Escher | 13.10.2011 | 20:15 Uhr : Telefonterror - Bei Anruf Abzocke
Obwohl Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen verboten ist, sind solche Belästigungen weiterhin verbreitet. Immer wieder tappen Gutgläubige in die Werbefalle und geben am Telefon ihre Daten preis. Doch statt des versprochenen Gutscheins kommt dann eine Rechnung.
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Neue Masche
Bei einer neuen Betrugsmasche am Telefon werden Gutscheine im Wert von 100 Euro für einen Versandhandel in Aussicht gestellt, während der eigentliche Zweck des Anrufes dazu dient, die Kontaktdaten des Teilnehmers zu erfragen. Statt des Gutscheins werden allerdings Rechnungen einer dubiosen Firma verschickt. Darin heißt es, die Betroffenen hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen. Wer nicht zahlt, wird mit Anrufen bombardiert: Per Bandansage wird über einen angeblich eingegangenen Vertrag informiert und an die Zahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge erinnert. Die Anrufe häufen sich dann zunehmend und es wird sogar gedroht.
Die Fälle aus unserer Sendung
Ruth M. aus Pößneck in Thüringen bekommt einen "Werbeanruf", bei dem sie angeblich einen Warengutschein über 100 Euro gewonnen hat. Damit dieser der 81-jährigen Rentnerin zugeschickt werden kann, gibt sie ihre Kontaktdaten preis. Wochenlang passiert nichts, bis Ruth M. eine Mahnung über 74 Euro erhält – für eine Gewinnspielteilnahme bei einer angeblichen Lotto-Firma. Einer solchen Teilnahme ist sich die Rentnerin aber nicht bewusst.
Auf dem Telefonmitschnitt ist erkennbar, dass Frau K. in die Irre geführt wurde. Mit der Zahlungsaufforderung beginnt auch der Telefonterror. Mehrmals täglich ab 7 Uhr klingelt das Telefon immer mit der gleichen Bandansage, Frau M. habe ihre Rechnung zu bezahlen. Ruth M. schreibt sofort einen Widerruf, doch dieser wird ignoriert und weitere Mahnungen flattern ins Haus. Wie sie diesen Telefonterror und die Mahnschreiben verhindern bzw. stoppen kann, weiß die Rentnerin leider nicht, die ständigen Anrufe zehren jedoch an ihren Nerven.
Kerstin K. aus Leutersdorf ergeht es ähnlich: Statt einem Versandhaus-Warengutschein erhält die 46-jährige ALG-II-Empfängerin fortwährend Telefonanrufe und Mahnungen. Sie kann sich nicht erinnern, einer Lottoteilnahme zugestimmt zu haben, ihres Wissens habe sie nur mit dem Versandhaus telefoniert. Den angeblichen mündlichen Vertragsabschluss hat sich Kerstin K. als Mitschnitt unter der auf den Mahnungen angegebenen Hotline erneut angehört. Sie ist sich aber weiterhin keiner Schuld bewusst, weil sie nie offen einem Lottovertrag zugestimmt hat.
Tipps
Was mache ich, wenn ich eine ungerechtfertigte Mahnung erhalte?
Generell sollte man nur eine Mahnung bezahlen, wenn man auch vorher einen Vertrag unterschrieben hat. Fühlt man sich zu Unrecht beschuldigt, ist es empfehlenswert sich rechtliche Beratung von einem Anwalt zu holen. Zahlen Sie nicht, nur weil Sie sich von undurchsichtigen Inkassobüros bedroht fühlen.
Woher haben diese dubiosen Firmen meine Telefonnummer?
Der Handel von persönlichen Daten ist kein neues Phänomen: Bereits 2008 sorgte ein Datenschutzskandal in der Bevölkerung für Unsicherheit. Seitdem wurden Änderungen im Datenschutzrecht vorgenommen, die dennoch Spielraum für gesetzwidrigen Datenhandel zulassen. Experten gehen davon aus, dass die Zahl der von unzulässiger Telefonwerbung Geschädigten im zweistelligen Millionenbereich liegt; das ergibt auf die letzten Jahre gerechnet einen Schadensumfang im einstelligen Milliardenbereich.
Worauf sollten Sie zur Vermeidung des Erhalts von Rufnummern-Spam im Vorfeld achten?
- Gehen Sie sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer um.
- Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
- Achten Sie auf mögliche Verwertungsklauseln (Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken) etwa in Preisausschreiben und wägen Sie die Angabe der Rufnummer im Einzelfall sorgfältig ab.
- Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer von einem Unternehmen genutzt werden soll.
Sind die Behörden im Kampf gegen Werbeanrufe machtlos?
Nein, denn obwohl es in einigen Verwaltungsstellen an Mitarbeitern fehlt, ist die Regierung in der Verantwortung, sich dem Problem unzulässiger Telefonwerbung anzunehmen und einen Riegel vor solche illegale Machenschaften zu schieben. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates, vertragliche Abschlüsse über das Telefon nur unter Zunahme eines schriftlichen Beleges rechtskräftig zu machen, wurde von Verbraucherschützern unterstützt, verabschiedet wurde das Gesetz allerdings noch nicht. Für Kriminelle lohnen sich solche Geschäft allemal: Telefonwerbung ist zwar untersagt, zahlt sich dennoch aus, wenn Verträge weiter als legitim angesehen werden und Geschädigte dafür aufkommen müssen.
Was könnte die Justiz gegen diese Machenschaften tun?
Die Justiz an sich hat nur einen geringen Handlungsspielraum. Es ist für Gerichte sehr aufwendig, nervige Telefonwerbung als solche festzustellen und ein Urteil gegen die Beschuldigten zu erwirken. Hinzu kommt die hohe Anzahl der Betroffenen, die die Kapazität der klagebefugten Verbände ausreizt. Hier sind die Gerichte gefordert, die Rechte jedes einzelnen Bürgers zu stärken und illegale Telefonwerbung härter zu bestrafen. Vor den Landgerichten Berlin und Essen wurden bereits erste Täter verurteilt - auch in Bielefeld, Mannheim und Offenburg laufen weitere Großverfahren. Doch wenige Kriminelle lassen sich davon abschrecken. Die Abzocke am Telefon geht weiter.
Habe ich selbst die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, oder muss ich mir eine neue Telefonnummer geben lassen?
Prinzipiell stehen die Chancen, sich vor Gericht gegen aufdringliche Telefonwerbung durchzusetzen, sehr gut. Zur Unterstützung ist ein erfahrener Rechtsbeistand empfehlenswert. Wer sich unsicher ist, ob seine Daten bereits im Umlauf sind, und sich schützen möchte, der sollte seine Telefonnummer wechseln und gegebenenfalls auch die Kontodaten.
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