Escher | MDR FERNSEHEN | 08.09.2011 | 20:15 Uhr : Unglück bei Baumfällarbeiten - Wenn Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden
Richtlinien für den Arbeitsschutz gibt es in jeder Branche - sowohl für den Angestellten im Büro als auch für den Monteur auf der Baustelle. Auch im Garten- und Landschaftsbau sind Unfallverhütungsvorschriften Grundlage für ein möglichst sicheres Arbeiten. Wenn sie jedoch nicht beachtet werden, können die Folgen verheerend sein.
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Der Fall aus unserer Sendung
Das Nachbargrundstück der Familie B. aus Heidesee ist vollkommen zugewachsen, als am frühen Morgen des 06. Februar 2009 eine Firma für Garten- und Landschaftsbau bei dem Rentnerehepaar klingelt. Auf dem Nachbargelände soll ein Baum gefällt werden. Helga B. ist zu diesem Zeitpunkt einkaufen. Ihr Mann Dietrich erlaubt den Arbeitern den Durchgang über sein Grundstück. Der gelernte und technisch vielseitig interessierte Dachdecker möchte bei der Fällung zuschauen.
Das Stahlseil zur Sicherung des zu fällenden Baumes spannen die Arbeiter quer über das Grundstück der Familie B. und nutzen eine ihrer Linden als Spannbaum. Beim Fällen des Baumes kommt es zum Unglück: Das Stahlseil, welches sich durch den Fällvorgang gelockert hat, spannt sich wieder ruckartig an und schleudert Dietrich B. mit gewaltiger Wucht in seinen Bootsschuppen. Der Schädel des Rentners ist zertrümmert. Mit einem Hubschrauber wird er in das nächste Unfallkrankenhaus gebracht und bis zum Abend operiert. Dreieinhalb Wochen liegt er im Koma. Heute kann er sich an nichts mehr erinnern, ist zu 100 Prozent schwerstbehindert - ein Pflegefall, um den sich seine Frau Helga aufopferungsvoll kümmert.
Die Versicherung zahlt keinerlei Schadenersatz
Die Versicherung der Firma für Garten- und Landschaftsbau verweigert die Haftung für den Unfall und zahlt keinerlei Schadenersatz an die Familie - mit der Begründung, die Firma hätte beim Fällen des Baumes keinen Fehler gemacht. Das erste Verfahren vor Gericht verliert Familie B., denn außer den drei Mitarbeitern und ihren Aussagen gibt es keinen neutralen Zeugen des Unfallhergangs. Dietrich B. ist aufgrund der Folgeschäden des Unfalls nicht verhandlungsfähig. Obwohl der Anwalt der Familie beim Gericht das Gutachten eines Sachverständigen beantragt, wird keiner vom Gericht bestellt. Auch die für Baumfällarbeiten geltenden Unfallverhütungsvorschriften werden vom Gericht unverständlicherweise nicht berücksichtigt.
Mit ihren beiden kleinen Renten können Helga und Dietrich B. zwar ihren Alltag bestreiten, aber keine zusätzlichen Ausgaben stemmen, die bei einem Pflegefall ständig anfallen. In ihrer Verzweiflung wenden sie sich an die Escher-Redaktion, die einen Sachverständigen findet, der die Ereignisse vor Ort rekonstruiert. Seine Einschätzung: Der Platz, an den die Mitarbeiter der Baumfällfirma Herrn B. damals verwiesen hatten, das Bootshaus, liegt ganz eindeutig innerhalb des Gefahrenbereiches. Auf unsere Anfrage dazu wollen sich jedoch weder die Baumfällfirma noch die Haftpflichtversicherung der Firma äußern.
Familie geht in Berufung
Familie B. geht nun, mithilfe ihrer Rechtschutzversicherung, in Berufung und hofft, dass das Gericht in der zweiten Instanz die Anwendung der Unfallverhütungsvorschriften genauer überprüft. Denn dann stünden ihre Chancen gut, die Klage vor Gericht doch noch zu gewinnen.
Fragen und Antworten
Was sind Unfallverhütungsvorschriften und wer legt sie fest?
Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Vorgaben, die jedes Unternehmen und jeden Versicherten verpflichten, durch geeignete vorbeugende Maßnahmen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu vermeiden bzw. einzuschränken. Erlassen werden Unfallverhütungsvorschriften von den Berufsgenossenschaften (§§ 15-17 SGB VII), die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Um rechtsgültig zu werden, müssen die Vorschriften vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden.
Gelten Unfallverhütungsvorschriften ausschließlich für die Arbeitnehmer einer Firma?
In erster Linie dienen Unfallverhütungsvorschriften der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, allerdings können sie, je nach Sachlage, auch als rechtliche Grundlage für Dritte angesehen werden.
Wer ist für Baumarbeiten zuständig?
Baumarbeiten werden in der Regel von Firmen des Landschafts- und Gartenbaus durchgeführt. Diese sind großteils in der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versichert. Laut Angaben der Berufsgenossenschaft zählen Baumarbeiten zu den gefährlichsten Arbeiten im Gartenbau. Jährlich gibt es zahlreiche Unfälle - zum Teil mit Todesfolge.
Was sind Hauptgründe für Unfälle bei Baumarbeiten?
Laut Einschätzung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sind fehlende Fachkenntnis, wenig Erfahrung und unzureichendes Gefahrenbewusstsein wesentliche Gründe für die Missachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften - und damit Hauptursachen für die meisten Unfälle bei Baumarbeiten.
Welche Grundsätze müssen seitens der Mitarbeiter einer Firma beim Fällen eines Baumes beachtet werden?
Es gibt fünf Grundsätze, die bei Baumfällarbeiten unbedingt eingehalten werden müssen:
- Die Baumbeurteilung
- Der Gefahrenbereich
- Die Fällrichtung (in Abstimmung mit der Fälltechnik)
- Die Fluchtmöglichkeit, auch Rückweiche genannt
- Die Fälltechnik
Bei der Beurteilung eines Baumes sind verschiedene Aspekte wie beispielsweise die Baumhöhe, der Stammverlauf, die Größe und Form der Baumkrone und der generelle Gesundheitszustand des Baumes von Bedeutung. Auch die Umgebung, zum Beispiel Anzahl und Standort der Nachbarbäume, ist dabei zu berücksichtigen.
Mithilfe eines Höhenmessers oder auch mittels einfacher geometrischer Berechnungsmethoden lässt sich die Höhe eines Baumes ermitteln. Diese ist wichtig, um den genauen Gefahrenbereich zu bestimmen, in dem sich nur die mit der Fällung beschäftigten Personen aufhalten dürfen. Der Gefahrenbereich muss mindestens die doppelte Stammlänge im Radius um den zu fällenden Baum betragen.
Die sogenannte Rückweiche muss, je nach Standortbedingungen, festgelegt oder erst noch geschaffen werden. Sie muss entgegen der Fallrichtung schräg nach hinten verlaufen und dient dazu, während des Fallens des Baumes problemlos aus dem Gefahrenbereich heraustreten zu können.
