FAKT vom 14.01.2008
Lohnrückforderungen nach Insolvenz
Manuskript des Beitrages
von Knud Vetten, Karsten Scholtyschik
Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes. Inzwischen ist klar: es handelt sich um ein flächendeckendes Problem.
Treffen mit einem Arbeitnehmer in der Nähe seines ehemaligen Betriebes. Der Zimmermann Keven Ortleb wird noch in diesem Monat um seinen Lohn streiten müssen - vor Gericht. Er soll mehr als 3.000 Euro für bereits geleistete Arbeit zurückzahlen.
O-Ton: Keven Ortleb
"Der Insolvenzverwalter fordert von mir zwei Monatslöhne zurück. Auf der Grundlage, dass ich gewusst hätte, dass die Firma in die Insolvenz geht."
Hintergrund: Keven Ortleb arbeitete für die Firma "Holz-Nützel" aus Rehau in Oberfranken. Das Bauunternehmen geriet in schwere Zeiten, konnte zeitweise keinen Lohn zahlen. In den letzten drei Monaten hat er immerhin noch zwei Löhne bekommen. Jetzt behauptet ein Anwalt, Keven Ortleb habe von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis gehabt und deswegen das Geld zu Unrecht erhalten. Er hätte nicht weiterarbeiten dürfen.
O-Ton: Keven Ortleb
"Da schmeisst man nicht einfach gleich die Flinte ins Korn, wenn’s da mal kein Geld gibt. Man sieht zu, dass es eben weitergeht. Und man hilft der Firma. Es ist ja keinem geholfen, wenn alle sagen würden: 'Du hast mir jetzt kein Geld gegeben, wir hauen jetzt alle ab.'"
Der verantwortliche Insolvenzverwalter im Falle "Holz-Nützel" hat die Löhne von insgesamt 120 Arbeitnehmern angefochten. Es trifft eine ganze Belegschaft. Kläger ist Eberhard Irrgang. Der Insolvenzverwalter ist von seinem Vorgehen überzeugt.
O-Ton: Eberhard Irrgang, Insolvenzverwalter
Reporter: "Ist das ein angenehmer Job?"
"Also sagen wir mal so: Die Geschichte Nützel Anfechtung Arbeitnehmer, das ist sicher keine angenehme Geschichte. Das sage ich auch ganz offen. Man denkt dann natürlich darüber nach: 'Hat man es richtig gemacht, macht man es richtig für sich selber?' Aber umgekehrt, die Gesetzeslage ist aus meiner Sicht der § 130 Insolvenzordnung. Und der gibt's halt her."
Eberhard Irrgang beruft sich auf die gültige Insolvenzordnung. Gemäß Paragraf 130 ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde. Aber es bleibt offenbar immer noch die Einzelfallentscheidung, die nicht vom Insolvenzverwalter allein getroffen wird.
O-Ton: Eberhard Irrgang, Insolvenzverwalter
Reporter: "Es ist nicht zwingend notwendig die Löhne anzufechten?"
"Wenn die Gläubigerausschuss-Mitglieder gesagt hätten, nein, dann hätte ich wohl auch nicht angefochten."
In dem erwähnten Ausschuss sitzt auch der Gewerkschafter Paul Schmid, der nun Keven Ortleb rechtlich unterstützt. Der Mann von der IG Bau fordert die Politik auf, die entsprechenden Gesetze zu verändern.
O-Ton: Paul Schmid, IG-Bau
"Arbeitnehmereinkommen in der Insolvenzordnung ist unantastbar. Und das muss drinstehen. Und wenn es nicht in der Deutlichkeit drinsteht, dann muss es reingeschrieben werden. So einfach ist das. Es würde einfach gehen, aber es wird sich lieber in Berlin gestritten um Diätenerhöhung als um die wirklichen Probleme in der Republik."
Moment mal, Herr Schmid. Wie gesagt, der Gewerkschafter sitzt selbst im zuständigen Gläubigerausschuss. Wie war das dort noch mal?
O-Ton: Paul Schmid, IG-Bau
Reporter: "Trotzdem haben sie bei Nützelbau im Gläubigerausschuss zugestimmt, dass die Löhne angefochten werden?"
"Nein, so läuft das nicht. Entschuldigung. So läuft das nicht!"
Reporter: Wie meine Sie das jetzt?"
"So läuft das nicht. Diese Frage geht weg."
Reporter: "Haben Sie es oder nicht?"
"Also Entschuldigung, und jetzt auf die Gefahr hin, dass wir böse werden. Erstens die Sitzungen eines Gläubigerausschusses sind nicht öffentlich. Zweitens bin ich nicht, ich habe keine Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen, weil, ich kann nicht das Abstimmungsverhalten in einem Gremium, das nicht öffentlich ist, bekannt geben. Das darf ich nicht. Jetzt habe ich ein Problem und zwar persönlich."
Wir haben das Problem recherchiert. Nach Aussagen von Beteiligten hat Gewerkschafter Schmid im Gläubigerausschuss tatsächlich mit für die Anfechtung der Löhne gestimmt. Für Keven Ortleb eine Enttäuschung. Sein Gewerkschafter ist ihm und seinen Kollegen in den Rücken fallen.
Im Bundestag hat sich besonders die Partei Die Linke des Themas angenommen und eine Kleine Anfrage gestellt. Die Bundesregierung antwortet, das wären Einzelfälle, trotzdem soll das Problem sorgfältig beobachtet werden.
O-Ton: Bodo Ramelow, Die Linke
"Das was einen Betrieb ausmacht und einen Betrieb prägt, ist das abhängige Beschäftigungsverhältnis. Das heißt, der Arbeitnehmer kann sich gegen bestimmte Formen der Fehlentwicklung in der Firma gar nicht wehren. Löhne, die für geleistete Arbeit erfolgt sind und der Anspruch besteht, dürfen nicht im Nachhinein zurückgefordert werden."
Bei den zunehmenden Fällen von Lohnanfechtungen, die nun auch gehäuft vor Gericht landen, scheint es an der Zeit zu sein, die Insolvenzordnung und den Vollzug auf den Prüfstand zu stellen.
Zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2008, 23:46 Uhr
