exakt vom 04.09.2007
Hartz IV und die Klagen
Manuskript des Beitrages
von Anett Wundrak und Birgit Mittwoch
Immer mehr Ämter klagen gegen Hartz-IV-Empfänger wegen ungerechtfertigtem Leistungsbezug. Die Entgeltbezieher fühlen sich kriminalisiert.
Post von der Kriminalpolizei. Eine Vorladung. Für die Betroffenen ein Schock, schließlich ist von Betrug die Rede, von Rechtsverletzung.
O-Ton: Yvonne Pötschke
"Also, ich wusste überhaupt nicht was ich bin, ob ich Männel oder Weibel bin. Ich hatte Herzrasen, mir haben die Hände geschwitzt. Mir war gleichzeitig kalt gewesen."
O-Ton: Gabriele Schütze
"Das ist für mich das Schlimmste, was es gibt. Ich bin doch kein Verbrecher!"
Was ist passiert? Was wird Yvonne Pötschke und Gabriele Schütze vorgeworfen? Erst am Tag der Vorladung auf dem Polizeirevier erfahren sie, worum es geht: Um ein nicht gemachtes Kreuz im Antrag auf Hartz IV. Ein Kreuz, das aus Sicht der Frauen keinen Einfluss auf die Leistungsberechnung hatte. Sie fühlen sich einfach nur kriminalisiert. Wir besuchen Gabriele Schütze in ihrem Kramladen.
O-Ton: Gabriele Schütze
"Geht das gleich so?"
Mit dem Verkauf von billigen Haushaltswaren versucht sie sich und ihren Mann über Wasser zu halten. Selten kauft die wenige Kundschaft für mehr als ein paar Euro. Und trotz zusätzlicher Putzjobs liegen sie und ihr Mann deutlich unter dem Existenzminimum.
O-Ton: Gabriele Schütze
"Das reicht noch nicht aus, um jetzt eben ein halbwegs normales Leben zu führen, halbwegs!"
Deswegen hat ihr arbeitsloser Mann Antrag auf Hartz IV gestellt. Für die Berechnung werden, wie bei Bedarfsgemeinschaften üblich, die Einkünfte seiner Frau zugrunde gelegt. Wahrheitsgemäß haben die Schützes die Einnahmen aus dem Geschäft und der Nebentätigkeit, also dem Putzen, angegeben – zusammengerechnet in einer Bilanz. Und das wurde den Schützes zum Verhängnis. Weil das zuständige Amt das Putzen nicht einzeln ausgewiesen fand, entstand beim Sachbearbeiter der Verdacht, die Familie hätte etwas verschwiegen. Unterm Strich ein einfaches Missverständnis, dass leicht aufzuklären sein müsste. Meint man.
O-Ton: Gabriele Schütze
"Ich habe mich noch mal entschuldigt, habe gesagt, dass das überhaupt nicht absichtlich von uns gemacht wurde. Ich war eben der Meinung, wenn das verbucht ist, ordnungsgemäß alles angegeben ist, ist der Fall für uns erledigt. 'Ne, ne', hat sie gesagt, 'so geht das nicht. Sie haben den Staat betrogen!'"
Um es noch einmal deutlich zu sagen, Schützes haben keinen Cent ihres Einkommens unterschlagen. Sie haben die Posten nur nicht einzeln aufgeführt. Für die Leistungsberechnung sei das eigentlich ohne Belang gewesen, sagt Anwalt Gregor Janik.
O-Ton: Gregor Janik, Anwalt
"Ich habe diese Bilanz ja auch noch einmal der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Aus der ergibt sich auch ganz eindeutig: es sind die Nebeneinkünfte deklariert worden. Und diese Bilanz musste sie vorlegen bei der Beantragung von Hartz IV."
Auch Kontoauszüge hat das Amt, laut Anwalt, von den Schützes regelmäßig eingefordert. Auch daraus seien alle Einnahmen zu erkennen.
O-Ton: Gregor Janik, Anwalt
"Betrug setzt Vorsatz voraus, wenn ich aber alles vorlege, kann ich keinen Vorsatz haben. Wenn das Amt das nicht eindeutig erkennen kann, hätte es vielleicht die Verpflichtung gehabt, mal nachzufragen."
Das Amt hat in diesem Jahr schon 85 Strafanzeigen erstattet. Bei 12.000 Bedarfsgemeinschaften sei das doch nicht viel, meint Fachdienstleiter Gernot Kaus. Klärende Nachfragen in Zweifelsfällen hält er nicht für nötig.
O-Ton: Gernot Kaus, Leiter des Fachdienstes für Arbeit und Beschäftigung im Landkreis Löbau-Zittau
"Der Sachbearbeiter hat nicht das Ermessen zu entscheiden, ob es ein Betrugsversuch war oder nicht. Wenn ihm zur Kenntnis kommt, dass dort möglicherweise ein Betrugsversuch besteht, hat er das zur Anzeige zu bringen. Es wird dann von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein Betrugsversuch vorliegt oder nicht. Diese Entscheidung hat dann ausschließlich die Staatsanwaltschaft zu treffen, niemand anderes."
Dass in geschätzten 80 Prozent aller Fälle der Betrugsvorwurf am Ende nicht mal zu einer Anklage reicht, sieht man hier weniger tragisch. Yvonne Pötschke, die andere junge Frau vom Anfang des Filmes, steht noch unter Betrugsverdacht. Sie war arbeitslos, auch sie lebte in einer Bedarfsgemeinschaft und zwar mit ihrer Mutter. Ria Pötschke verdient sich ihren Lebensunterhalt selbst. Die Existenzgründerin macht Ernährungsberatung für Kinder. Zusätzlich trägt sie allmorgendlich Zeitungen aus. Auch in diesem Fall sind die Gesamteinnahmen der Mutter natürlich ausschlaggebend für den Leistungsanspruch der Tochter. Mutter Ria Pötschke ist sich sicher, alle Einnahmen gegenüber der Hartz-IV-Behörde ordentlich aufgelistet zu haben.
O-Ton: Ria Pötschke
"Hier, das ist das Arbeitseinkommen. Da frag' ich mich, was sie sich dabei gedacht haben. Dass wir da irgendwie Geld schinden wollen wahrscheinlich!"
Auch Mutter und Tochter haben keinen Cent verschwiegen. Sie haben eben nur ein Kreuz zu wenig gemacht.
O-Ton: Ria und Yvonne Pötschke
"Das Einkommen ist also angegeben, auch wenn ich einräumen muss, dass ich das Kreuz vorne im Antrag nicht gemacht habe."
"Und ich meine, das eine Kreuz! Da sind so viele Vierecke, wo man ein Kreuz rein setzen oder auch kein Kreuz rein setzen muss, dass man eventuell auch schon mal eins übersieht. - Wie meine Mutter schon sagt, es war ja nicht wissentlich gewesen. Sie hat ja die ganzen Unterlagen dazu gelegt."
In der Art und Weise wie mit den Betroffenen verfahren wird, sieht der Anwalt Gregor Janik System.
O-Ton: Gregor Janik, Anwalt
"Es sind ja keine Einzelfälle. Also ich habe auch rumgefragt. In meiner Praxis, so wie auch bei den anderen Zittauer Kolleginnen und Kollegen, sind auch viele solche Fälle. Und der Sinn ist ganz einfach, dass Hartz-IV-Empfänger unter Generalverdacht gestellt werden, dass sie sozusagen betrügerische Absichten haben."
Die, die unter diesen Verdacht fallen, haben es doppelt schwer, denn einen Anwalt können die wenigsten bezahlen.
O-Ton: Gregor Janik, Anwalt
"Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht, also steht der Bürger im Regen, das heißt, er ist fast wehrlos."
Zurück zu unseren Familien: Yvonne Pötschke hat Glück im Unglück, sie hat wieder Arbeit gefunden, ist nicht mehr auf das Amt angewiesen. Aber der Betrugsverdacht steht noch immer im Raum und macht ihr ziemlich zu schaffen.
O-Ton: Ria Pötschke
"Ich habe sie getröstet und habe die Hoffnung, dass das über die Staatsanwaltschaft aufgehoben wird."
Schlimmer dran ist die Bedarfsgemeinschaft Nummer zwei. Wir treffen Gabriele Schütze noch einmal – diesmal beim Putzen, früh am Morgen. Auch sie und ihr Mann haben noch keine Nachricht von der Staatsanwaltschaft. Doch auch ohne Gerichtsurteil hat das Amt ihnen die Leistungen schon mal monatlich um 90 Euro gekürzt.
Zuletzt aktualisiert: 14. September 2007, 18:01 Uhr
