen Internetfirmen das Handwerk zu legen?

Die Betreiber bewegen sich rechtlich gesehen in einer Grauzone, indem sie Kunden nicht ausreichend über die anfallenden Kosten informieren. Strafrechtlich ist dagegen leider kaum etwas zu machen, denn grundsätzlich erfolgt, wenn auch in versteckter Form, ein Hinweis auf die Kostenpflicht und es gibt tatsächlich auch eine Gegenleistung, auch wenn diese aus Gratisangeboten besteht.

Was verbirgt sich hinter der sogenannten "Button-Lösung" der Bundesregierung?

Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden von Verbrauchern, die sich über solche unseriösen Angebote beschwert haben, wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass in Zukunft mit einem Button auf die Kostenplicht von Onlineangeboten deutlich hingewiesen werden muss. Fehlt ein solcher Bestätigungsbutton, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ziel ist eine einheitliche Schaffung von Standards bei Onlinegeschäften mit Verbrauchern in Europa, denn hier soll ebenfalls eine europaweite Einführung erfolgen.

Welcher Kritik ist die "Buttonlösung" ausgesetzt?

Computer mit Mouse
Buttonlösung: Die Änderungen könnten im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Kritik kommt von seriös arbeitenden Unternehmen und Seitenbetreibern, die ebenfalls von den Änderungen betroffen wären. Bei Nichtbeachtung müssten sie kostenpflichtige Abmahnungen befürchten, denn bereits in der Vergangenheit kam es zu vielen Änderungen im Bereich des Verbraucherschutzes im Internet und damit einhergehend zu Unsicherheiten bei Unternehmern.

Eine Buttonlösung wird im Übrigen auch nicht dazu führen können, dass unseriöse Geschäftetreibende weiterhin Mittel und Wege finden, um ahnungslose Verbraucher hereinzulegen. Viele finden eine solche Maßnahme auch überflüssig, denn bereits jetzt entscheiden sehr viele Gerichte verbraucherfreundlich und sehen keine Zahlungspflicht. Im Ergebnis trifft es hauptsächlich seriös arbeitende Anbieter von Onlinediensten, die Aufwand und Kosten für die Gesetzesänderung betreiben müssen.

Warum reagierte die Bundesregierung erst jetzt?

Die Schaffung von Gesetzen und Richtlinien ist ein langwieriger Prozess. Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung der Buttonlösung im kommenden Jahr sogar verhältnismäßig schnell. Das Europäische Parlament hat den Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Buttonlösung bis Ende 2013 gesetzt. In diesem Zusammenhang sollte man bedenken, dass ein Alleingang der Bundesregierung früher wohl nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätte, da dann Angebote aus den europäischen Nachbarstaaten nicht erfasst worden wären.  

Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2011, 15:03 Uhr

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