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#1
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Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat das Verbot gekippt, auf öffentlichen Plätzen in der Erfurter Innenstadt Alkohol zu trinken. Dieses galt seit Juni 2008. Besonders umstritten war der Passus, dass man sich nicht in Gruppen zum Alkoholgenuss treffen darf. Dem Gericht ging die Erfurter Regelung zu weit.
Was meinen Sie: Ist dieses Urteil wegweisend für andere Alkoholverbote in mitteldeutschen Städten? Inwieweit sollte eine Stadt das Handeln ihrer Bürger überhaupt reglementieren dürfen? Oder war das Gericht zu nachgiebig, und es sollte noch viel strengere Verbote geben? Diskutieren Sie mit uns! |
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#2
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Um den alkoholkonsum zu bekämpfen ist es augenwischerei diesen aus den Zentrum in vororte zu verbannen. |
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#3
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#4
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Meiner Meinung nach sollte es ein Gesetz geben, welches den Komunen verbietet, Freizeiteinrichtungen wie Jugendclub, Schwimmbäder usw. zu schliessen!!! Denn dann täte es dieses Thema nicht geben! (Meine Meinung!) |
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#5
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Hier in Berlin scheint das aber eher kein großes Problem zu sein. In Leipzig hingegen standen doch fast an jedem Konsum eines Arme-Leute-Viertels, wie z.B. Paunsdorf, solche Typen rum. Da ist man schnell vorbei und möchte mit denen nicht in Zusammenhang gebracht werden. Und aussehen tun die mit 30 so wie ich mit 50. Die halten das wohl sogar für altersgerecht. Die andere Frage ist, wie weit soll ein Verbot gehen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, mir es bei schönem Wetter an einer landschaftlich reizvollen Stelle bequem zu machen, eine Flasche Bier zu trinken und es einfach zu genießen. Das wäre auch öffentlich. Vielleicht sollte man das ganze nochmals durchdenken, dass man diese Pöbler verscheucht, aber die anderen in Ruhe lässt. |
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#6
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#7
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Das Verbot hatte doch Gründe und wurde nicht aus Spass erlassen!
Wieso kann ein Arbeitsloser, der sich keine Gaststätte leisten kann, nicht wie die meisten Bürger sein Bier oder anderen Alkohol daheim genießen? Wie kann sich ein Arbeitsloser einen Anwalt und die Gerichtskosten leisten aber keinen Besuch in einer Gaststätte? Alkohol"Trinker" auf öffentlichen Plätzen locken Gleichgesinnte an, dann wird es wieder "ungemütlich" für die Bürger wie vorher! |
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#8
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![]() ![]() Wie kann ein Arbeitsloser G.Kosten leisten? Garnicht ![]() Schonmal was von Prozesskostenhilfe gehört ![]() |
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#9
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Mich stören diese Alkitrauben auch. 1. Es wirft ein negatives Image auf diese Wohngegenden. 2. die Vorwürfe der Ausländer/Migranten der "deutschen Säufer-Mentalität". Gebt doch den Leuten eine ordentliche Beschäftigung mit einem ordentl. Auskommen, dann erledigt sich dieses Problem vielleicht von ganz allein. Man darf doch mal träumen dürfen, oder? ![]() Als Vergleich, im Bundesstaat Staat Illinois (USA), ist Alkohol trinken in der Öffentlichkeit strikt verboten. Wer dennoch erwischt wird, hat mit strengsten Strafen zu rechnen. Deswegen *Daumen hoch |
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#10
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Dieses Urteil ist eine Schande.
Ich denke, in ganz Deutschland sollte es ein generelles Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen, in Bus und Bahn geben und die Strafen hierfür sollten erhöht werden. Denn es ist eine Zumutung, Alkoholtrinkende Menschen zu begegnen. Dies Verschandelt das Stadtbild und gibt keinen Eindruck. |
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#11
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#12
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Wer sieht schon gerne Besoffene oder Schüler, die demonstrativ auf dicke Hose machen und mit der Bierflasche in der Hand von der Schule nach hause gehen.
Allerdings halte ich ein Strafverfolgung dieser Leute für unpraktikabel. Wahrscheinlich müsste man da an anderer Stelle ansetzen. |
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#13
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#14
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"Säufertrauben" gab es auch zu ddr-Zeiten. Ergo ist dies nicht der "Preis der Freiheit", sondern ein Phänomän, welches es in JEDER Zeitepoche/Gesellschaftsordnung geben tut. LEIDER! |
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#15
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Hat man nicht igenwo was von Gängelung durch den Staat gehört
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#16
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Das stimmt, aber ich meinte, dass die Verordnung gekippt wurde.
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#17
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Das Urteil über das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätze ist eine Schande.
Es ist doch furchtbar wenn man von betrunkenen Bürgern auf der Straße ,im Zug oder im Bus belästigt und angeböbelt wird. Wer sich betrinken muss kann das sicher auch in der eigenen Wohnung tun. Ein betrunkener Mitbürger ist auch eine große Gefahr im Straßenverkehr. Ich bin für eine "0" Promillegrenze im Straßenverkehr, sei es mit dem Auto ,mit dem Fahrrad oder auch Zufuß. |
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#18
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Soll auch Leute ohne Zuhause geben. Und in Obdachlosen Unterkünften ist nun mal (zurecht) der Konsum von Alkohol verboten. Was dazu führt das sobalt sie am Morgen aus ihrer Obdachlosenunterkunft rausgeschmissen werden sich vor den Konsum versammeln. Geändert von Antichrist (23.06.2012 um 09:30 Uhr). |
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#19
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Ich finde das ist längst überfällig! Warum dürfen sich irgendwelche Leute in Parkanlagen oder auf Spielplätzen die Kante geben, Flaschen zerschlagen in Büsche oder Sandkästen pinkeln? Damit muß schluß gemacht werden,im Intersse aller! Ich möchte nicht auf einer Parkbank mit meiner Familie beim Sonntagsspaziergang sitzen die von Unrat und Fäkalien strotzt! Um das zu verhindern sind nun mal Gesetze nötig. Auf Hinweise und Ansprachen reagiert doch niemand mehr, Leider! Selbst Ordnungsamt und Polizei sind ohne Gesetzgebung machtlos. Also ist dieses Gesetz ein richtiger Schritt.
Wer sich ordentlich benimmt hat ja nichts zu befürchten. Geändert von MDR_Natalie (02.07.2012 um 17:35 Uhr). Grund: unangemessene Ausdrucksweise |
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#20
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Andererseits, das Gegurke von unseren Nationalweicheiern konnte man nur im Suff ertragen. |
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#21
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Nur braucht die Dauertrinkerwetsaufgemeinde wie sie nahezu in jeder Stadt und Gemeinde anzutreffen ist nicht die EM als Vorwand. da wird schon der Sonnenaufgang als Feiergrund misbraucht. Dagegen habe ich was,und nicht dagegen das einer seine Flasche Bier zum Angeln mitnimmt und leer wieder mit nach Hause transportiert! |
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#22
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#23
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Ein richtiger Schritt, fast genau so wie der neue Alkohlbekämpfungsschritt von Frau Schröder die jugendlichen betreffend!
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#24
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Da hilft, so die Märkte es denn wollen, nur eines: Platzverbot! Hat bei allen unserer Supermärkte geklappt. Auch wenn Anfangs die Polizei "nachhelfen" musste. |
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#25
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Dadurch verlagert sich aber das "Problem" leider meistens nur bis zur nächsten Bushaltestelle oder der nächsten Parkbank.
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#26
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Was sind öffentliche Plätze
![]() Gehören Biergärten auch dazu oder sind es k.öffentliche Plätze. ![]() Was passiert wenn die Menschen von denen wir gerade reden Ihr Bier u.Schnaps da trinken wo es andere auch tun Dürfen die verjagt werden obwohl sie Ihr Trinken bezahlen![]() |
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#27
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Ein Biergarten oder der Eingangsbereich eines Supermarktes sind keine öffentlichen Plätze. Hausrecht haben hier die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten. Ein öffentlicher Platz ist demzufolge ein Marktplatz, ein Park oder Vergleichbares.
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#28
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Hat irgendjemand verlangt das in Kneipen , Restaurants oder Biergärten nichts mehr getrunken werden darf? Darum gehts doch garnicht! Es geht darum das diverse Kampftrinker sich in Traubenformation in Parkanlagen vor diversen Discountern oder Getränkeläden einfinden, das Jugendliche auf dem Nachhauseweg von der Schule mit der Bierflasche "im Hals" die Helden der Nation spielen, das von den weggeworfenen Bierflaschen die Scherben auf der Straße dem Fußweg oder gar auf Spielplätzen herumliegen. Das die Kampftrinker das "verdaute" Bier in die Büsche von Parkanlagen an Hauswände oder sonstwohin entleeren, aber nicht in die Toilette. das soll bekämpft werden, nichts anderes.
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#29
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Ihr Vergleich mit Bayern passt nun überhaupt nicht, denn Polizei und Bildung liegt in den Händen der Bundesländer und somit hat jedes Bundesland andere Gesetze / Bestimmungen.Außerdem ist in Deutschland alles geregelt bzw. reguliert außer der Verbrauch von Toilettenpapier. MfG |
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#30
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