Escher | MDR FERNSEHEN | 15.09.2011 | 20:15 Uhr : Versicherungsschutz: Wer hilft bei Unwetterschäden?
Seit dem vergangenen Wochenende stehen in Sachsen-Anhalt viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz. Besonders betroffen ist die Region um Bernburg im Salzlandkreis. In nur fünf Minuten hat ein verheerendes Unwetter fast alles zerstört: Dächer, Fenster, Türen, Häuserfassaden – von gewaltigen Sturmböen weggerissen oder von Hagelkörnern zerschossen. Peter Escher ist vor Ort und spricht mit den Betroffenen: Wer hilft ihnen? Gibt es eine Versicherung und wird sie auch zahlen?
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Tipps
Welche Versicherungen schützen Wohneigentum und Hausrat?
Hauseigentümer und private Vermieter sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben, während jeder Mieter privat eine Hausratversicherung abschließen sollte. Während die private Wohngebäudeversicherung die im Versicherungsschein benannten Gebäude sowie sonstiges vereinbartes Gebäudezubehör versichert, schützt die Hausratversicherung die Sach- und Wertgegenstände eines Hausbewohners oder Mieters vor äußeren Gefahreneinwirkungen.
- Wohngebäudeversicherung:
Die private Wohngebäudeversicherung versichert die im Versicherungsschein benannten Gebäude sowie sonstiges Gebäudezubehör, soweit dies vereinbart wurde. Dazu zählen beispielsweise Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hof- und Gehwegbefestigungen sowie Einbaumöbel (z.B. eine Einbauküche), die speziell für das Gebäude angefertigt wurden. Wasser- und Abwasserrohre außerhalb des Grundstückes werden nur durch eine gesonderte Vereinbarung versichert. Die Versicherung gegen Elementarschäden muss zusätzlich ergänzt werden.
- Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Das gilt für das Eigentum aller im Haushalt lebender Personen. Weiterhin bezieht sich der Schutz auch auf zum Haushalt gehörende Gegenstände, die sich im Keller, auf dem Dachboden oder im Auto befinden. Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, das heißt, der Versicherer übernimmt die Kosten, die entstehen, um beschädigte Sachen in gleicher Art und Güte zu ersetzen. Eine Elementarschaden-Versicherung muss ergänzend vereinbart werden.
Was wird durch die Elementarschaden-Versicherung ersetzt?
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in der Regel folgende Leistungen durch eine Elementarschaden-Versicherung erbracht (je nach Vertragsbedingungen):
- Reparaturen am Haus und an versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück,
- Abriss von Gebäudeteilen, erforderliche Sicherungsmaßnahmen und Abtransport des Bauschutts,
- Mietausfälle, wenn das Haus eine bestimmte Zeit nicht bewohnt werden kann,
- falls notwendig Abriss des gesamten Hauses und Neubau nach aktuell üblichen Preisen (Alter des beschädigten Gebäudes spielt keine Rolle),
- Reparatur von Hab und Gut,
- Auszahlen des Wiederbeschaffungswertes bei zerstörtem Hausrat.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Soweit dies möglich ist, müssen geeignete Maßnahmen zur Geringhaltung des Schadens ergriffen werden. Dem Versicherer ist unverzüglich eine Schadensmeldung zu erteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. Der Versicherer gibt in der Regel Weisungen zur Schadensgeringhaltung, die auch eingehalten werden sollten. Eigenmächtig sollte man den Schadensort auf keinen Fall verändern, bis der Versicherer diesen freigegeben hat. Wenn Sicherungen nötig sind, beispielsweise für ein undichtes Dach, dann sollten diese nur provisorisch erfolgen. Die Schäden müssen auf jeden Fall in ihrer Ursprungsform dokumentiert werden.
Wer kommt für Unwetterschäden an Fahrzeugen auf?
Schäden am privaten Pkw werden von der privaten Kaskoversicherung übernommen. Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, zahlt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert (in der Regel der Schrottpreis) aus. Wer jedoch aus Sicht der Versicherung grob fahrlässig gehandelt hat, zum Beispiel nach einer rechtzeitigen Unwetterwarnung sein Auto an einem Flussufer parkt oder durch eine überflutete Straße fährt, muss damit rechnen, dass die Versicherung für die Schäden oder den eventuellen Verlust des Fahrzeugs nicht aufkommt.
Bis wann müssen Unwetterschäden durch den Versicherer reguliert werden?
Die üblichen Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung sehen in der Regel vor, dass innerhalb eines Monats ab Schadensmeldung ein Abschlag in der Höhe zu leisten ist, in der voraussichtlich ein Mindest-Versicherungsschutz besteht. Diese Regelung ist allerdings außer Kraft, wenn der zuständige Bearbeiter, zum Beispiel aufgrund fehlender Angaben des Versicherungsnehmers, den Schaden nicht bearbeiten kann. Die Frist kann sich aber auch verlängern, wenn behördliche und/oder strafrechtliche Ermittlungen, die den Schaden betreffen, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
