Exakt

Exakt vom 22.02.2012 : Verurteilte Sexualstraftäter können mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Nach dem in Deutschland geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen verurteilte Sexualstraftäter "nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden ...". Diese Regelung des Gesetzgebers soll Kinder und Jugendliche vor eventuell auftretenden Übergriffen durch bereits auffällig gewordenen Personen schützen. Trotzdem gibt es Schlupflöcher für Sexualverbrecher in den geltenden Bestimmungen.

Das zeigt der Fall des Frank R. 2007 wurde er  verurteilt - wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Nach dieser Verurteilung vermerkten die Behörden in seinem Führungszeugnis, dass er nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf. Frank R. beeindruckt dieses Verbot nicht, er gründet in Leipzig einen Verein namens Zukunftbund Leipzig e.V. Der Verein wendet sich an Kinder, Jugendliche und Familien und soll Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen bieten. Auf diese Weise kommt Frank R. wieder in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. - Und das völlig legal wie die Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigt:

"Wenn jemand sich selbständig macht oder zum Beispiel einen Verein gründet, der sich mit der Beaufsichtigung, Beschäftigung, mit der Anleitung von Jugendlichen befasst, dann wird ein derartiges Führungszeugnis nicht verlangt. Wenn man so will, kann man sagen, dass das eine Regelungslücke ist."

Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Staatsanwaltschaft Leipzig
Exakt vom 22.02.2012

Für Betroffene von sexueller Gewalt ist der Fall von Frank R. ein Skandal. Norbert Denef, selbst als Kind Opfer von sexueller Gewalt geworden, leitet heute einen Opferverband und wirft dem Gesetzgeber mangelnden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor:

"Er überlässt es seit Jahrzehnten dem Zufall, das ist ein Zufallsprinzip. Wenn Sie Glück haben, dann kommen Sie an einen Verein, da kriegen Sie Hilfe, da haben Sie auch Vertrauen, da können Sie auch Vertrauen entwickeln oder Sie haben Pech und Sie kommen wieder in die nächste Katastrophe hinein."

Norbert Denef, Netzwerk Betroffener von Sexualisierter Gewalt
Exakt vom 22.02.2012

Eine Neuregelung durch den Gesetzgeber ist derzeit nicht in Sicht, das Bundesjustizministerium sieht bisher keinen Handlungsbedarf.

Zuletzt aktualisiert: 23. Februar 2012, 01:51 Uhr

1. Lisa:
Schäm Dich Frank, nie hätte ich sowas von dir gedacht...
24.02.2012
22:44 Uhr

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