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#1
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Wenn am 22. April die Thüringer die meisten hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte wählen, dann wählen sie keine Politiker, die sie nur aus dem Fernsehen kennen. Kommunalpolitiker machen Wahlkampf auf der Straße und kennen die Probleme der Region. Für viele sind die Kommunalwahlen deshalb eine Möglichkeit, mit ihrer Stimme direkt auf die Zukunft der Region Einfluss zu nehmen. Wie schätzen Sie die Bedeutung der Kommunalwahlen ein? Sind sie eine Art direkte Demokratie?
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#2
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Kommunalwahl = gleiches Prozedere wie bei Bundestagswahl: Parteipolitischer Wahlkampf! Wo ist da eine "direkte Demokratie"??? Der Bürger hat doch NUR die Wahl zwischen ParteiMARIONETTEN, bei der Listenaufstellung doch null Mitbestimmung! welcher hauptamtliche Bürgermeister oder Landrat geht denn (ohne zig bodygards mal "SO" unters Volk??? Kann man diese beim Namen Nennen? Wird wohl nix, weil es diese nicht gibt. Und genau wie bei Bundestagswahlen wird beim Wahlkampf dem Bürger "Honig" um den Mund geschmiert, ZWECKS STIMMENFANG, ist der Honig nach der Wahl "ausgegangen". Seltsam. direkte demokratie sieht anders aus |
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#3
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Für mich ist die Komunalwahl die eigentlich einzige wirkliche Wahl des Volkes. Alles was darüber hinaus geht in Richtung Kreistag und Landttag ist schon wieder von der Gunst der Partei oder Bürgervereinigung abhängig. Wer da nicht die Gunst der Partei hat steht nicht auf der Liste. |
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#4
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Und WOHER erfährst du von "öffendlichen" Sitzungen? Aus der Tagespresse? Wer bezahlt mir die Tagtägliche (örtliche) Tageszeitung, 2.00€ , 90% aus gedruckter Werbung bestehend! Kann und WILL ich mir nicht leisten! Unser Bürgermeister ist ein ehrenamtlicher! Gewählt von uns aus einer Liste von unzähligen Namen. Man kann dieser Liste auch eigene Namen beifügen. das ist demokratisch, weil nicht parteidiktiert!!! Und das ALLERBESTE: er kommt auch mal unverbindlich zum Kaffeeplausch oder gar Feierabendbierchen in deinem Garten bei Dir PERSÖHNLICH vorbei! Welcher hauptamtliche, parteigebundene tut das??? |
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#5
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Zitat:
Zu Ihren Aussagen der Bürgermeisterwahl betreffend kann ich nur sagen das ich das so wie Sie es beschreiben in Ordnung finde, da es sich bei diesem Verfahren ja wie ich schon geschrieben habe um das in meinen Augen einzige wirklich vom Bürger, Volk oder wie auch immer gewälte Amt ist. Wenn der Bürgermeister zu Ihnen inn den Garten kommt um mit Ihnen als Wähler mal ein Bier zu trinken ist das doch in Ordnung, das nenne ich Volksverbundenheit und Wählernähe und zeigt das es noch Bürgermeister gibt die sich an der Basis informieren. |
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#6
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Und deshalb bin ich dafür, das Politiker bis hin zur Landesebene (Ministerpräsident) ehrenamtlich gewählt werden sollten! Was glaubst du, was für reiche und blühende Städte D haben würde!!! Unser Landratsamt, vom finanzamt schweig ich lieber, würde unsere Kanzlerin schwärmen, Herr Schäuble auch. Das erlauben sich halt nur Berufspolitiker. Und wir sind ein relativ kleiner Kreis (SOK). Unser Dorf, EHRENAMTLICH Regiert, hat Strassen, Berlin, Leipzig usw. TRÄUMEN davon. Was EHRENAMT so ausmacht... |
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#7
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Zitat:
Schon interesant Internet kannst du dir leisten aber 2 Euro für Tageszeitung kannste dir nicht leiste. ![]() Wenn du auch die kostenlosen Zeitschriften nicht lesen willst dann kannst du dich ja auch direkt am Rathaus informieren. Wahlweise auch im Internet schaun ob da deine Kommune vertreten ist, Wo ein Wille ist da ist auch ein Weg. Nur bezweifle ich stark das du daran überhaupt ein Interesse hast. |
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#8
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Zitat:
Diese Tageszeitung, Mo-Fr = 2.00€,Sa 2.80€ = ca. 51,20€ im Monat. Mein Internet inklusive Handy + Festnetz 25 €: Ist doch Unterschied wie Tag und Nacht. Was für "KOSTENLOSE" Zeitschriften? Krieg nur kostenlos alle unmögliche (wenige Sinnvolle) Werbeprospekte. Im letzten Satz geb ich dir VOLL Recht. Unser 178-Seelendorf ist wie eine familie!!! Für kein Geld der Welt würd ich wieder in eine Stadt ziehen, für kein geld der welt. ![]() ![]() |
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#9
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Ich wohne in einer 18 000 Einwohner Stadt und wir haben eine hauptamtliche, parteigebundene Bürgermeisterin, die ich auch persönlich kenne und bei der es auch kein Problem ist, wenn man sie sprechen will.
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#10
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#11
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Kann mir Jemand sagen, ab welche Wahlbeteidigung, eine Wahl ungültig ist?
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#12
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#13
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Aber sicherlich wurde die Mindestwahlbeteiligung durch die EU auf zwei Wähler gesenkt. |
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#14
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Weil doch die Damen und Herren Politiker immer schwafeln, sie wären durch eine breite Mehrheit der Bürger legitimiert.
Bei einer Wahlbeteidigung von 43,9%, wie Gestern in Erfurt, kommen mir leise Zweifel. |
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#15
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die sagen bewusst "mehrheit der wähler" ... ![]() und nicht mehrheit der wahlberechtigten ... |
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#16
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Fakt ist ...! Aus Erfurt
Heute nein, morgen ja - rot/rot in Thüringen? MDR FERNSEHEN | 07.05.2012 | 22:15 Uhr |
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#17
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In Thüringen sind die letzten Entscheidungen um die Besetzung der Landratsämter und Oberbürgermeisterposten gefallen. Um 18 Uhr schlossen die Wahllokale zur Stichwahl in sechs Landkreisen und vier kreisfreien Städten. Gewählt wurden auch die Bürgermeister in 24 weiteren Kommunen. Dort hatte beim ersten Wahlgang vor zwei Wochen keiner der Bewerber die nötige absolute Mehrheit erreicht.
Hat der Ausgang der Stichwahl möglicherweise Einfluss auf die weitere Arbeit der Großen Koalition in Thüringen? Diskutieren Sie mit! Die Ergebnisse im Einzelnen: http://www.mdr.de/thueringen/kommunalwahlen/ergebnisse/ergebnisse102.html Ein Überblick: http://www.mdr.de/thueringen/kommunalwahl-stichwahl100_zc-16f21569_zs-e86155ec.html |
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#18
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Programmtipp:
"Heute nein, morgen ja - rot/rot in Thüringen?" Fakt ist...! Aus Erfurt | 07.05.2012 | 22:15 Uhr | MDR FERNSEHEN http://www.mdr.de/tv/programm/sendung117120.html |
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#19
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#20
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und wer gegen seine sozialen interessen wählt, kriegsparteien und rechtenngruppierungen seine stimme gibt sowie solidarität verweigert, zahlt einen zuschlage von 12 monatseinkommen. gruß rotdorn das dumme daran ist nur, ich wollte auch nicht mehr wählen, ggf. nützt ja da ungultigmachen des wahlzettels. hauptsache wählen. ![]() |
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#21
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Ihr anderer Vorschlag ist aber ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit. ![]() |
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#22
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aber wahlpflicht kann auch nach hinten losgehen. wenn jemand muss, er aber nicht will, wählt er eventuell aus protest irgend welche hinverbrannten. grüße! |
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#23
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Wahlzettel ungültig machen hat inne DDR was gebracht, weil es keine wirklichen Wahlen waren. ![]() |
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#24
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hallo freigeist,
meinste? inne ddr habe icke immer mit freude die kandidaten der nf gewählt. immer. ![]() Zitat:
gruß rotdorn Geändert von rotdorn (10.05.2012 um 20:34 Uhr). |
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#25
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Zitat:
Zitat:
Bolivar |
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#26
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Zweiteres: Ok, Korrektheit in den Begrifflichkeiten erleichtert die Kommunikation. Also Meinungsäußerungsfreiheit. ![]() |
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#27
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Zitat:
![]() Man konnte den Wahlzettel ungültig machen. Richtig. Also hat es inne DDR was gebracht. Heute bringt es eben was, ZU WÄHLEN. Und wenn Du damals Kohl weghaben wolltest, hast Du ihn ganz bestimmt nicht gewählt. ![]() |
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#28
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Zitat:
Das regt mich zu folgender Frage an: Gibt's evtl auch eine Meinungsveräußerungsfreiheit? Habe ich jedenfalls schon hin und wieder beobachtet: Bei Berufspolitikern oft nach einer Wahl, bei Normalverbrauchern zumindest nach einer Revolution oder Wende... ![]() |
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#29
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Zitat:
"Sehr geehrter Herr G., vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Mai 2012. Über die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland entscheidet der Deutsche Bundestag im Wahlprüfungsverfahren. Die Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung bzw. des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung durchgeführt worden ist. Nach dem Ergebnis der Prüfung entscheiden sie, ob ein Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist. Häufig wird die Frage gestellt, ob die Höhe der Wahlbeteiligung einen Einfluss auf die Gültigkeit der Wahl hat. Dies ist nicht der Fall. Eine Wahl kann nur im Rahmen einer Wahlanfechtung gemäß § 49 BWG bzw. § 26 EuWG auf Grund von Wahlfehlern entweder ganz oder teilweise aufgehoben werden. Bei der freiwilligen Entscheidung eines Wahlberechtigten, nicht zur Wahl zu gehen, liegt aber kein Grund für einen anfechtbaren Wahlfehler vor. Daher ist auch bei einer sehr geringen Wahlbeteiligung die Wahl gültig, wenn sie ohne Grund für eine Wahlanfechtung zustande gekommen ist und das festgestellte Wahlergebnis zur richtigen personellen Zusammensetzung des Parlaments geführt hat. Absolute materielle Wahl-Ungültigkeitsgründe gibt es nicht. Rechtsgrundlage Bundestagswahl: § 49 BWG, § 81 BWO; WPrüfG Europawahl: § 26 EuWG; § 74 EuWO; WPrüfG Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen für Ihre weitere Recherche viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sabine Oehl" |
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#30
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Zitat:
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