Escher - Der MDR-Ratgeber

Escher | 03.11.2011 | 20:15 Uhr : Ärztepfusch: Wenn OP-Materialien im Körper des Patienten vergessen werden

Die wenigsten gehen gern ins Krankenhaus, besonders wenn eine OP ansteht. Zu oft hat man in den Medien schon gehört, dass diverse OP-Utensilien in den Körpern der Patienten vergessen wurden. Der Vertrauensvorschuss ist also nicht ungetrübt: Groß ist die Angst vor einem Pfusch des Ärzteteams.

Blick in einen Operationssaal. Mehrere Ärzte stehen dort, vorne liegen Instrumente

Der Fall aus unserer Sendung

Gisela Z. aus Berlin hat 36 Jahre lang mit einer Mullkompresse im Bauch gelebt – ohne es zu wissen. Die Kompresse ist während einer Operation im Jahr 1972 einfach vergessen worden. Damals wurde bei der heute 70-Jährigen die Gebärmutter entfernt. Im Jahr 2008 brach sie während eines Urlaubs in Uruguay zusammen. Sie musste sofort operiert werden. Dabei entdeckten die Ärzte die inzwischen verkapselte Kompresse. Für die Rentnerin folgte eine lange Leidenszeit: So musste sie zeitweise mit einem künstlichen Darmausgang leben. Der Versuch, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, scheiterte. Denn nach 30 Jahren sind diese Ansprüche verjährt.

Tipps

Wie oft passiert es in Deutschland, dass bei Operationen Fremdkörper im Körper des Patienten vergessen werden?

Leider liegen in Deutschland keine konkreten Zahlen aus Veröffentlichungen vor, aber das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. geht davon aus, dass die Häufigkeit von vergessenen Fremdkörpern zahlenmäßig eher unterschätzt wird. Besonders oft werden folgende OP-Materialien unbeabsichtigt im Körper des Patienten belassen: Tupfer, Kompressen, Tamponaden, Bauchtücher, Clips, Nadeln, Nadelteile, Drainagen, Bohrerspitzen und Drahtteile.

Gibt es medizinische Bereiche, die besonders risikobehaftet sind?

Laut Einschätzung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. sind die Unfall- und Viszeral-Chirurgie sowie die Gynäkologie und Geburtshilfe besondere Risikobereiche. Außerdem besteht ein erhöhtes Risiko bei Notfalleingriffen, bei unerwarteten Änderungen im OP-Ablauf, beim Einsatz mehrerer chirurgischer Teams, beim Wechsel des Pflegepersonals, bei Patienten mit starkem Übergewicht sowie bei Patienten mit hohem Blutverlust.

Welche Zählkontrollen müssen durchgeführt werden, um ein Zurücklassen von Fremdkörpern zu verhindern?

1. Präoperative Zählkontrolle

Sie findet vor der Operation statt. Alle zum Einsatz kommenden Materialien sind bekannt, gezählt und dokumentiert. Der Instrumentier-Dienst und der Springer-Dienst zählen nach dem Vier-Augen-Prinzip und dokumentieren die Ergebnisse. Der Operateur erfragt den Zählstatus vor dem Beginn der Prozedur.

2. Intraoperative Zählkontrolle

Sie findet während der Operation statt. Der Instrumentier-Dienst und der Springerdienst zählen alle zusätzlich angereichten Materialien wieder nach dem Vier-Augen-Prinzip. Weiterhin überprüft der Instrumentier-Dienst alle Materialien, welche durch den Operateur zurückgegeben werden, auf Vollständigkeit. Die Zählkontrollen erfolgen grundsätzlich vor dem Verschluss von Körperhöhlen und Organen, vor dem Wundverschluss, bei der Hautnaht, bei jedem Teamwechsel oder auf Wunsch des Instrumentier-Dienstes bzw. sobald Zweifel bei einem Team-Mitglied aufkommen sollten. Nach jeder offiziellen Zählkontrolle wird der Operateur über das Ergebnis informiert.

3. Postoperative Zählkontrolle

Sie findet direkt nach der Operation statt. Der Patient darf die OP nur mit beabsichtigt eingebrachten Materialien verlassen. Der Instrumentier-Dienst und ggf. der Springerdienst überprüfen letztmalig die Vollständigkeit der Materialien bei der Entsorgung derselben. Die Zählergebnisse werden auf dem Zählprotokoll dokumentiert und abgezeichnet. Besonderheiten und zusätzliche Zählkontrollen werden im Zählprotokoll dokumentiert. Letztendlich dokumentiert der Operateur das Ergebnis der Zählkontrolle im OP-Bericht.

Wie können Betroffene rechtlich vorgehen, um bei einem Ärztepfusch für eine Entschädigung oder ein Schmerzensgeld zu kämpfen?

Wenn man das Gefühl hat, dass ein Arzt nicht korrekt behandelt hat und möglicherweise ein Ärztepfusch vorliegt, ist es ratsam, im ersten Schritt das Gespräch mit dem betreffenden Arzt zu suchen. Wenn der Arzt hierbei ablehnend und wenig kooperativ reagiert, ist das möglicherweise ein Zeichen, dass man mit seinen Befürchtungen richtig liegt. Darauf folgend ist dann die Krankenkasse erster Ansprechpartner. Diese kann ein Gutachten veranlassen, ebenso wie die jeweiligen Landesärztekammern. Diese Gutachten betrachten in der Regel den Fall aus objektiver Sicht. Um die privaten Interessen bestmöglich vertreten zu lassen, ist es empfehlenswert, sich einen Anwalt zu suchen, bspw. einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der Trägerschaft der Verbraucherzentralen ist mit Hilfe ihrer regionalen Beratungsstellen ebenfalls eine gute Möglichkeit, sich Hilfe und Rat zu holen. Zu beachten ist, dass es eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren gibt. Danach können Betroffene keine Ansprüche mehr geltend machen. Problematisch wird aber eine Beweisführung bereits nach zehn Jahren, denn danach ist es Ärzten erlaubt, Ihre Unterlagen zu entsorgen.

Wo können sich Patienten über Kliniken und Ärzte informieren?

Das Internetportal "Weisse Liste" wurde von der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufen und hilft Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus: www.weisse-liste.de greift dafür auf Qualitätsberichte der Krankenhäuser zurück. Seit seinem Start vor drei Jahren wurde das Portal über zwölf Millionen Mal aufgerufen. Zusätzlich zur Krankenhaussuche bietet die "Weisse Liste" seit Anfang 2011 auch eine Pflegeheim-Suche an.

Umfrage zur Patientenzufriedenheit

Die gesetzlichen Krankenkassen AOK und Barmer GEK sowie die Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Patienten- und Verbraucherorganisationen starten aktuell eine groß angelegte Umfrage zur Patientenzufriedenheit. Dabei geht es hauptsächlich um Haus- und Fachärzte, die von den Patienten bewertet werden. Zu finden ist der "Arzt-Navigator" unter www.aok-arztnavi.de, www.arztnavi.barmer-gek.de, www.weisse-liste.de/arzt. Als Grundlage für die Bewertung wurde ein wissenschaftlicher Fragebogen entwickelt, der die Kategorien "Praxis & Personal", "Kommunikation", "Behandlung" und "Gesamteindruck" enthält. Patienten können hier ihren Arzt in fünf Abstufungen von positiv bis negativ bewerten. Damit die Ergebnisse fair und vergleichbar bleiben, können die Patienten keine individuellen Kommentare abgeben. Eine Bewertung ist nur möglich, wenn man in den letzten zwölf Monaten bei dem entsprechenden Arzt in Behandlung war. Der betreffende Arzt wird aber erst dann ins Netz gestellt, wenn mindestens zehn Bewertungen für ihn vorliegen. Sowohl die Nutzung des "Arzt-Navigators" als auch die Bewertung sind kostenfrei und erfolgen anonym.

Ein Arzt hat die Möglichkeit, seine Bewertungen sperren zu lassen oder sie auch zu kommentieren. Ab 2012 können sich alle Krankenkassen an dem Projekt beteiligen. Mehr Infos dazu gibt es noch bis zum 06. Mai 2011 unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1515175 (täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr).

Weitere Themen der Sendung:

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Zuletzt aktualisiert: 08. November 2011, 13:34 Uhr

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