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  #1  
Alt 09.10.2012, 17:01
MDR_Conrad MDR_Conrad ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 20.06.2008
Beiträge: 27
Standard Strafen für Kunstfehler

Die Bundesregierung plant aktuell ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. Vor allem Ärztepfusch soll so der Kampf angesagt werden. Allerdings wird von den Behören viel zu selten ein relativ einfaches Mittel eingesetzt ,um Kunstfehler zu ahnden: das Ruhen der Approbation, d.h. Ärzte dürfen ihren Beruf für eine begrenzte Zeit nicht ausüben. So können Pfuscher oft unbehelligt weiter machen. Auf der anderen Seite müssen Ärzte auch Risiken bei der Behandlung eingehen, um dem Patienten zu helfen. Strengere Strafen könnten Ärzte davon abhalten, bei der Behandlung ein Risiko einzugehen, zum Nachteil der Patienten.

Was halten Sie davon, sollte man Ärzte für Kunstfehler strenger bestrafen?
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  #2  
Alt 09.10.2012, 17:46
soniboy soniboy ist offline
Teilnehmer
 
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 128
Standard AW: Strafen für Kunstfehler

Zitat:
Zitat von MDR_Conrad Beitrag anzeigen
Die Bundesregierung plant aktuell ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. Vor allem Ärztepfusch soll so der Kampf angesagt werden. Allerdings wird von den Behören viel zu selten ein relativ einfaches Mittel eingesetzt ,um Kunstfehler zu ahnden: das Ruhen der Approbation, d.h. Ärzte dürfen ihren Beruf für eine begrenzte Zeit nicht ausüben. So können Pfuscher oft unbehelligt weiter machen. Auf der anderen Seite müssen Ärzte auch Risiken bei der Behandlung eingehen, um dem Patienten zu helfen. Strengere Strafen könnten Ärzte davon abhalten, bei der Behandlung ein Risiko einzugehen, zum Nachteil der Patienten.

Was halten Sie davon, sollte man Ärzte für Kunstfehler strenger bestrafen?
Ich stehe auf dem Standpunkt; wer nichts macht, macht auch keine Fehler!
Bei einer OP ist doch immer ein ganzes Team dabei, warum sagt den keiner von denen wenn etwas nicht richtig gemacht wird. Man sollte in solchen Fällen das ganze Team in die Haftung einbeziehen. Oder traut sich keiner dem Chef etwas zu sagen.
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  #3  
Alt 26.11.2012, 15:05
Puella Puella ist offline
Neuling
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 1
Standard AW: Strafen für Kunstfehler

Guten Tag!

Man muss sich den jeweiligen Fall neutral anschauen, dann zu einem Urteil finden. Die Erfahrungen, die viele betroffene Patienten machen, ist die, dass die Dinge unter den Teppich gekehrt werden. Da ist dann die Behandlungsdokumentation nicht mehr aufzufinden oder es wurde so drin rumgeschmiert, dass man sie nicht mehr entziffern kann - oder es wurden nachträglich Eintragungen vorgenommen, was Urkundenfälschung ist. Der Gutachter findet am Ende alles ganz OK. Das ist der Alltag. Der Patient erfährt keinen Schutz. Die (Zahn-)Ärztekammern spielen runter, ihre Gutachter schließen sich an.

Ich habe das so erlebt, bei einer Zahnbehandlung, die sich nun zum dritten Mal jährt. Ein Urteil wird in einigen Wochen gesprochen.

Ich wundere mich über das, was passiert ist, wie es passiert ist - und es verletzt gleich nochmal, zusätzlich zur Behandlung. Man möchte solche Dinge als ohnehin geschädigter Patient nicht erleben.

Der Zahnarzt, bei dem ich zum allerersten Mal war, hat mich in einer überstürzten Behandlung umfangreicher behandelt, als es es mir angekündigt hatte, mehrere Zähne, darunter naturgesunde Zahnsubstanz, gingen dabei verloren oder wurden in ihrer Lebensdauer stark eingeschrängt. Die ZÄK konnte dabei nichts finden. Ihr Gutachter fand das alles nicht so arg schlimm, sein Gutachten lautete allerdings schon anders, als das, was er mir bei meinem Besuch sagte: "Einigen Sie sich doch mit dem Zahnarzt, am besten so, dass der einfach kein Honorar bekommt. Ich sehe doch, dass das Ihrer kleinen Seele zusetzt." Ich legte in einigen Punkten Widerspruch zum Gutachten ein, hatten mir mehrere "normale" niedergelassene ZÄ doch unabhängig voneinander ganz nüchtern ihr Entsetzen ausgedrückt. Es fielen Begriffe wie "Behandlungsfehler", "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme", "Gewinnoptimierung". Auch den Behandlungsablauf stellte das Kammergutachten falsch dar, obwohl ich diesen schriftlich dargelegt hatte und der behandelnde ZA darin mit mir übereinstimmte. Reaktion der ZÄK (schriftlich): Man sehe keinen Anlass, das Gutachten zu ändern. Ich solle mit den "Hinweisen" zufrieden sein.

Kann man nicht die Dinge bitte beim Namen nennen? Oder ist die (Zahn-)Medizin gar so vage?

Der gerichtliche Sachverständige erst befand ganz ausdrücklich: Die Behandlung war nicht indiziert. Sie wurde in einem Verfahren durchgeführt, das so nicht angewandt werden sollte. Das Ergebnis ist nicht brauchbar. Ich hatte dies kaum noch zu hoffen gewagt, obwohl es die ganze Zeit über klar war.

Das nette Detail, das mein Anwalt mich lange nicht vortragen lassen wollte: Die Rechnung enthält nachweislich nicht erbrachte Leistungen für über 1.500 €, ca. 30 % der Rechnung. Ich habe mich schließlich durchgesetzt und diese Dinge vorgetragen. Denn sie geben dem ganzen Fall noch einmal einen besonderen Anstrich:

- Die Behandlung wurde überstürzt vorgenommen, selbst ein Notarzt dürfte einen Patienten mit Schmerzen (hatte ich nicht) laut Leitlinien so nicht behandeln.
- Die Behandlung war nicht indiziert.
- Es werden zahlreiche nicht erbrachte Leistungen abgerechnet.
- In seinen Schriftsätzen und in den Anhörungen widerspricht sich der Zahnarzt, ich denke, alle im Saale haben gemerkt, dass er ... ja, dass er log.

Bei meiner Behandlung handelt es sich nicht um einen "Fehler". Das Motiv für diese Behandlung? Missbrauch des besonders schützenswerten Patien-Arzt-Verhältnisses und Überbehandlung aus Profitgier, zur eigenen Bereicherung. Das waberte durch den Gerichtssaal. Niemand sprach/spricht es aus, ich denke, alle wissen es.

Das ist übel, das setzt mir zu.

Tief getroffen bin ich nach wie vor, ich harre der notwendigen Nachbehandlung seit fast drei Jahren, weil ohne Urteil kein Zahnarzt diese Sache anfasst. Ich kann nur hoffen, dass diese Behandlung, der ich nie bedurft hätte und die ich nun auch noch neuversorgen lassen muss, nicht noch ein böses Erwachen folgt, so nach drei Jahren. Die Behandlung ist das eine, der Umgang der Stellen mit dem Geschehen, die hier etwas zu unternehmen hätten, dies jedoch nicht tun, verletzt gleich nochmal. Das ist bitter, sowas will man nicht erleben. Und da kann ich froh sein, dass es bei mir nur die Zähne sind ...

Ich habe über meine Erlebnisse eine Erzählung geschreiben, nachdem ich Ferdinand von Schirachs "Verbrechen" gelesen hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Puella
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  #4  
Alt 26.11.2012, 17:44
Robert Iswall Robert Iswall ist offline
Profi
 
Registriert seit: 27.03.2012
Beiträge: 1.321
Standard AW: Strafen für Kunstfehler

Zitat:
Zitat von Puella Beitrag anzeigen
- Die Behandlung wurde überstürzt vorgenommen, selbst ein Notarzt dürfte einen Patienten mit Schmerzen (hatte ich nicht) laut Leitlinien so nicht behandeln.
- Die Behandlung war nicht indiziert.
- Es werden zahlreiche nicht erbrachte Leistungen abgerechnet.
- In seinen Schriftsätzen und in den Anhörungen widerspricht sich der Zahnarzt, ich denke, alle im Saale haben gemerkt, dass er ... ja, dass er log.

Bei meiner Behandlung handelt es sich nicht um einen "Fehler". Das Motiv für diese Behandlung? Missbrauch des besonders schützenswerten Patien-Arzt-Verhältnisses und Überbehandlung aus Profitgier, zur eigenen Bereicherung. Das waberte durch den Gerichtssaal. Niemand sprach/spricht es aus, ich denke, alle wissen es.

Das ist übel, das setzt mir zu.
Ich kann das ganz gut nachvollziehen. Da mein bisheriger Zahnarzt meinen detailliert geschilderten (und sichtbaren!) Gebissmängeln nicht ursächlich zu Leibe rücken wollte, sie herunterspielte und bagatellisierte und mir statt dessen zu Behandlungen riet, die mit dem Problem nichts zu tun haben, aber privat abrechenbar (!) sind, habe ich Zweit- und Drittmeinungen eingeholt und dabei ähnliche Offenbarungen gehört wie Sie: "Nicht nachvollziehbar!" war noch das Geringste, was andere Dentisten über diesen Kollegen äußerten!

Wie auch immer: Jetzt habe ich den Zahnarzt definitiv gewechselt, hoffentlich (noch) nicht zu spät. Denn auf einen jahrelangen Leidensweg wie den Ihrigen bin ich nicht natürlich nicht sonderlich scharf.

Trotzdem alles Gute!
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