FAKT

Hintergrund : Weitere Informationen zum deutsch-türkischen Anwerbeabkommen

Die rasante wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg führte zu einem steigenden Bedarf an Arbeitskräften. Von 1955 bis 1968 schloss die Bundesrepublik daher mit mehreren Staaten Anwerbeabkommen, z.B. mit Griechenland, Italien, Marokko und Tunesien. Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet. Es erlaubte Fachkräften aus der Türkei in Deutschland einer Arbeit nachzugehen. Diese Möglichkeit sollte auf maximal zwei Jahre begrenzt sein.

Türkei und USA drängen auf eine Vereinbarung

Sowohl die Türkei als auch die USA hatten ein großes Interesse am Zustandekommen dieser Vereinbarung. Ein starkes Bevölkerungswachstum in der Türkei hatte zu hohen Arbeitslosenzahlen geführt. Diese hoffte man durch das Abkommen zu reduzieren. Außerdem sollten zurückkehrende Fachkräfte mit ihrem neu erworbenen Know-how die Effizienz der heimischen Industrie steigern. Ziel der USA war eine ökonomische Stabilisierung der Türkei, die 1952 in die NATO aufgenommen worden war.

Keine dauerhafte Zuwanderung erwünscht

Eine dauerhafte Ansiedlung türkischer Zuwanderer in Deutschland war nicht vorgesehen. Entsprechend gestaltet war der Vertrag. So durften nur Unverheiratete nach Deutschland kommen. Ein Familiennachzug wurde explizit ausgeschlossen. Das Abkommen schrieb außerdem eine Rotation der Arbeiter im Zwei-Jahres-Takt vor. Diese Regelung war allerdings nicht praxistauglich - der häufige Wechsel der Arbeiter war zu aufwändig und teuer - und wurde 1964 geändert.

Folgen der Wirtschaftskrise

Die meisten Türken, die nach Deutschland kamen, waren gering qualifiziert und hatten Stellen auf niedrigem Lohnniveau, z.B. in der Textilindustrie. In der wirtschaftlichen Rezession der Jahre 1966/ 67 wurden viele von ihnen wieder arbeitslos. Die Auswirkungen der Ölkrise führten 1973 zum vollständigen Anwerbestopp in der Bundesrepublik. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich schätzungsweise 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland. Man geht davon aus, dass etwa die Hälfte der sogenannten Gastarbeiter in ihre türkische Heimat zurückgekehrt ist. Viele der in Deutschland gebliebenen Türken holten ihre Familien nach und wurden so von türkischen Arbeitskräften zu Einwanderern.

Zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2011, 18:03 Uhr


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