FAKT

Hintergrund : Soli, Solidarpakt und Länderfinanzausgleich

Der Grundgedanke der Transferleistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie unter den Ländern ist im Grundgesetz festgehalten. Danach geht es um eine "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse" (Artikel 72, Abs. 2) Dies gilt für den Länderfinanzausgleich und den Solidaritätspakt sowie Anfang der 90er-Jahre auch für den Solidaritätszuschlag.

Solidarpakt

Der Solidarpakt wurde 1995 eingeführt, um auch nach Auslaufen des Fonds Deutsche Einheit die Länder der ehemaligen DDR weiter zu unterstützen. Zehn Jahre lang erhielt der Osten vom Bund und von den alten Bundesländern jährlich rund zehn Milliarden Euro. Nachdem sich abzeichnete, dass eine wirtschaftliche Annäherung bis 2004 nicht erreicht werden würde, wurde ein Solidarpakt II vereinbart. Er trat 2005 in Kraft, läuft bis 2019 und garantiert den neuen Ländern insgesamt 156 Milliarden Euro.

Die Transfersumme wird in zwei Körbe unterteilt. Korb I umfasst 105 Milliarden Euro. Mit ihnen sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur beseitigt und die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden. Ein Schwerpunkt ist der Straßen- und Schienenausbau. Die jährlichen Mittel aus Korb I werden schrittweise gesenkt, von 10,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 bis zu 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2019. Zusätzlich verpflichtete sich der Bund, in einem Korb II weitere 51 Milliarden für die Wirtschaftsförderung bereitzustellen. Die größte Summe aus dem Solidarpakt erhält Sachsen mit rund einem Viertel. Thüringen und Sachsen-Anhalt bekommen jeweils rund 15 Prozent. Ab 2020 soll die frühere DDR ohne Subventionen auskommen.

Transferleistungen aus dem Solidarpakt II
Jahr Korb I in Euro Korb II in Euro
2005 10.532.613.000  
2006 10.481.484.000  
2007 10.379.225.000  
2008 10.225.838.000  
2009 9.510.029.000  
2010 8.743.091.000  
2011 8.027.283.000  
2012 7.260.345.000  
2013 6.544.536.000  
2014 5.777.598.000  
2015 5.061.790.000  
2016 4.294.852.000  
2017 3.579.043.000  
2018 2.812.105.000  
2019 2.096.297.000  
Gesamt ca 105.000.000.000 ca 51.000.000.000

Experten halten eine Angleichung auf 100 Prozent des West-Niveaus bis dahin jedoch für unwahrscheinlich. Kritiker monieren hingegen, dass der Osten die Gelder nicht zweckgemäß einsetzt, sondern zum Stopfen allgemeiner Etatlöcher verwendet.

Länderfinanzausgleich

Neben dem Solidarpakt sorgt auch der Länderfinanzausgleich für einen Transfer von starken zu schwachen Ländern. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise 7,3 Milliarden Euro umverteilt. Geberländer waren Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Bis 2009 war es auch Nordrhein-Westfalen. Größter Nehmer mit mehr als drei Milliarden Euro war Berlin. Im April 2010 drohten die drei Südländer wegen des Finanzausgleichs vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie ärgern sich, dass finanzschwache Nehmerländer mit dem Geld "Wohltaten" wie beitragsfreie Kindergartenjahre oder ein gebührenfreies Studium finanzieren.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag diente nur ein einziges Jahr dem Aufbau Ost. Er wurde im Juli 1991 eingeführt und betrug 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ende Juni 1992 lief er aus. 1995 führte ihn die Regierung Kohl wieder ein, um Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen. Der Satz betrug zunächst ebenfalls 7,5 Prozent und wurde 1998 auf die noch heute geltenden 5,5 Prozent gesenkt. Derzeit bringt der "Soli" dem Bund jährlich 13 Milliarden Euro, die komplett in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.

Zuletzt aktualisiert: 23. März 2013, 11:40 Uhr