Exakt vom 22.02.2012 : Verurteilte Sexualstraftäter können mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Nach dem in Deutschland geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen verurteilte Sexualstraftäter "nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden ...". Diese Regelung des Gesetzgebers soll Kinder und Jugendliche vor eventuell auftretenden Übergriffen durch bereits auffällig gewordenen Personen schützen. Trotzdem gibt es Schlupflöcher für Sexualverbrecher in den geltenden Bestimmungen.
Das zeigt der Fall des Frank R. 2007 wurde er verurteilt - wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Nach dieser Verurteilung vermerkten die Behörden in seinem Führungszeugnis, dass er nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf. Frank R. beeindruckt dieses Verbot nicht, er gründet in Leipzig einen Verein namens Zukunftbund Leipzig e.V. Der Verein wendet sich an Kinder, Jugendliche und Familien und soll Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen bieten. Auf diese Weise kommt Frank R. wieder in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. - Und das völlig legal wie die Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigt:
Für Betroffene von sexueller Gewalt ist der Fall von Frank R. ein Skandal. Norbert Denef, selbst als Kind Opfer von sexueller Gewalt geworden, leitet heute einen Opferverband und wirft dem Gesetzgeber mangelnden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor:
Eine Neuregelung durch den Gesetzgeber ist derzeit nicht in Sicht, das Bundesjustizministerium sieht bisher keinen Handlungsbedarf.
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