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Escher | 06.10.2011 | 20:15 Uhr : Narkose – Wenn die Betäubung tödlich endet

Viele Menschen stehen im Laufe ihres Lebens einmal vor einer Operation. In diesem Zusammenhang müssen sie sich dann auch mit dem Thema Narkose auseinandersetzen. Eine Vielzahl der jährlich etwa zehn Millionen Eingriffe in Deutschland wäre ohne sie gar nicht erst möglich. Trotz medizinisch-technischen Fortschritts sterben hierzulande über 40.000 Menschen im Jahr unter Narkose. Doch obwohl nicht in jedem Fall die Anästhesie ursächlich für den Tod gewesen ist, erzeugt allein der Gedanke an dieses Risiko Angst.

Patientin unter Narkose

Der Fall aus unserer Sendung

Es war eine einfache Kariesbehandlung, durchgeführt unter Vollnarkose - wie bei Kleinkindern durchaus üblich. Als Kerstin S. Anfang 2009 mit ihrem zweijährigen Sohn in die Zahnarztpraxis kam, ahnte sie nicht, dass Hannes die Behandlung nicht überleben würde. Der Junge starb zwei Tage später in Folge schwerer ärztlicher Fehler bei der Durchführung der Betäubung: So wurde beispielsweise ein Narkosegerät verwendet, dass noch aus DDR-Produktion stammte und somit nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Ein von der Staatsanwaltschaft Halle beauftragter Gutachter kam zu dem Schluss, dass Hannes "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte", wenn er richtig behandelt worden wäre. Der Anästhesist wurde daraufhin zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Straflos gingen bisher jedoch die Zahnärzte aus, die für die Arbeitsmethoden in der Praxis verantwortlich sind: der Zahnarzt, der Hannes' Behandlung leitete, sowie ein weiterer Arzt, als Mitinhaber der Praxis. Damit können sich aber die Eltern von Hannes nicht abfinden. Sie wollen, dass sich auch die zuständigen Zahnärzte vor Gericht verantworten müssen. Dabei erhalten sie jetzt Unterstützung durch den Anästhesiespezialisten Prof. Dr. Schulte-Sasse. Der warnt vor lebensgefährlichen Billigstrukturen beim ambulanten Operieren, insbesondere in Zahnarztpraxen - Strukturen, die voraussehbar zu Katastrophen führen können.

Und tatsächlich ist Hannes nicht das einzige Opfer. Auch in Hessen starb ein sechsjähriges Mädchen infolge einer Narkose. Hier wurde neben dem Anästhesisten auch der Zahnarzt zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hatte ihm ein sogenanntes Organisationsverschulden angelastet.


Was versteht man unter einer Vollnarkose?

Bei dieser Form der Narkose wird der Patient mit Hilfe von Schlaf- und Schmerzmitteln künstlich in einen Tiefschlaf versetzt. So wird ihm das Bewusstsein ausgeschaltet und sein Schmerzempfinden unterdrückt. Um reflexartige Bewegungen während der Operation zu vermeiden, ist es bei vielen Eingriffen zusätzlich notwendig, dem Patienten Medikamente zur Muskelentspannung zu verabreichen. Die Dosierung der Medikamente muss genau an den jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten, sein Alter, sein Gewicht sowie an das Operationsziel angepasst werden. Da der Mensch während einer Vollnarkose nicht mehr selbstständig atmen kann, muss er künstlich beatmet werden. Während der Operation erhält der Anästhesist den Tiefschlaf des Patienten und überwacht seine Vitalfunktionen, wie Atmung, Blutdruck und Puls.

Weshalb ist vor einer Operation die Anästhesie-Sprechstunde wichtig?

Arzt horcht einen Mann ab
Bei einer Anästhesie-Sprechstunde sollte der Patient auch auf seinen Gesundheitszustand untersucht werden.

Während dieser Sprechstunde können sowohl der Anästhesist als auch der Patient alle für die Narkose relevanten Fragen klären. Der Anästhesist kann sich somit ein ausführliches Bild vom Gesundheitszustand seines Patienten machen. Er befragt den Patienten nach eventuellen Komplikationen bei früheren Operationen/Narkosen und Erkrankungen sowie Medikamenteneinnahmen. Zusätzlich finden Untersuchungen statt, bei denen Herz, Lunge, Mundraum und Blutwerte kontrolliert werden. Der Arzt stellt die geplante Narkosemethode vor und spricht mit dem Patienten über mögliche Risiken. Alle Bedenken und Fragen, die Sie als Patient in Bezug auf die Narkose haben, sollten Sie in diesem Gespräch äußern.

Weshalb darf vor einer Operation unter Vollnarkose nichts gegessen und getrunken werden?

Bei der Vollnarkose werden auch die Schutzreflexe wie beispielsweise Husten und Schlucken ausgeschaltet. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Mageninhalt in den Rachen zurückfließt und dann in die Luftröhre gelangt. Dies kann akut zum Ersticken führen oder eine Lungenentzündung hervorrufen. Also unbedingt die von Ihrem Arzt vorgegebenen Zeiten hierfür einhalten!

Was sind häufige Nebenwirkungen einer Narkose?

Auch wenn die Narkoseverfahren heutzutage sehr sicher sind, können Nebenwirkungen auftreten. Dazu gehören:

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Blutergüsse, Gefühlsstörungen sowie Infekte im Einstichstellenbereich des Narkosemittels
  • Heiserkeit
  • Zahnschäden
  • Thrombosen und Embolien
  • Herz-Kreislauf-Störungen

Wie hoch ist das Risiko eines Todes durch Narkose?

Bevor man sich einem operativen Eingriff mit Vollnarkose unterzieht, sollte man sich eine zweite Meinung einholen. Ratsam ist es auch, sich unter Freunden und Bekannten umzuhören, wo es qualifizierte Fachkräfte gibt, die den erforderlichen Eingriff gut durchführen.

Grundsätzlich arbeitet das medizinische Personal heute mit modernsten Geräten und hochwirksamen Medikamenten, so dass das Risiko eines Todes durch Narkose sehr gering ist. Während der Operation stehen dem Anästhesisten verschiedene Überwachungsmöglichkeiten zur Verfügung. So kann er beispielsweise den Puls, den Blutdruck, die Atmung sowie die Narkosetiefe überwachen.

Trotzdem kann es zu Komplikationen kommen. Die Ursachen hierfür hängen allerdings meist nicht direkt mit der Anästhesie zusammen, sondern vielmehr mit dem Operationsverfahren oder den Vorerkrankungen des Patienten.

Was kann ich als Patient tun, um mich vor gefährlichen Narkosen zu schützen?

ein Mann stellt in einer Arztsprechstunde Fragen an seine Ärztin
Stellen Sie Ihrem Arzt oder Anästhesisten alle Fragen, die Sie bewegen und für Ihre Entscheidung wichtig sind.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Fragen. Denn nur, wenn Sie sich über alle Fakten im Klaren sind, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen. Das betrifft ganz besonders Eingriffe unter Narkose im ambulanten Bereich – auch beim Zahnarzt.

  • Sind im Eingriffsraum ein Anästhesist und eine speziell ausgebildete Assistenzkraft anwesend? (Zahnarzthelferinnen ohne anästhesiologische Ausbildung genügen nicht!)


  • Gibt es einen Aufwachraum mit apparativer Ausstattung (insbesondere EKG, Pulsoximeter) und einer zweiten speziell ausgebildeten Assistenzkraft, die durchgängig anwesend ist? - Es reicht nicht, wenn eine Sprechstundenhilfe gelegentlich "hereinschaut".

Das Argument vieler Praxisbetreiber, eine dem Facharztstandard entsprechende Narkoseüberwachung werde nur unzureichend vergütet, ist aus Patientensicht irrelevant. Denn wenn ambulant tatsächlich keine sichere Anästhesie möglich ist, dann sollte man als Patient eben keine Unannehmlichkeit scheuen und eine größere Klinik für den Eingriff aufsuchen. Die Rechtsprechung sagt ganz klar: Ambulante Behandlungen müssen genauso sicher sein wie im Krankenhaus. Praxisbetreiber werben im Internet gerne mit angeblichem "Klinikstandard". Patienten sollten dem keinesfalls vertrauen, sondern sich gezielt selbst erkundigen.    

Wie sollte man als Betroffener handeln, wenn man glaubt, der Arzt hätte während der Operation einen Fehler gemacht?

Am besten ist es, zu einem Anwalt zu gehen, denn der kennt sich aus und weiß, wie so ein Verfahren beschleunigt werden kann. Außerdem ist es für einen Anwalt leichter, Akteneinsicht beim Arzt zu erlangen. Eine andere Möglichkeit ist der Weg über die Gutachter der Krankenkassen. Oder man wendet sich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftungssachen in Hannover. Hier entscheiden Ärzte darüber, ob ein Fehler des behandelnden Arztes vorliegt oder nicht. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass Ärzte in der Regel keine juristischen Fachkenntnisse besitzen.

Wie werden Schadensersatzansprüche in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geregelt?

In Deutschland gilt das sogenannte Verschuldungsprinzip. Das heißt, der Geschädigte bzw. seine Angehörigen müssen das Verschulden des behandelnden Arztes nachweisen. In anderen europäischen Ländern gilt dagegen das Verursacherprinzip. Es muss also nur der Ursachenzusammenhang nachgewiesen werden. Das bedeutet, nicht das schuldhafte Handeln des Arztes, sondern nur die Tatsache, dass durch die entsprechende Behandlung ein Schaden entstanden ist, müssen belegt werden. Klagen sind jedoch in beiden Fällen nötig.

Weitere Themen der Sendung:

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Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2011, 13:58 Uhr

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