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Land fordert Fördergelder zurück : Wieder Streit um Extremismusklausel

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit soll Fördergelder in Höhe von 1.000 Euro an das Land Sachsen zurückzahlen. Wie der Grünen-Landtagsabgeordnete Miro Jennerjahn MDR 1 RADIO SACHSEN sagte, geht es dabei um die Auslegung der sogenannten Extremismusklausel aus dem Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen". Der Verein habe im Sommer 2012 zwei hochrangige tschechische Referenten zu einem Vortrag eingeladen und dafür Fördermittel erhalten. Da die Referenten die geforderte Extremismusklausel nicht unterschrieben haben, fordert das Land das Geld jetzt zurück. Jennerjahn sprach von einer peinlichen Situation. Er forderte die Staatsregierung auf, die Klausel abzuschaffen.

Das Grundgesetz auf einer Deutschlandfahne.
Geld vom Staat gibts für Vereine bislang nur gegen das Bekenntnis zum Grundgesetz

Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kerstin Köditz, hat daraufhin einen erneuten Vorstoß ihrer Partei zur Abschaffung der sogenannten Extremismusklausel des Freistaates angekündigt. Köditz bezeichnete es als "Ding der Unmöglichkeit", Bürger eines anderen Staates auf das Grundgesetz der BRD verpflichten zu wollen.

Die Extremismusklausel muss von allen Vereinen unterschrieben werden, die vom Staat Fördergelder für ihr Engagement erhalten wollen. In dem Papier sollen sie sich zum einen zum Grundgesetz und damit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Zum anderen wird die Zusage gefordert, auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die ausgewählten Partner sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.

Ist die Extremismusklausel rechtswidrig?

In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Diskussionen um die Extremismusklausel, unter anderem im Zusammenhang mit der Vergabe des sächsischen Demokratiepreises. Der Preis und das damit verbundene Preisgeld waren an die Verpflichtung gekoppelt, diese Klausel zu unterschreiben. Zum Eklat kam es, als das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (Akubiz) deswegen im November 2010 den Demokratiepreis ablehnte. Vereinschef Steffen Richter erklärte damals, diese Aufforderung erinnere eher an Methoden der Stasi und nicht an die Grundlagen einer Demokratie. Seitdem hat sich der Freistaat aus der Vergabe des Demokratiepreises zurückgezogen.

Doch die Extremismusklausel kam dem politischen Engagement des Akubiz 2011 erneut in den Weg. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte dem Verein Fördergelder in Höhe von 600 Euro, weil sie sich nach wie vor weigerten, das Demokratiebekenntnis zu unterschreiben. Doch das wollte sich der Verein nicht gefallen lassen und klagte. Daraufhin entschied das Verwaltungsgericht Dresden im April 2012, dass die Extremismusklausel rechtswidrig sei. Die Entscheidung der Berufungsverhandlung am Sächsischen Oberverwaltungsgericht dazu steht allerdings noch aus.

Zuletzt aktualisiert: 09. Februar 2013, 18:05 Uhr

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