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  #1  
Alt 23.06.2012, 18:19
MDR_Gerrit MDR_Gerrit ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.09.2011
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Standard Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Die Sicherungsverwahrung ist eines der schärfsten Instrumente der Justiz. Sie hält Menschen weiter in Haft, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Darf man zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern tatsächlich so weit gehen?
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  #2  
Alt 24.06.2012, 14:51
Nachhaker Nachhaker ist offline
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Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Wer Menschen lebenslang einsperren will, der muss das auch so nennen und entsprechende Urteile fällen.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nach Abbüßung der Strafe verhängt wird, bedeutet nichts anderes, als eine erneute Verurteilung für die ursprüngliche(n) Tat(en).

Das ist Willkürjustiz.

Und die Begutachtungen, ob noch Gefahr bestehen würde, sind ebenso nicht auf objektive Kriterien gestützt, nicht valide und damit rechtlich unzulässig.

Interessiert aber einen echten Juristen nicht.

Juristen sind offensichtlich in der Mehrheit ordnungspolitische Geisterfahrer.
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  #3  
Alt 24.06.2012, 21:31
Annett Annett ist offline
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Beiträge: 419
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von Nachhaker Beitrag anzeigen
Wer Menschen lebenslang einsperren will, der muss das auch so nennen und entsprechende Urteile fällen.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nach Abbüßung der Strafe verhängt wird, bedeutet nichts anderes, als eine erneute Verurteilung für die ursprüngliche(n) Tat(en).

Das ist Willkürjustiz.

Und die Begutachtungen, ob noch Gefahr bestehen würde, sind ebenso nicht auf objektive Kriterien gestützt, nicht valide und damit rechtlich unzulässig.

Interessiert aber einen echten Juristen nicht.

Juristen sind offensichtlich in der Mehrheit ordnungspolitische Geisterfahrer.
Dann frage ich mich, wieso Juristen, die es eigentlich nicht interessiert, Urteile von Juristen erwirken, die das eigentlich auch nicht interessiert. Wenn das keinen Juristen interessieren, sind wohl die Insel-Ereignisse nur ein Traum, die es auch noch in die Nachrichten geschaffte haben?
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  #4  
Alt 24.06.2012, 23:41
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Beiträge: 3.037
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von MDR_Gerrit Beitrag anzeigen
Die Sicherungsverwahrung ist eines der schärfsten Instrumente der Justiz. Sie hält Menschen weiter in Haft, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Darf man zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern tatsächlich so weit gehen?
Me4iner bescheidenen Meinung nach muss jeder Straftäter nach Verbüssung seiner Strafe, in die Freiheit entlassen werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch auf eine blose Vermutung hin, sein leben lang eingesperrt wird.
Wenn man der Meinung ist ein Mörder hat in der Gesellschaft nix zu suchen, dann sollte man die Strafe "Lebenslänglich" wörtlich nehmen.
In der DDR wurden "Lebenslängliche" in der Regel, je nach Führung, nach 25 Jahren entlassen. Mir ist kein Rückfall bekannt geworden.
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  #5  
Alt 24.06.2012, 23:44
Mausepaul Mausepaul ist offline
Profi
 
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Beiträge: 3.037
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von Annett Beitrag anzeigen
Dann frage ich mich, wieso Juristen, die es eigentlich nicht interessiert, Urteile von Juristen erwirken, die das eigentlich auch nicht interessiert. Wenn das keinen Juristen interessieren, sind wohl die Insel-Ereignisse nur ein Traum, die es auch noch in die Nachrichten geschaffte haben?
In Insel spielen sich bizarre Szenen ab, da hetzt ein [...9] gegen zwei andere [...].

Geändert von MDR_Jürgen (25.06.2012 um 21:33 Uhr). Grund: Löschung aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen
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  #6  
Alt 25.06.2012, 12:32
MDR_Karl MDR_Karl ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.01.2011
Beiträge: 23
Standard Programmtipp

Die Sicherungsverwahrung: Aus den Augen aus dem Sinn? Auch in Sachsen werden jedes Jahr Straftäter, die im Gefängnis ihre Strafe abgesessen haben, nicht entlassen, sondern in der "Sicherungsverwahrung" behalten. Ist das der richtige Umgang? Darüber wollen wir diskurieren.


MDR 1 RADIO SACHSEN | Dienstags direkt | 26.06.2012 | 20:00-23:00 UhrAlle Infos zur Sendung hier: http://www.mdr.de/mdr1-radio-sachsen/dienstags-direkt110_zc-b2f1a9b5_zs-d9d67f3d.html
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  #7  
Alt 30.08.2012, 11:38
DOKUDOC DOKUDOC ist offline
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Beiträge: 134
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von Mausepaul Beitrag anzeigen
In Insel spielen sich bizarre Szenen ab, da hetzt ein [...9] gegen zwei andere [...].
In Insel spielen sich bizarre Szenen ab, das ist richtig, aber warum?
Der Ort hat 729 Einwohner, jeder kennt jeden und wenn sie die Mentalität der “Altmärker “ kennen würden brauchte sich keiner über die Proteste aufregen. Selbst wenn die Resozialisierten nach Schönhausen mit der dreifachen Einwohnerzahl gezogen wären hätten die Proteste noch größere Ausmaße angenommen. Da sie von Hetze des Bürgermeisters sprechen ist schon bedenklich (oder haben sie etwas gegen ihn, wegen des Nachnamens oder die Familie überhaupt?, kommt mir bald so vor). Die Region steht zu dieser Familie bzw. ist der Tradition verbunden auch heute noch.
Im Juni 2012 demonstrierten Ministerpräsident Reiner Haseloff und rund 70 Landtagsabgeordnete aller Fraktionen im Ort für Menschenwürde. Diese Medienveranstalltung hat überhaupt nichts bewirkt sie hat nur gezeigt das unsere Volksvertreter fern jeder Realität sind.Diese 2 Leute wären in einer Großstadt überhaupt nicht aufgefallen bzw. es hätte keinene Proteste gegeben ( Berlin, München, Köln ), so ist meine Meinung.
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  #8  
Alt 30.08.2012, 14:01
soniboy soniboy ist offline
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Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 128
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von Mausepaul Beitrag anzeigen
Me4iner bescheidenen Meinung nach muss jeder Straftäter nach Verbüssung seiner Strafe, in die Freiheit entlassen werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch auf eine blose Vermutung hin, sein leben lang eingesperrt wird.
Wenn man der Meinung ist ein Mörder hat in der Gesellschaft nix zu suchen, dann sollte man die Strafe "Lebenslänglich" wörtlich nehmen.
In der DDR wurden "Lebenslängliche" in der Regel, je nach Führung, nach 25 Jahren entlassen. Mir ist kein Rückfall bekannt geworden.
Ich bin der Meinung wer vorsätzlich einen Mord begeht ist auch nicht wert weiter zu leben. Und wer ein Kind nur aus lust tötet, erst recht nicht. Unsere Strafen sind viel zu lasch. Sex täter würde ich sterilisieren ohne gnade.
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  #9  
Alt 31.08.2012, 22:42
Tetzlaff Tetzlaff ist offline
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Beiträge: 11
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Meine Meinung dazu ist eindeutig Ja.

Es wird Zeit mal die Gesetze des BGB und der ZPO der heutigen Zeit anzupassen.
Das BGB wurde am 1. Januar 1900 durch das Deutschen Kaiserreich in Kraft gesetzt es gab zwar kleinere Änderungen in der Zwischenzeit aber wir haben heute das Jahr2012 und unsere Gesetze sollten der Zeit angepasst werden.

Die Gesetze und vor allen die Strafen schrecken doch heute keinen mehr ab.
Die USA unser Vorbild/ Freund macht es richtig vielleicht sollten wir da mal was von übernehmen.

Ansonsten teile ich die Meinung von Dokudok.
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  #10  
Alt 01.09.2012, 00:08
Nachhaker Nachhaker ist offline
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Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 1.671
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Ich bin schon lange der Meinung, das Psychologen, Psychiater und Neuorochirurgen, die Leukotomien, Hypothalamotomien, Elektroschocks, Insulinschocks durchgeführt haben, die Antidepressiva insbesondere Serotoninwiederaufnahmehemmer verabreichen, die Zwitter als Geschlechtsidentitätsgestörte darstellen, lebenslang weggesperrt gehören.

Aber da plötzlich versagt das Unrechtsbewusstsein derjenigen, die sonst immer so für Bestrafung von Kriminellen sind.
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  #11  
Alt 01.09.2012, 00:20
Gundel Gaukeley Gundel Gaukeley ist offline
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Beiträge: 682
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von soniboy Beitrag anzeigen
Sex täter würde ich sterilisieren ohne gnade.
Dann sind sie zeugungsunfähig, und das war es.
Was soll das in diesem Zusammenhang bringen?
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  #12  
Alt 01.09.2012, 15:03
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Beiträge: 3.037
Standard AW: Sicherungsverwahrung – ein gerechtes Mittel der Justiz?

Zitat:
Zitat von DOKUDOC Beitrag anzeigen
In Insel spielen sich bizarre Szenen ab, das ist richtig, aber warum?
Der Ort hat 729 Einwohner, jeder kennt jeden und wenn sie die Mentalität der “Altmärker “ kennen würden brauchte sich keiner über die Proteste aufregen.
Das mag alles stimmen, aber woher wußten die Einwohner von Insel vom Vorleben der beiden Personen? Sie werden wohl kaum, bei ihrem Einzug, ein Schild vor der Brust getragen haben, mit der Aufschrift, „ Wir sind ehemalige Sexualstraftäter“???
Sie als Kenner der Materie in Insel, werden mir bestimmt eine umfassende Antwort geben können.
Zitat:
Selbst wenn die Resozialisierten nach Schönhausen mit der dreifachen Einwohnerzahl gezogen wären hätten die Proteste noch größere Ausmaße angenommen.
Einer dieser Männer, war nach Chemnitz gezogen und Dank, windiger Zeitungsjounalisten, wurde er von dort wieder vertrieben.
Zitat:
Da sie von Hetze des Bürgermeisters sprechen ist schon bedenklich (oder haben sie etwas gegen ihn, wegen des Nachnamens oder die Familie überhaupt?, kommt mir bald so vor). Die Region steht zu dieser Familie bzw. ist der Tradition verbunden auch heute noch.
Dieser saubere Herr hat seinen „guten“ Namen für Betrügereien benutzt und etliche Menschen um ihr Geld gebracht und dieser ehemalige Straftäter hetzt gegen andere ehemalige Straftäter.
Wenn es nicht eine so ernste Angelegenheit wäre, könnte man von einer Provinzposse erster Güte sprechen.
Zitat:
Im Juni 2012 demonstrierten Ministerpräsident Reiner Haseloff und rund 70 Landtagsabgeordnete aller Fraktionen im Ort für Menschenwürde. Diese Medienveranstalltung hat überhaupt nichts bewirkt sie hat nur gezeigt das unsere Volksvertreter fern jeder Realität sind.Diese 2 Leute wären in einer Großstadt überhaupt nicht aufgefallen bzw. es hätte keinene Proteste gegeben ( Berlin, München, Köln ), so ist meine Meinung.
Zum Schluß zwei interessante Zitate aus Spiegel-Online vom 08.06.2012:
„Vor wenigen Jahren wurde in Insel ein elfjähriges Mädchen missbraucht. Dorfbewohner rieten der Mutter des Mädchens damals, von einer Anzeige gegen den Jungen aus dem Ort abzusehen. Und jetzt stehen ausgerechnet die in den Reihen der Protestler.“
"Bei aller Zivilcourage - da liegt man nachts trotzdem wach. Und das Verrückte ist: Ich bange um meine Kinder - aber nicht wegen der Sexualstraftäter, sondern wegen des geballten Hasses einiger Nachbarn."
Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, ob nicht der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist.
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