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FAKT | Das Erste | 13.09.2011 | 21:45 Uhr : Schwindel mit Massage-Abrechnungen

Wellness-Urlaub ist bei den Deutschen beliebt. Viele wollen sich im Hotel mit Massagen und anderen Anwendungen verwöhnen lassen. Bei einigen Hotels im Ausland gibt es dabei einen ganz besonderen Service. Sie stellen für einfache Relax-Massagen falsche Therapie-Abrechnungen aus. Diese können dann zu Hause bei der Auslandskrankenversicherung geltend gemacht werden. Doch legal ist das nicht.

"Erfolgreicher" Test in Antalya

Wellness-Massage
Eine Relax-Massage in einem Wellness-Studio ist keine physiotherapeutische Behandlung.

FAKT-Reporter haben an der türkischen Riviera den Test gemacht. In einem 5-Sterne-Hotel in Antalya wird ihnen eine spezielle Ganzkörperbehandlung für 50 Euro angeboten. Gratis dazu gibt es eine Bescheinigung, dass es sich um eine physiotherapeutische Behandlung mit einer medizinisch notwendigen Massage gehandelt hat. Der Mitarbeiter der Wellness-Abteilung betont dabei ausdrücklich, dass man sich die gezahlten 50 Euro in Deutschland von der Auslandskrankenversicherung zurückholen kann. Auch in anderen Wellness-Studios des beliebten türkischen Urlaubsortes ist man mit den falschen Abrechnungen großzügig.

"Was wir hier machen, ist doch völlig normal."

Mitarbeiter einer Wellness-Abteilung in einem türkischen Hotel

Versicherungsbranche ist alarmiert

Für den Versicherungsfachmann Gerhard Müller von der Allianz Global Assistance ist das Betrug. Auch in der Türkei sei der Unterschied zwischen einer Physiotherapie und Hotel-Spa-Leistungen bekannt. Müller kennt Fälle, bei denen selbst türkische Ärzte Rezepte ausgestellt haben, um den Schwindel zu decken. So sei einer Frau attestiert worden, dass sie an einer akuten Blockade der Hals- und Lendenwirbel litt und deshalb Massagen benötigte. Müller zufolge entsteht den Auslandskrankenversicherungen durch falsche Bescheinigungen wie diese jährlich ein Millionenschaden.

Verbraucherzentrale warnt vor Folgen für Urlauber

Die Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass der Schwindel auch für Urlauber Folgen haben kann, weil die Erschleichung von Leistungen kein Kavaliersdelikt sei. Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, dass eine Strafanzeige folgen kann, wenn der Versicherungsbetrug auffliegt. Außerdem könne der Versicherer den Vertrag für die Auslandskrankenversicherung kündigen. Das bedeute für den Urlauber, dass er Probleme bekommen kann, wenn er eine neue Auslandskrankenversicherung abschließen will.

Wellnessmassage in türkischem Hotel
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Betrug mit der Auslandkrankenversicherung

Sich im Urlaub mit einer Massage richtig verwöhnen zu lassen, klingt auf dem Papier eigentlich gut. Doch häufig werden falsche und vor allem teure Therapie-Rechnungen ausgestellt.

13.09.2011, 21:45 Uhr | 06:10 min

Zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2011, 23:00 Uhr


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