Escher | MDR FERNSEHEN | 19.01.2012 | 20:15 Uhr : Wenn der Chef nicht zahlt
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf seinen Lohn. Die Vergütung und der Zeitpunkt der Zahlung sind im Arbeitsvertrag festgelegt. In Verzug geraten Arbeitgeber, wenn die Löhne nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Betroffene sollten sich nach Ablauf einer Frist mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
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Meist beginnt es harmlos. Der Chef hat Gründe für das ausgebliebene Gehalt: ein Bankversehen oder eine ausgebliebene Zahlung eines Kunden. In der Folgezeit können mehrere Monatszahlungen zusammenkommen, die eigenen Reserven des Arbeitnehmers werden aufgebraucht.
Die Fälle aus unserer Sendung
Fall 1
Die krankgeschriebene Buchhalterin Mandy M. bekommt, trotz ihrer innerhalb des Arbeitsverhältnisses bemerkten Schwangerschaft, die Kündigung von ihrem Arbeitgeber. Dies ist nicht rechtens. Mehrmals versucht die junge, verzweifelte Frau Kontakt zu ihrem Arbeitgeber aufzunehmen - ohne Erfolg. Die Lohnfortzahlung bleibt aus. Mandy M. holt sich Unterstützung von einem Anwalt. Dieser erreicht, dass die Kündigung vom Arbeitgeber zurückgezogen wird. Außerdem werden zwei Monatsgehälter eingeklagt. Die weiteren ausstehenden Löhne muss Mandy M. nun aller drei Monate erneut vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Fall 2
Der gelernte Heizungsbauer Enrico D. aus Apolda meldete sich im Sommer des vergangenen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma. Glücklicherweise bekommt der 27–jährige gleich zwei Jobs vermittelt. Doch es gibt Zahlungsprobleme seitens des Arbeitgebers. Daraufhin kündigt Enrico D. Inzwischen ist die Zeitarbeitsfirma insolvent. Auf das ausstehende Gehalt wartet Enrico D. bis heute. Es bleibt zu hoffen, dass er mithilfe des Insolvenzverwalters und einer Klage vor dem Arbeitsgericht sein ausstehendes Gehalt aus der Konkursmasse erhält.
Fall 3
Familienvater Thomas P. aus Dresden arbeitet seit vier Monaten für eine Reinigungsfirma. Noch in der Probezeit erhält der Vater zweier Kinder die fristlose Kündigung. Auf sein volles Gehalt wartet er bis heute.
Tipps
Was ist zu tun, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird?
Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist zur Zahlung des ausstehenden Gehalts setzen. Wenn keine vollständige Zahlung eingeht, sollte man eine Zahlungsklage erheben. Es gibt die Möglichkeit, sich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts oder über einen Anwalt beraten zu lassen. Zusätzlich zum Lohn kann man Verzugszinsen geltend machen. Diese liegen immer fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Bundeszentralbank und werden auf das Bruttogehalt ab dem Fälligkeitstag aufgeschlagen. Wenn mehr als ein Monatsgehalt fehlt, sollte man dem Arbeitgeber zusätzlich unter einer Fristsetzung schriftlich mitteilen, dass bei unvollständiger Zahlung vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das heißt, der Arbeitnehmer arbeitet nicht und hat dennoch den Anspruch auf die volle Vergütung. Der letzte Schritt ist die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Achtung: Die Kündigung darf nur nach einer Abmahnung beim Arbeitgeber erfolgen. Diese sollte mit dem Arbeitsamt abgeklärt sein, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
Wie sollte man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Man sollte umgehend Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen und einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Der Antrag muss bis spätestens zwei Monate nach Kenntnis des Insolvenzereignisses gestellt worden sein. Die Arbeitsagentur entscheidet situationsbedingt, was zu machen ist. Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Auch in dieser Situation sollte man nie ohne Rücksprache mit der Arbeitsagentur selbst kündigen, denn dies kann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes für drei Monate führen.
Wie lange darf der Arbeitgeber die Zahlung verzögern?
Die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Ein Arbeitgeber hat die Pflicht, die Vergütung zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Ansonsten verhält er sich vertragswidrig. Wenn sich die Zahlung nur wenige Tage verzögert, kann es an innerbetrieblichen Schwierigkeiten liegen. Sollte die fehlende Zahlung nach einer zweiwöchigen Frist nicht eingehen und es keine nachgewiesene Erklärung geben, sollte man schnellstens handeln.
Muss man Angst haben, dass man entlassen wird, wenn man sein Recht einfordert?
Ein seriöser Arbeitgeber hat Verständnis für seine Mitarbeiter, denn diese müssen ihre laufenden Zahlungen wie Miete, Strom, Telefon und anderes bestreiten können. Ist der Arbeitgeber selbst in eine ausweglose Schieflage gekommen, müssen sich beide Seiten die Frage stellen, ob diese Situation noch umzukehren ist. Dies wird bei dauerhaft ausbleibendem Lohn nicht der Fall sein und allzu große Rücksicht wäre ein schlechter Ratgeber. Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt und umgehend die Beratung der Arbeitsagentur einzuholen.
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