Exakt vom 25.01.2012 : Lohngeschenke vom Amt für Arbeitgeber
Das Jobcenter des Saalekreises in Merseburg vermittelt an Arbeitssuchende Jobs, die es nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nicht vermitteln darf. Der Grund: Die vermittelten Arbeitsstellen werden nicht nach Tarif bezahlt, obwohl laut Tarifvereinbarung ein Tariflohn für die Branche vereinbart worden ist.
Das Jobcenter selbst hat durch diese Vermittlungspraxis keine Vorteile, Leidtragende sind die Arbeitssuchenden wie Ilona John: Eigentlich hatte sich die Hartz-IV-Empfängerin gefreut, als ihr das Jobcenter in Merseburg einen Arbeitsplatz vermittelte. Doch da kannte sie die Höhe ihres Monatslohnes noch nicht. Drei Jahre lang schuftete sie in einem Laden. Sie verkaufte, räumte Regale ein und putzte 40 Stunden pro Woche - für gerade mal 1.000 Euro brutto. Etwa 797 Euro bekam sie am Monatsende ausbezahlt - und das in einer Branche, in der eigentlich nach Tarif gezahlt werden muss. Ilona John hätten demnach gut 1.500 Euro zugestanden.
Unter diesen Bedingungen entsprach die Entlohnung der vermittelten Arbeitsstelle nicht der gültigen Tarifvereinbarung und hätte vom Merseburger Jobcenter so nicht vermittelt werden dürfen. Doch damit nicht genug. Der Arbeitgeber von Ilona John bekam nicht nur eine billige Arbeitskraft vermittelt, sondern die Behörde zahlte dem Arbeitgeber obendrein noch einen Beschäftigungszuschuss. Diese Zulage ist eigentlich dazu gedacht, eine verminderte Leistungsfähigkeit eines Arbeitsnehmers auszugleichen, bis zu 75 Prozent des Lohns übernimmt dabei die Behörde. Bei Ilona John gab es jedenfalls keinen Anlass diesen Zuschuss an den Arbeitgeber zu zahlen.
Nach Exakt-Recherchen ist diese Vorgehensweise der Arbeitsvermittler in Merseburg offenbar kein Einzelfall, eine Begründung für die arbeitgeberfreundliche Praxis bleibt die Behörde bisher schuldig. Für die Arbeitgeber ist das jedenfalls ein lukratives Geschäft, sie profitieren doppelt.
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