exakt vom 08.08.2006

Hartz IV - Wie drakonisch die Ämter jetzt durchgreifen

Manuskript des Beitrages

Fördern und Fordern - Das ist der Grundsatz von Hartz IV. Schärfere Kontrollen, drastischere Strafen, ab sofort wächst der Druck auf Arbeitslosengeldempfänger.

Seit dem 1. August machen die Ämter verschärfte Kontrollen

O-Ton: Gunter Ludwig, Kontrolleur Arbeits- und Sozialzentrum Kamenz

"Schönen guten Tag Frau Bär, mein Name ist Ludwig. Ich komme vom Arbeits- und Sozialzentrum Landratsamt Kamenz, und wir haben die Aufgabe, mal Ihre Wohnverhältnisse zu prüfen."

Gunter Ludwig und sein jüngerer Kollege Tobias Spittel beim ersten von immerhin 13 Hausbesuchen heute. Das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz verlangt, die Angaben der ALG-II-Empfänger jetzt in deutlich größerem Umfang vor Ort zu kontrollieren.

O-Ton: Gunter Ludwig, Kontrolleur Arbeits- und Sozialzentrum Kamenz

"Ist das Ihr Badezimmer?"

O-Ton: Heidemarie Bär, ALG II-Empfängerin

"Das ist mein Badezimmer, ja."

Heidemarie Bär lebt gerade erst seit einer Woche mit in diesem Einfamilienhaus. Trotzdem bekommt sie schon nach wenigen Tagen Besuch. Grund: Im gleichen Haus lebt ein Mann - ihr Vermieter. Seit Anfang dieses Monats heißt das: Die Hausgemeinschaft steht unter dem Generalverdacht, eine "eheähnliche Gemeinschaft" zu sein. Und dann müsste der Mann und nicht das Amt für den Unterhalt aufkommen.

O-Ton: Gunter Ludwig, Kontrolleur Arbeits- und Sozialzentrum Kamenz

"Haben Sie noch eine Schlafmöglichkeit?"

O-Töne: Heidemarie Bär, ALG II-Empfängerin

Penibel wird die Einliegerwohnung untersucht. Im Schlafzimmer fällt auf: das Bett macht einen relativ unbenutzten Eindruck. Heidemarie Bär versucht die Sache zu erklären, so richtig sei sie noch gar nicht eingezogen:

"Gestern - Sonnabend kam erst der Monteur. Deshalb hat sich das alles verzögert ein bisschen. Sonst wäre das schon alles in Ordnung, besser noch als es jetzt ist. Ich bin fertig. Auf so etwas war ich überhaupt nicht gefasst. Ich war mir klar, dass es Kontrollen gibt, aber das es jetzt gleich so..."

Die Kontrolleure glauben der Frau. Doch solche Hausgemeinschaften bleiben unter Beobachtung. Zumal seit 01. August gilt: Im Zweifel muss der Hilfeempfänger beweisen, dass er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Der 22-jährige Tadej Ziesche hat gerade in Kamenz eine Berufsausbildung als Masseur erfolgreich beendet. Leider wurde er nicht übernommen, muss jetzt Arbeitslosengeld-II beantragen. Doch Sachbearbeiterin Marika George hat schlechte Nachrichten. Denn der junge Mann lebt noch bei seinen Eltern - und auch für diese Konstellation gelten seit diesem Monat neue Regeln.

O-Ton: Marika George, Sachbearbeiterin

"Ne? Sie wissen ja, die neue Regelung, dass dann mit ihren Eltern zusammen geprüft werden muss. Ich schau mir jetzt erst mal den Antrag an. Das ist ihr Vater, ihre Mutter, beide sind Rentner?"

O-Ton: Tadej Ziesche, Antragsteller ALG II

"Genau!"

Und das wird jetzt zum Problem. Bis zum 01. August wäre der 22-jährige als Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft gewertet worden, auch wenn er bei den Eltern lebt. Ergo hätte ihm volles ALG-II zugestanden, unabhängig davon, was die Eltern verdienen, wie groß ihr Vermögen ist. Jetzt aber bildet er eine Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern zusammen.

O-Töne: Marika George, Sachbearbeiterin

"Von den Eltern müssten wir jetzt auch die letzten drei Monate sehen und da müsste ich ihnen noch mitgeben, ob die Eltern eine Versicherung haben oder einen Bausparvertrag oder so, was würde jetzt noch fehlen? Denn es ist ja nicht nur ihres abzuprüfen, sondern auch das von den Eltern."

Ohnehin bekäme er nach der Neuregelung nur noch 80 Prozent des Regelsatzes, weil er bei den Eltern lebt. Da die jedoch eine recht hohe Rente beziehen, ergibt die überschlägige Berechnung: Tadej Ziesche wird nicht mal den niedrigeren Satz bekommen, sondern aller Voraussicht nach wohl leer ausgehen.

"Es wird sicherlich so werden, dass der Anspruch knapp werden wird oder gar nicht, müssen wir sehen. Und das ist natürlich bitter. Die Eltern sind dann eben voll und ganz zum Unterhalt verpflichtet."

Für den 22-jährigen bricht eine Welt zusammen. Nachdem er jahrelang selbst Geld verdient hat, muss er jetzt wieder auf Kosten seiner Eltern leben. Auch ein Auszug in eine eigene Wohnung wäre für ihn keine Lösung: Denn das untersagen die geänderten Hartz-Gesetze unter 25-jährigen schon seit April.

O-Töne: Tadej Ziesche, Antragsteller ALG II und Tadej Ziesche, Antragsteller ALG II

"Es gibt andere und schönere Sachen, an denen man sich erfreuen kann. So jetzt muss ich los."

"So, wir sehen uns noch diese Woche!"

"Auf Wiedersehen."

"Hier, noch ihr Zettel."

Wieder bei den Kontrolleuren Gunter Ludwig und Tobias Spittel. Im nächsten Fall geht es um eine Frau, die angeblich seit Juli in diesem Haus lebt, das ihre Mutter vor kurzem geerbt hat. Neben ALG-II war auch noch die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung beantragt worden. Eine jetzt übliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt hatte aber ergeben, dass das Haus zuvor lange Zeit unbewohnt war.

O-Töne: Gunter Ludwig, Kontrolleur Arbeits- und Sozialzentrum Kamenz

"Hier liegt der Verdacht vor, dass die Immobilie, die geerbt worden ist, über Leistungsempfang renoviert werden soll."

Heißt: Die Frau kassiert möglicherweise Geld, ohne hier tatsächlich zu leben. Bereits vor der Kontrolle hat das Amt weiter recherchiert, bei anderen Behörden, denn das ist seit dem 01. August erlaubt.

"Ich sag mal, früher wäre das möglich gewesen, wenn eine sehr harte Straftat vorgelegen hätte. Mit Sicherheit. Aber so, wie in dem Fall, um eine Erstausstattung zu gewähren, das wäre früher nicht so machbar gewesen."

Ergebnis der Recherche: Für das Haus lagen etliche Kaufanfragen vor - das erhärtet den Anfangsverdacht und auch der Besuch vor Ort bestätigt für die Kontrolleure die Vermutung.

"Also, Sie sehen schon: Das Hoftor ist abgeschlossen. Hier ist zwar ein Briefkasten dran, aber es ist nicht beschriftet. Also normalerweise weiß hier jeder, hier wohnt niemand. Also für uns erhärtet sich der Verdacht, dass das nur gemacht wurde, um Leistung zu beziehen, und das Geld dann eventuell dafür zu verwenden, um diese Immobilie wieder in Schuss zu bringen."

Und schon der nicht beschriftete Briefkasten bietet dem Amt ab sofort die Möglichkeit die Leistungen zu kürzen. Denn alle ALG-II-Empfänger sind jetzt verpflichtet, werktags postalisch erreichbar zu sein - und das ist in diesem Fall nicht gewährleistet. Ein letztes Mal wird über die Vermieterin geladen - dann werden die Zahlungen eingestellt.

In Magdeburg hat Ehepaar L. Probleme mit den neuen Vermögensfreibeträgen. Sie ist ALG-II-Empfängerin, er arbeitet, hat ein kleines Einkommen - im Haushalt lebt auch noch der 20-jährige ebenfalls arbeitslose Sohn. Die Familie verfügt noch über knapp 14.000 Euro auf einem Sparbuch. Geld aus einer Abfindung.

O-Ton: Frau L.

"Das ist die größte Angst: man spart und spart und spart und dann weg."

Bis August wäre dieses Vermögen wegen der bis dahin geltenden Freibeträge nicht angetastet worden. Doch vor einer Woche wurde dieses so genannte Schonvermögen um ein Viertel gesenkt. Schlechte Nachrichten, die Sachbearbeiter Uwe Peine verkünden muss.

O-Töne: Uwe Peine, Sachbearbeiter Leistungsstelle

"Wir haben ja jetzt ab 01. August neue Freibetragsregelungen. Nur noch 150 Euro pro Lebensjahr."

Es wird gerechnet: Sie ist 37 - mal 150 heißt 5.550 Euro Freibetrag. Dazu kommt seiner.

"Der Göttergatte - der ist 42 Jahre mal 150."

Das reicht nicht mehr. Einen Teil der Abfindung müssten die L.s zunächst verbrauchen, bevor sie Anspruch auf ALG-II hätten. Doch in diesem Fall rettet die Gesetzesänderung für junge Erwachsene die Abfindung. Denn - wie schon gesagt: Jetzt zählt auch der 20-jährige Sohn der zu Hause lebt zur Bedarfsgemeinschaft. Und damit erhöht sich der Freibetrag noch einmal.

"Dann haben wir ihn sauber. Brauchen sie keine Angst zu haben."

O-Ton: Frau L.

"Plumps hat es eben gemacht. Einen riesengroßen Plumps."

Schattenseite: Durch die Neuregelungen wird künftig auch bei ihrem Sohn das ALG-II um 20 Prozent gekürzt. - Da ist die erfolgte Ost-Westangleichung gleich wieder weg - so wie bei vielen Arbeitslosen.

Zuletzt aktualisiert: 08. August 2006, 23:54 Uhr

 

 
 
 
 
 
 

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