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#31
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Informieren Sie sich mal im Internet, wieviele das Mithören über einen Doppelanschluß betroffen hat. Vielleicht sind Sie dann mal bereit, zu akzeptieren, dass Sie nicht der NAbel der DDR waren.
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#32
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Zitat:
![]() Und was man nicht begreift,das gab (gibt) es eben nicht. ![]() |
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#33
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Sie werden im Internet umfangreiche Aussagen lesen können, von Leuten, die schon mal von Außerirdischen entführt worden sein wollen. Ist das ein Kriterium für Wahrheit?
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#34
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Hier mal ein paar technische Details zum sogenannten Zweieranschluss in der DDR. Ich kenne mich da berufsbedingt aus, denn ich habe damals bis zum Berufsverbot bei der Ost-Post, im Fernmeldesektor auch "Graue Post" genannt, gearbeitet.
Was sogenannte Doppelanschlüsse waren, kann ich nicht beurteilen. Sowas kenne ich von damals nicht (wahrscheinlich simple parallel geschaltete Telefone wo jeder mithören konnte). Zweieranschlüsse funktionierten anders. Mittels einer Relaisschaltung (sogenannter GUM 58) wurden 2 Wohnungen über einunddieselbe Leitung mit einem Telefonanschluss versorgt, die sich bei der Rufnummer in der letzten Zahl um eine 1 unterschieden. Wurde die eine Rufnummer des Zweieranschlusses angerufen (meinetwegen 58175 bzw. 58176) klingelte auch nur der Apparat des Telefones welches über den GUM58 die Nummer zugeordnet hatte. Wurde vom Inhaber dieses Anschlusses der Hörer abgehoben war der 2. Anschluss dieser Leitung physikalisch abgetrennt (durch Relais des GUM58). Man konnte nicht mithören. Beim Selbertelefonieren passierte dasselbe: Hörer abheben ---> Relais schaltet---> Partneranschluss tot, kein Mithören möglich. Dauergespräche eines Zweieranschlußinhabers, oder auch ein nicht richtig aufgelegter Hörer führten dazu, dass der andere eine tote Leitung hatte und irgendwann dem Nachbarn mal an die Tür gewummert hatte, damit der aufhört zu telefonieren. In den 70er Jahren wurden dann elektronische GUM59 eingführt. Es gab diese häßlichen Schwarzen Kästen (GUM58) in den Treppenhäusern immer weniger. Zweieranschlüsse waren nur Augenwischerei und stellten keine wirkliche Verdoppelung der Telefonanschlüsse dar. Über eine End-Leitung (letzter Verteiler bis ins Haus) konnte damals nunmal nur einer telefonieren. Der andere konnte sich zwar sein Telefon angucken, aber nicht wirklich benutzen. GUM heißt übrigens Gemeinschaftsumschalter und war eine Erfindung der Deutschen Post noch vor dem Kriege. Übrigens sollte jemand im Forum immer noch die Meinung vertreten in der DDR hätte es keine Berufsverbote gegeben, so kann ich demjenigen leicht das Gegenteil aufzeigen. Nachdem ich meinen Antrag auf Übersiedlung nach Berlin(West) gestellt hatte wurde ich von der Kaderabteilung meines Betriebes in einen anderen "Tätigkeitsbereich" versetzt, und zwar zum Aktensortieren ins Kellerarchiv meines Fernmeldeamtes. Ich hatte einen Facharbeiterabschluss mit Abitur. (Meine letzten 2 Sätze haben eher was mit "Damals im Osten" zu tun. Ich weiß, MDR. Ich hab`s mich trotzdem getraut zu schreiben.) Geändert von Lupo (06.08.2012 um 21:03 Uhr). |
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#35
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Zitat:
Definitiv war es so: Wenn ich telefonieren wollte und den Hörer abhob und mein Co. gerade sprach,hörte ich ihn und auch das,was er sprach.Umgedreht traf das auch zu.Geklingelt hat es auf beiden Apparaten.Was war das nun? Ich denke mal: Ein Zweieranschluß...oder doch nicht? Bin kein Fachmann! Glück Auf aus dem Erzgebirge! ![]() |
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#36
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Zitat:
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#37
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#38
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![]() Ja die hat es gegeben für Personen die sich gegen den Staat gestellt haben und das bestehende System abschaffen wollten. ![]() ![]() Nur gut das es sowas in der BRD nicht gab und geben wird.Berufsverbote für Mitglieder der dam.DKP war nur eine Erfindung von Spiegel ![]() ![]() |
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#39
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Zitat:
Er hat einen Ausreiseantrag gestellt. Hat nichts gegen das System gesagt oder wollte es gar abschaffen. Er wollte nur in einem anderen Staat leben! |
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#40
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Zitat:
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#41
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Wie groß war nochmal die Zahl der IMs in der DDR? |
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#42
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#43
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Kein Betrieb oder Land kann jemanden wegen einer Ausbildung festhalten. |
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#44
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Ich schlage vor das man nochmal eine Generaltiefenprüfung aller ehm.DDR -Bürger macht ,es werden u.müssen sich ganz bestimmt noch einpaar IM.u.Staßileute finden lassen![]() ![]() ![]() |
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#45
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#46
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#47
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Deswegen hat ja die dam.DDR von den Ärtzten die die Ausreise beantragt haben die Aussbildungskosten zurückverlangt.Da das Studieren in der dam. DDR Kostenfrei war . ![]() |
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#48
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Ich verstehe nicht, dass auf dem unentgeltlichen Studium in der DDR beharrt wird. Auch in der BRD gab es staatliche Universitäten und die BaFög.
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#49
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Ich zweifle Ihre Aussage nicht im Geringsten an.
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#50
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Woher diese Überzeugung? |
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#51
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Ich möchte darauf hinweisen, dass Auslandgespräche (DDR-westliches Europa) unverhältnismäßig teuer waren. Meiner Meinung war das gewollt: Die Kontaktpflege sollte anstrengend und voller Hindernisse sein.
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#52
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#53
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Es waren traurige Zeiten damals, das haben Sie richtig erkannt. Andernfalls hätten die Leute keine Neubauwohnungen mit Fernheizung, Bad und WC herbeigesehnt. Ein Telefon ist übrigens kein Luxus, es gehört zur zeitgemäßen Ausstattung und ist (nicht nur) in Notfällen unentbehrlich. |
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#54
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Ich hbe für mein Studium zu West-Zeiten auch nichts bezahlt. Es würde mich dennoch keiner daran hindern in jedes x-beliebige Land zeitweise oder dauerhaft auszureisen.
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#55
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Zitat:
![]() liebe grüße und nichts füt ungut rotdorn |
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#56
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Keine Sorge, ich arbeite meine Ausbildung in Deutschland ab und könnte jederzeit überall in Deutschland anfangen zu arbeiten.
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#57
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Sie brauchten die Hälfte des BAföGs nicht zurückzahlen?
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#58
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Dann schätzen Sie sich glücklich, viele Akademiker sind ohne Job bzw. hangeln sich mit anderen Jobs durchs Leben.
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#59
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Sie haben eine Bildungslücke: BaFög muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der/die Studierende unter den 30 Besten im letzten Studienjahr ist. Das kommt in einer gewissen Weise dem Leistungsstipendium in der zu Grabe gelegten DDR gleich.
Geändert von Martine (07.08.2012 um 18:53 Uhr). |
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#60
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Zitat:
25% innerhalb der Förderungshöchstdauer 20% innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer 15% innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungshöchstdauer Quelle: bafoeg-antrag.de |
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