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#1
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Die Sicherungsverwahrung ist eines der schärfsten Instrumente der Justiz. Sie hält Menschen weiter in Haft, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Darf man zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern tatsächlich so weit gehen?
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#2
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Wer Menschen lebenslang einsperren will, der muss das auch so nennen und entsprechende Urteile fällen.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nach Abbüßung der Strafe verhängt wird, bedeutet nichts anderes, als eine erneute Verurteilung für die ursprüngliche(n) Tat(en). Das ist Willkürjustiz. Und die Begutachtungen, ob noch Gefahr bestehen würde, sind ebenso nicht auf objektive Kriterien gestützt, nicht valide und damit rechtlich unzulässig. Interessiert aber einen echten Juristen nicht. Juristen sind offensichtlich in der Mehrheit ordnungspolitische Geisterfahrer. |
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#3
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Zitat:
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#4
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Zitat:
Wenn man der Meinung ist ein Mörder hat in der Gesellschaft nix zu suchen, dann sollte man die Strafe "Lebenslänglich" wörtlich nehmen. In der DDR wurden "Lebenslängliche" in der Regel, je nach Führung, nach 25 Jahren entlassen. Mir ist kein Rückfall bekannt geworden. |
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#5
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Zitat:
Geändert von MDR_Jürgen (25.06.2012 um 21:33 Uhr). Grund: Löschung aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen |
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#6
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Die Sicherungsverwahrung: Aus den Augen aus dem Sinn? Auch in Sachsen werden jedes Jahr Straftäter, die im Gefängnis ihre Strafe abgesessen haben, nicht entlassen, sondern in der "Sicherungsverwahrung" behalten. Ist das der richtige Umgang? Darüber wollen wir diskurieren.
MDR 1 RADIO SACHSEN | Dienstags direkt | 26.06.2012 | 20:00-23:00 UhrAlle Infos zur Sendung hier: http://www.mdr.de/mdr1-radio-sachsen/dienstags-direkt110_zc-b2f1a9b5_zs-d9d67f3d.html |
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#7
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Zitat:
Der Ort hat 729 Einwohner, jeder kennt jeden und wenn sie die Mentalität der “Altmärker “ kennen würden brauchte sich keiner über die Proteste aufregen. Selbst wenn die Resozialisierten nach Schönhausen mit der dreifachen Einwohnerzahl gezogen wären hätten die Proteste noch größere Ausmaße angenommen. Da sie von Hetze des Bürgermeisters sprechen ist schon bedenklich (oder haben sie etwas gegen ihn, wegen des Nachnamens oder die Familie überhaupt?, kommt mir bald so vor). Die Region steht zu dieser Familie bzw. ist der Tradition verbunden auch heute noch. Im Juni 2012 demonstrierten Ministerpräsident Reiner Haseloff und rund 70 Landtagsabgeordnete aller Fraktionen im Ort für Menschenwürde. Diese Medienveranstalltung hat überhaupt nichts bewirkt sie hat nur gezeigt das unsere Volksvertreter fern jeder Realität sind.Diese 2 Leute wären in einer Großstadt überhaupt nicht aufgefallen bzw. es hätte keinene Proteste gegeben ( Berlin, München, Köln ), so ist meine Meinung. |
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#8
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Zitat:
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#9
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Meine Meinung dazu ist eindeutig Ja.
Es wird Zeit mal die Gesetze des BGB und der ZPO der heutigen Zeit anzupassen. Das BGB wurde am 1. Januar 1900 durch das Deutschen Kaiserreich in Kraft gesetzt es gab zwar kleinere Änderungen in der Zwischenzeit aber wir haben heute das Jahr2012 und unsere Gesetze sollten der Zeit angepasst werden. Die Gesetze und vor allen die Strafen schrecken doch heute keinen mehr ab. Die USA unser Vorbild/ Freund macht es richtig vielleicht sollten wir da mal was von übernehmen. Ansonsten teile ich die Meinung von Dokudok. |
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#10
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Ich bin schon lange der Meinung, das Psychologen, Psychiater und Neuorochirurgen, die Leukotomien, Hypothalamotomien, Elektroschocks, Insulinschocks durchgeführt haben, die Antidepressiva insbesondere Serotoninwiederaufnahmehemmer verabreichen, die Zwitter als Geschlechtsidentitätsgestörte darstellen, lebenslang weggesperrt gehören.
Aber da plötzlich versagt das Unrechtsbewusstsein derjenigen, die sonst immer so für Bestrafung von Kriminellen sind. |
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#11
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Dann sind sie zeugungsunfähig, und das war es.
Was soll das in diesem Zusammenhang bringen? ![]() |
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#12
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Zitat:
Sie als Kenner der Materie in Insel, werden mir bestimmt eine umfassende Antwort geben können. Zitat:
Zitat:
Wenn es nicht eine so ernste Angelegenheit wäre, könnte man von einer Provinzposse erster Güte sprechen. Zitat:
„Vor wenigen Jahren wurde in Insel ein elfjähriges Mädchen missbraucht. Dorfbewohner rieten der Mutter des Mädchens damals, von einer Anzeige gegen den Jungen aus dem Ort abzusehen. Und jetzt stehen ausgerechnet die in den Reihen der Protestler.“ "Bei aller Zivilcourage - da liegt man nachts trotzdem wach. Und das Verrückte ist: Ich bange um meine Kinder - aber nicht wegen der Sexualstraftäter, sondern wegen des geballten Hasses einiger Nachbarn." Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, ob nicht der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist. |
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