MDR FERNSEHEN | 10.11.2011 | 20:15 Uhr : Zahnarzt-Horror: Wenn Behandlungsfehler teuer werden
Ein Zahnarztbesuch ist vielen eher unangenehm und selten frei von Angstgefühlen. Gut, wenn man dann einen zuverlässigen Zahnarzt seines Vertrauens hat. Doch auch Ärzte können Fehler machen und leider oft mit verheerenden Folgen.
Der Fall aus der Sendung
Angelika G. geht seit ihrer Kindheit regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle. Nach einem Umzug findet sie eine Zahnärztin, zu der sie schnell Vertrauen fasst. Daher lässt sie auch eine empfohlene professionelle Zahnreinigung von ihr durchführen. Doch nach der Behandlung klagt Frau G. über nicht enden wollende Schmerzen im Kiefer. Die Zahnärztin führt daraufhin mehrere Wurzelkanalbehandlungen und zwei Operationen an den Wurzelspitzen durch. Außerdem zieht sie Angelika G. zwei Zähne. Doch die Schmerzen hören nicht auf. Nach einem Jahr voller Schmerzen entschließt sich Angelika G., einen anderen Zahnarzt um Rat zu fragen. Dieser stellt fest, dass weitere, vormals gesunde, Zähne gezogen werden müssen. Er findet sogar ein abgebrochenes Instrumentenstück in einem Wurzelkanal. Letztendlich müssen bei Angelika G. sieben Zähne durch Implantate ersetzt werden. Der neue Zahnarzt erklärt Frau G., dass ihre ursprünglichen Schmerzen im Kiefer durch eine verspannte Kau- und Kiefermuskulatur verursacht wurden und durch gezielte Physiotherapie und eine spezielle Schiene hätten behoben werden können.
Angelika G. wendet sich an ihre Krankenkasse, die den Medizinischen Dienst beauftragt, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Ein ganzes Jahr muss Frau G. auf das Ergebnis warten. Das Urteil des Gutachters ist dann aber eindeutig: Die Behandlungen der Zahnärztin waren mangelhaft! Auch die Anwältin, die Frau G. von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) empfohlen wird, stellt fest: Die Sachlage ist eindeutig und die Chancen bei einer Klage stünden sehr gut. Über 20.000 Euro Zahnarztkosten hatte Angelika G. bisher zu begleichen. Trotz Zahnzusatzversicherung zahlte sie davon bisher mehr als 8.000 Euro aus eigener Tasche. Dieses Geld und weitere knapp 5.000 bis 10.000 Euro Schmerzensgeld stünden ihr nun zu. Hinzu kommen ca. 90 Tage Arbeitsunfähigkeit in den Jahren 2009 und 2010. Ziel von Angelika G. und ihrer Anwältin ist es, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, das würde den Klageweg ersparen.
Tipps
Was versteht man unter einer außergerichtlichen Einigung?
Eine außergerichtliche Einigung ist ein Vertrag, welcher das strittige Rechtsverhältnis in Form einer Schadensersatzzahlung regelt. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, findet diese Einigung außerhalb des Gerichtes statt. Dadurch entstehen weder Gerichtskosten noch gerichtliche Anwaltskosten.
Kann ein Zahnarzt durch eine solche Fehlbehandlung, wie in unserem Fall geschildert, seine Zulassung verlieren?
Grundsätzlich dürfte eine solche Fehlbehandlung keine beruflichen Konsequenzen haben. Auch Ärzten können Fehler unterlaufen. Sollten jedoch sehr grobe Fehlbehandlungen wiederholt auftreten, dann kann es in der Tat zu einem Verlust der Zulassung kommen. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Zahnärztin für die fehlerhafte Behandlung schadensersatzpflichtig sein wird.
Solche Fehlbehandlung verursachen nicht nur erhebliche Kosten bei den Betroffenen, sondern auch bei der Krankenkasse, der Zahnzusatzversicherung oder dem Arbeitgeber. Können diese Stellen ebenfalls Ansprüche geltend machen?
Der Patient hat grundsätzlich immer einen gerechtfertigten Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Zahnarzt. Alle anderen Beteiligten können die Ihnen entstanden Schäden ebenfalls bei dem Zahnarzt geltend machen. Zum Beispiel: Ein Patient ist zwei Wochen krankgeschrieben und der Arbeitgeber muss Lohfortzahlungen leisten. Diese könnte er von dem Zahnarzt zurückverlangen. Sämtliche Weiterbehandlungen, die auf den Fehler zurückzuführen sind, können auch seitens der Krankenkasse vom Zahnarzt zurückgefordert werden.
Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung und für wen ist sie ratsam?
Die Zahnzusatzversicherung ersetzt Teilkosten der Zahnbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Sie ist für diejenigen ratsam, die aufgrund von Zahnbehandlungen größere Einmalzahlungen scheuen und lieber monatlich einen kleinen Betrag zur Absicherung der zukünftigen Behandlungen einzahlen wollen.
Hat man als Patient Anspruch auf eine zweite oder auch dritte Meinung?
Ja, diesen Anspruch hat man immer. Besonders bei größeren und kostspieligen Eingriffen ist es durchaus empfehlenswert, eine zweite Meinung einzuholen.
Inwiefern hilft das Bonusheft wirklich, wenn teure zahnärztliche Behandlungen notwendig werden?
Das Bonusheft wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, um die Versicherten verstärkt dazu zu bewegen, sich regelmäßig zahnärztlich untersuchen zu lassen. Im Gegenzug für diese regelmäßige Kontrolle übernimmt dann die Krankenkasse einen höheren Anteil der Behandlungskosten. So erhöht sich der Festzuschuss für den Zahnersatz nach fünf lückenlosen Jahren um einen Bonus von 20 Prozent, nach zehn Jahren sogar in Höhe von 30 Prozent.
Was kommt mit der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte im nächsten Jahr auf die Patienten zu?
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) soll am 1. Januar 2012 in Deutschland in Kraft treten. Sie sieht eine Erhöhung des Honorarvolumens der Zahnärzte um rund sechs Prozent vor. Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das heißt, betroffen sind von der neuen GOZ vor allem die Patienten, die keine Zahnzusatzversicherung haben. Im Kern wird es deutlich höhere Zahnbehandlungskosten zwischen sechs bis 25 Prozent geben. Spürbar wird dies zuerst bei Privatpatienten bzw. Privatleistungen, wie beispielsweise bei Zahnfüllungen aus Kunststoff oder Keramik, die im Schnitt rund 100 Euro mehr kosten werden.
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