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Auch der Praxisinhaber haftet bei ambulanten OPs

Wer ambulante OPs in seiner Praxis anbietet, haftet neben dem Anästhesisten dafür, dass geltende Standars eingehalten werden, erklärt Fachanwalt Martin Reinboth.

Das Erste 24.02.2013, 01:42 Uhr | 03:37 min