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FAKT | Das Erste | 02.05.11 | 22:05 Uhr : Streit um Lohn-Nachzahlungen für Leiharbeiter

Das Bundesarbeitsgericht hat die Billig-Tarife der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gekippt. Ein weitreichendes Urteil: Es geht um zehntausende Leiharbeiter, ihre Löhne und Sozialbeiträge - eine Milliardensumme. Doch bis die Leiharbeiter an ihr Geld kommen, scheint es noch ein weiter Weg.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010 haben Leiharbeiter Anrecht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen. Parallel fordern die Sozialkassen Beitragsnachzahlungen. Fachleute gehen von einer Gesamtsumme von weit mehr als zwei Milliarden Euro aus. Doch die Thematik ist kompliziert und das Urteil lässt entscheidende Fragen offen. So ist nicht eindeutig geklärt, für welchen Zeitraum Ansprüche geltend gemacht werden können. Außerdem gibt es keinen Automatismus, jeder Betroffene muss persönlich sein Geld einklagen. Den Arbeitsgerichten droht eine Klageflut. Das ARD-Magazin FAKT ist der Sache nachgegangen.

Elektriker verlangt 30.000 Euro

Heiko Bach aus Oschersleben bei Magdeburg ist gelernter Elektriker. Der 55-Jährige war bis Ende 2010 als Leiharbeiter für verschiedene Firmen tätig. Mit 9,55 Euro Stundenlohn und netto etwa 1.100 Euro im Monat verdiente er rund 30 Prozent weniger als seine fest angestellten Kollegen. Bachs Lohn errechnete sich nämlich aus einem gesonderten Tarifvertrag, den seine Zeitarbeitsfirma mit den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen hatte. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besteht er nun auf reguläre Bezahlung - und zwar rückwirkend.

"Meine Zeitarbeitsfirma hat mir fünf Euro weniger gezahlt als den Festangestellten. Das bedeutet bei durchschnittlich 180 Stunden pro Monat mal fünf Euro ca. 900 Euro pro Monat. 900 Euro mal 36 Monate ergibt eine Nachforderung von etwa 30.000 Euro."

Anwalt: Viele Zeitarbeitsfirmen blocken ab

Bach hat sich einen Rechtsanwalt genommen. Der Arbeitsrechtler Uwe Bitter betreut etliche ähnliche Fälle. Experten gehen von bundesweit mehrere hunderttausend Leiharbeitern mit rückwirkenden Lohnansprüchen aus. Dass die Zeitarbeitsfirmen freiwillig zahlen, glaubt Anwalt Bitter nicht. "Nach meiner Kenntnis werden diese Forderungen von den Zeitarbeitsunternehmen negiert. Stellen Sie sich bitte die Zahl von 200.000 bis 300.000 Arbeitnehmer vor, wenn die auf die Zeitarbeitsunternehmen zugehen." Deshalb stellen Bitter zufolge viele Firmen die Schutzbehauptung auf, dass die BAG-Entscheidung nur für die Zukunft gelte und nicht rückwirkend.

BAG: Jeder Betroffene muss klagen

Kristin Körner aus Hamburg bestätigt die Probleme beim Lohnausgleich. Die 32-jährige Bürofachkraft ist bundesweit die erste Leiharbeiterin gewesen, die ihre ehemalige Zeitarbeitsfirma auf Lohnnachzahlung verklagt hat. Zuletzt verdiente sie sieben Euro netto die Stunde in einer Hamburger Klinik. Kristin Körner: "Ich habe ungefähr vier Euro weniger verdient als die Kollegen. Ich fand das natürlich im Nachhinein sehr ungerecht, weil ich halt wirklich die gleichen Arbeiten gemacht habe." 7.500 Euro Lohnnachzahlung hat sie eingeklagt. Doch ihre Zeitarbeitsfirma weigert sich. Kristin Körner ist enttäuscht. Sie hoffte, die BAG-Entscheidung sei bindend. "Es ist nicht so einfach mit diesem Beschluss hinzugehen und zu sagen, so – ich hätte jetzt gern das Geld, sondern ich muss wirklich eine Klage einreichen."

"Es ist nicht so einfach mit diesem Beschluss einfach hinzugehen und zu sagen, so – ich hätte jetzt gern das Geld, sondern ich muss wirklich eine Klage einreichen."

Bürokauffrau Kristin Körner

FAKT hat nachgefragt beim Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister in Berlin. Hier sind Zeitarbeitsfirmen organisiert, die Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft geschlossen haben. Doch es gab kein Interview, keine Stellungnahme. In einer Pressemitteilung heißt es allerdings, dass der Richterbeschluss gegenwartsbezogen sei, also nicht rückwirkend gelte.

Im Gegensatz dazu meinen Experten, dass rund 300.000 Leiharbeiter rückwirkend ihren Lohn einklagen können. Stellt sich die Frage: Hätten die Richter nicht gleich mitklären können, ob man rückwirkend Lohn fordern kann und wie lange? FAKT hakte beim Bundesarbeitsgericht nach: Christoph Schmitz-Scholemann erklärt: "Bei Gericht ist es so: es bekommt nur etwas, der klagt und auch nur so viel, wie er einklagt. Das ist das Frisörprinzip. Wer kommt, wird rasiert, wer nicht, nicht. Das heißt: In diesem Fall ist nur entschieden worden über die Tariffähigkeit, aber noch nicht über die davon abhängenden Ansprüche von Arbeitnehmern, die müssen von den Arbeitnehmern selbst eingeklagt werden."

"In diesem Fall ist nur entschieden worden über die Tariffähigkeit, aber noch nicht über die davon abhängenden Ansprüche von Arbeitnehmern. Die müssen von den Arbeitnehmern selbst eingeklagt werden."

Christoph Schmitz-Scholemann vom BAG zum CGZP-Urteil im Dezember 2010

Bundesarbeitsgericht und Rechtsexperten uneins

Einige Rechtsexperten sehen das anders. Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin verweist auf die Möglichkeit, durch eine höchstrichterliche Entscheidung - etwa konkrete Verjährungsfristen. Das sei ein so genanntes Obiter dictum - ein ergänzender Rechtsfolgenhinweis. "Den kann man immer dann abgeben, wenn ein Fall für 100.000 andere gleichartiger Fälle steht und man so künftige Klagen reduzieren kann."

Christoph Schmitz-Scholemann vom BAG stellt die Sache anders dar: "Wenn man diese vielen Fragen, die da dran hängen, hätte behandeln wollen, ... hätte man noch 200 Seiten schreiben können. Und letzten Endes: Obiter dicta erwachsen nicht in Rechtskraft, das nützt dann letztlich gar nichts."

Doch auch in diesem Punkt widerspricht Schwintowski: "Generell gilt zwar im deutschen Recht, dass eine rechtliche Bindung an Urteilsgründe nicht stattfindet, aber es gibt eine sehr starke faktische Bindung an die Argumente. Das führt dann dazu, dass die deutschen Gerichte daran halten und natürlich, dass die Leiharbeitsfirma weiß, dass sie den Prozess vor Gericht mit großer Sicherheit verlieren wird. Im Übrigen sind auch 100 oder 200 Seiten zusätzliche Begründung kein Argument dafür, Hunderttausende von Prozessen stattdessen zu führen."

Brüssel will Sammelklagen zulassen

Für hunderttausende Leiharbeiter wie Heiko Bach und Kirsten Körner bedeutet das nun - jeder muss für sich selbst klagen und jeder kämpft für sich allein. Massenklageverfahren, mit denen einzelne stellvertretend für alle ein Urteil erwirken, sieht das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Die Europäische Kommission will das jetzt ändern, den Mitgliedsländern soll ein erster Entwurf dazu vorliegen.

handgeschriebene Rechnung
MDR FERNSEHEN

Zeitarbeiter können auf Lohnnachzahlungen hoffen

Nach einem Urteil des BAG haben Leiharbeiter Anrecht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen. Doch jeder Betroffene muss seine Ansprüche selbst einklagen.

14.09.2011, 23:42 Uhr | 07:00 min

Zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2011, 22:58 Uhr

Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az. 5 AZR 7/10)

Nach einer BAG-Entscheidung vom März können Leiharbeitnehmer in der Regel rückwirkend bis zu drei Jahre Lohnansprüche nach dem sogenannten Equal-Pay-Gebot geltend machen.


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