Vermögende Paare rechnen sich arm : Scheidung auf Kosten des Steuerzahlers
Rund 70 Prozent aller Scheidungen in Deutschland werden inzwischen auf Kosten der Steuerzahler abgewickelt, erklärte der justizpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka. Politiker und Richter kritisieren dabei eine ausufernde Verfahrenskostenhilfe vor allem bei Familienrechtsfragen. Der ursprüngliche Gedanke, durch finanzielle Unterstützung ärmeren Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, werde immer häufiger ausgehebelt. So können auf Grund der aktuellen Reglungen auch Paare mit hohem Einkommen zum Beispiel ihre Scheidungskosten vom Staat finanziert bekommen.
"Es ist sehr ungerecht, dass die Kassiererin beim Discounter mit ihren Steuern die Scheidung einer Zahnarztgattin quersubventioniert", so Burkhard Lischka.
Hintergrund sind großzügige Anrechnungsmöglichkeiten, wenn es darum geht, als bedürftig im Sinne der Verfahrenskostenhilfe zu gelten. So werden die Raten für ein Haus genauso wie alle möglichen Konsumentenkredite berücksichtigt. Richter Markus Niester vom Amtsgericht Halle: "Da ist man als Richter überrascht und denkt: Mein Gott, für diese Einkommensgruppen hätten wir nie gedacht, noch Prozesskostenhilfe bewilligen zu müssen."
Initiative zur Gesetzesänderung schon einmal gescheitert
Bereits vor sechs Jahren scheiterte eine Gesetzesinitiative, die die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für vermögende Paare einschränken sollte. Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka begründet die Tatsache, dass bislang keine Lösung gefunden wurde, so: "Der überwiegende Teil der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe ist durch die Länder zu zahlen. Beim Bund war der Kostendruck nicht so groß, dass man sich ernsthaft mit dem Problem beschäftigt hat."
Im Bundesjustizministerium liegt nun erneut ein Referentenentwurf vor, um das Problem anzugehen.

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