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  #481  
Alt 10.01.2013, 14:50
Antichrist Antichrist ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Mausepaul Beitrag anzeigen
So ist es richtig, erst einen Menschen vollpöbeln und dann sich um Antworten auf Fragen drücken.
Er ist nicht mal in der Lage, die einfache Frage von Freigeist zu beantworten.
Naja das mit den rumpöbeln ist hier ja wohl eher dein Job.
Was man als rumjammern betrachtet hängt immer vom Standpunkt ab. Die undifferenzierte Kritik am jetzigen System und Verherlichungen der (zurecht)untergegangen DDR kann man durchaus als rumjammern bezeichnen.
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  #482  
Alt 10.01.2013, 18:44
Robert Iswall Robert Iswall ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Tafelgeher Beitrag anzeigen
kleiner Hinweiß alle Sätze und Bezeichnungen zur A.Merkels Biografi sind nicht von mir erfunden ,sondern nahezu Wörtlich abgeschrieben von Biografen u.Politologe übrigens auch CDU-Mitglied G.Langguth bei sein Interview was er schriftlich festhielt
Dann hat Herr Langguth offensichtlich (mal wieder) keine Ahnung! "Freundschaftsrat an der Akademie" ist ungefähr so geistreich wie ein Zuckertütenfest im Bundestag!
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  #483  
Alt 10.01.2013, 18:47
Robert Iswall Robert Iswall ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Lupo Beitrag anzeigen
Ich sag`s Ihnen, Hr. Iswall, mal im Vertrauen: Ich habe vor einigen Jahren die Tagebücher von Lotte Ulbricht gefunden. Der "Stern" war leider nicht interessiert. Aber die "Junge Welt" war ganz begeistert. Leider zahlen die nur in Naturalien - die boten mir einen Trabbi mit roter Lackierung, eine Kiste MoccaFix-Gold und ein Fass Spreewaldgurken. Ich habe abgelehnt.
Sie hätten zumindest die Spreewaldgurken nehmen sollen! Das nächste Amgebot besteht vielleicht nur noch aus einem Eimer chinesischer Erdbeeren! Was dann?
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  #484  
Alt 10.01.2013, 19:18
Tafelgeher Tafelgeher ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Robert Iswall Beitrag anzeigen
Dann hat Herr Langguth offensichtlich (mal wieder) keine Ahnung! "Freundschaftsrat an der Akademie" ist ungefähr so geistreich wie ein Zuckertütenfest im Bundestag!
Woher denn auch als CDU-Mann aus den Altenbundesländer
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  #485  
Alt 10.01.2013, 19:32
Tafelgeher Tafelgeher ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Lupo Beitrag anzeigen
Kann schon sein.

Ich sag`s Ihnen, Hr. Iswall, mal im Vertrauen: Ich habe vor einigen Jahren die Tagebücher von Lotte Ulbricht gefunden. Der "Stern" war leider nicht interessiert. Aber die "Junge Welt" war ganz begeistert. Leider zahlen die nur in Naturalien - die boten mir einen Trabbi mit roter Lackierung, eine Kiste MoccaFix-Gold und ein Fass Spreewaldgurken. Ich habe abgelehnt.
Da lagen bestimmt auch die Hitlertagebücher daneben die Begeisterung bei "Stern "hätte odentlich Kohle gebracht
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  #486  
Alt 11.01.2013, 10:30
Robert Iswall Robert Iswall ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Tafelgeher Beitrag anzeigen
Da lagen bestimmt auch die Hitlertagebücher daneben die Begeisterung bei "Stern "hätte odentlich Kohle gebracht
Nicht mal dem STERN traue ich zu, dieselbe Blödheit nochmals zu verzapfen!

Wenn aber das Wölfchen so sehr an der seligen Lotte U. interessiert ist, dann habe ich 'ne gute Nachricht: Soweit ich weiß, hat die ihre Memoiren bereits veröffentlichen lassen - sogar vor ihrem Tod!
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  #487  
Alt 11.01.2013, 16:20
WUM WUM ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Hallo Lupo...

Ich achte jeden Menschen....
und zu Ihren Kommentaren in den letzten zwei Jahren würde ich folgendes Schreiben:

Ich lasse mich überraschen, da ich zum 31.12. 2012 gekündigt wurde...
Das Kündigungsschutzgesetz wurde, 'gelinde gasagt' naja.. durch einen Geschäftsführer " missachtet" ...
Sie würden bestimmt von Freiheit reden, das Recht, Kündigungsklage einzureichen geben...ok...habe ich getan...1.143 € ... schön ? ...
Wo bleibt dann das Recht, eine Kündigungsklage einzureichen, wenn sie wohlgemerkt gewonnen wird, wenn der Einreicher das Geld nicht wieder bekommt ? ...obwohl der Klage stattgegeben wird...wo ist da Recht und Freiheit (?)
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  #488  
Alt 11.01.2013, 16:28
WUM WUM ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Vermisse Martinchen..und liebe Grüße an alle, die so denken, wie ich
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  #489  
Alt 11.01.2013, 17:29
Tafelgeher Tafelgeher ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
Vermisse Martinchen..und liebe Grüße an alle, die so denken, wie ich
Die wird Dich bestimmt nicht trösten weil Du es gewagt ,dich abfällig über Recht u.Freiheit zu fumungieren
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  #490  
Alt 11.01.2013, 18:12
Lupo Lupo ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Robert Iswall Beitrag anzeigen
Nicht mal dem STERN traue ich zu, dieselbe Blödheit nochmals zu verzapfen!

Wenn aber das Wölfchen so sehr an der seligen Lotte U. interessiert ist, dann habe ich 'ne gute Nachricht: Soweit ich weiß, hat die ihre Memoiren bereits veröffentlichen lassen - sogar vor ihrem Tod!
Interessant wäre, wer noch außer Ihnen, Hr. Iswall, Lotte`s "Geschichten aus der Pankower Unterwelt" gelesen hat.
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  #491  
Alt 11.01.2013, 18:17
Lupo Lupo ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
Hallo Lupo...

Ich achte jeden Menschen....
und zu Ihren Kommentaren in den letzten zwei Jahren würde ich folgendes Schreiben:

Ich lasse mich überraschen, da ich zum 31.12. 2012 gekündigt wurde...
Das Kündigungsschutzgesetz wurde, 'gelinde gasagt' naja.. durch einen Geschäftsführer " missachtet" ...
Sie würden bestimmt von Freiheit reden, das Recht, Kündigungsklage einzureichen geben...ok...habe ich getan...1.143 € ... schön ? ...
Wo bleibt dann das Recht, eine Kündigungsklage einzureichen, wenn sie wohlgemerkt gewonnen wird, wenn der Einreicher das Geld nicht wieder bekommt ? ...obwohl der Klage stattgegeben wird...wo ist da Recht und Freiheit (?)
Ich gebe mal das Stichwort: Prozesskostenhilfe.
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  #492  
Alt 11.01.2013, 18:49
Robert Iswall Robert Iswall ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Lupo Beitrag anzeigen
Interessant wäre, wer noch außer Ihnen, Hr. Iswall, Lotte`s "Geschichten aus der Pankower Unterwelt" gelesen hat.
Wieder haben Sie meinen (eigentlich kurzen) Text nur zur Hälfte gelesen und zum Viertel verstanden: Ich habe dieses Buch nicht gelesen; ich habe nur mitbekommen, das da irgendwann eines erschienen ist (stand in verschiedenen Zeitungen - nicht nur im "ND")!
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  #493  
Alt 11.01.2013, 19:45
WUM WUM ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

an Lupo:

Prozesskosstenbeihilfe gibt es in diesem Falle nicht...

Kundigmachen hilft immer..

Ich bin Elektroniker, und da gibt es einige Floskeln, so in der Art von:

"da muss mehr Spannung drauf...."

"4 Tage probieren und 25 bauelemete in den Himmel zu jagen bewahrt einen davor, ein, zwei Stunden das Datenblatt des guten Stücks zu studieren...

klar, Losprobieren gelle, so reizvonll es sein kann...und ein neues Bauelement ist für einen Elektroniker immer reizvoll


ebenso scheint mir Ihre Argumentation... erstmal probieren....

Prozesskosstenhilfe gibt es in diesem Falle nicht, ist auch logisch...
man ist ja nicht bedürftig, wenn man im Vorfeld in Lohn und Brot stand
(das sehe ich auch durchaus ein)

...die Kosten würden
a) von einer Rechtsschutzversicherung anteilig getragen
......wenn man sie denn hat.....
oder
b) von einer Gewerkschaftsvertretung übernommen
...... werden .........

beides trifft auf mich nicht zu

Mir geht es darum, aufmerksam zu machen, dass ein Arbeitnehmer, der eine Klage gewinnen sollte, auf keinen Fall die Kosten für einen Rechtsanwalt (soweit er diese selber trägt) zurückerstattet bekommt ....
das ist die negative Seite
die positive...um anderen Teilhabern im Forum vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen : kommen auch keine Kosten bei verlorenem Prozess hinzu


Frage warum?

Gedanke:

damit es ihm so schwer wie möglich gemacht wird, gegen eine Kündigung zu klagen,
wenn er schon klagt, ist anzunehmen, dass die Klage berechtigt war
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  #494  
Alt 11.01.2013, 20:06
Nachhaker Nachhaker ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
an Lupo:

Prozesskosstenbeihilfe gibt es in diesem Falle nicht...

Kundigmachen hilft immer..

Ich bin Elektroniker, und da gibt es einige Floskeln, so in der Art von:

"da muss mehr Spannung drauf...."

"4 Tage probieren und 25 bauelemete in den Himmel zu jagen bewahrt einen davor, ein, zwei Stunden das Datenblatt des guten Stücks zu studieren...

klar, Losprobieren gelle, so reizvonll es sein kann...und ein neues Bauelement ist für einen Elektroniker immer reizvoll


ebenso scheint mir Ihre Argumentation... erstmal probieren....

Prozesskosstenhilfe gibt es in diesem Falle nicht, ist auch logisch...
man ist ja nicht bedürftig, wenn man im Vorfeld in Lohn und Brot stand
(das sehe ich auch durchaus ein)

...die Kosten würden
a) von einer Rechtsschutzversicherung anteilig getragen
......wenn man sie denn hat.....
oder
b) von einer Gewerkschaftsvertretung übernommen
...... werden .........

beides trifft auf mich nicht zu

Mir geht es darum, aufmerksam zu machen, dass ein Arbeitnehmer, der eine Klage gewinnen sollte, auf keinen Fall die Kosten für einen Rechtsanwalt (soweit er diese selber trägt) zurückerstattet bekommt ....
das ist die negative Seite
die positive...um anderen Teilhabern im Forum vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen : kommen auch keine Kosten bei verlorenem Prozess hinzu


Frage warum?

Gedanke:

damit es ihm so schwer wie möglich gemacht wird, gegen eine Kündigung zu klagen,
wenn er schon klagt, ist anzunehmen, dass die Klage berechtigt war
1. Wenn Du den Prozess gewonnen hast, dann muss Dir der Prozessgegner die Prozesskosten erstatten, also die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten.

Geschieht das nach Aufforderung und Fristsetzung nicht, kannst Du an das Gericht gehen zur Vollstreckungsabteilung (meines Wissens am Amtsgericht, nicht am Arbeitsgericht) und unter Vorlage des rechtskräftigen Urteils (und des Personalausweises) die Vollstreckung beantragen.

Gleiches gilt für die im Prozess zugesprochene Entschädigung.

Dafür ist - soweit mir bekannt - kein Anwalt erforderlich.


Wieso geschieht das nicht ? Offensichtlich wirst Du von Deinem eigenen Anwalt in die Pfanne gehauen !

Das ist in Deutschland übrigens gang und gäbe, dass Anwälte Ihre eigenen Mandanten in die Pfanne hauen, bis hin zu Fristversäumnissen und nachteiligen Prozesserklärungen.



2. PKH.

Gehe dazu mal auf die Seite des Bundesjustizministeriums.

Die Höhe der PKH hängt vom Vermögen und vom jetzigen Einkommen nach Kündigung ab und von den tatsächlich anfallenden Gerichtskosten und Kosten Deines Anwalts.

PKH zahlt nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Auf denen bleibst Du im Falle des Unterliegens sitzen.

Im Falle des Obsiegens erhält Dein Anwalt von Prozessgegner seine Gebühren in voller Höhe nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nicht nur die geringeren PKH-Sätze. Das Verschweigen Anwälte in der Regel gegenüber ihren Mandanten.


Nach Deinen Schilderungen bist Du von einem Schrottanwalt vertreten worden.

Also Fordere den Prozeßgegner zur Zahlung auf, setze dazu eine Frist von 2 Wochen (üblich) und kündige Vollstreckung an.

Das rechtskräftige Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und den hast Du.

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann hat man 30 Jahre Zeit, aus einem vollstreckbaren Titel zu vollstrecken. Aber hier mach Dich sicherheitshalber nochmal kundig, z.B. auf Wikipedia. Dort finden sich oft auch sehr gute Links.


Viel Erfolg

Edit

Damit das nicht in den falschen Hals kommt, noch folgendes:

Man hat nicht automatisch Anspruch auf alle Prozesskosten. Klagt man 2000 Euro ein und bekommt nur 1000 Euro zugesprochen, dann muss man für einen Teil der Prozesskosten und Anwaltskosten selbst aufkommen. Der Prozeßgegner hätte seinerseits Anspruch auf Erstattung seiner Prozesskosten für die zuviel eingeklagten 1000 Euro.

Zweckmäßigerweise stellt man bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung der Kosten bei Gericht. Das erlässt dann dazu einen Beschluss. Wenn man den in der Hand hat, weiß man, welche Ansprüche man gegen den Gegner hat.

Das ist eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung. Wer das liest muss sich selber kundig machen.

Geändert von Nachhaker (12.01.2013 um 01:03 Uhr).
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  #495  
Alt 11.01.2013, 20:35
Lupo Lupo ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
an Lupo:

Prozesskosstenbeihilfe gibt es in diesem Falle nicht...

Kundigmachen hilft immer..

Ich bin Elektroniker, und da gibt es einige Floskeln, so in der Art von:

"da muss mehr Spannung drauf...."

"4 Tage probieren und 25 bauelemete in den Himmel zu jagen bewahrt einen davor, ein, zwei Stunden das Datenblatt des guten Stücks zu studieren...

klar, Losprobieren gelle, so reizvonll es sein kann...und ein neues Bauelement ist für einen Elektroniker immer reizvoll


ebenso scheint mir Ihre Argumentation... erstmal probieren....

Prozesskosstenhilfe gibt es in diesem Falle nicht, ist auch logisch...
man ist ja nicht bedürftig, wenn man im Vorfeld in Lohn und Brot stand
(das sehe ich auch durchaus ein)

...die Kosten würden
a) von einer Rechtsschutzversicherung anteilig getragen
......wenn man sie denn hat.....
oder
b) von einer Gewerkschaftsvertretung übernommen
...... werden .........

beides trifft auf mich nicht zu

Mir geht es darum, aufmerksam zu machen, dass ein Arbeitnehmer, der eine Klage gewinnen sollte, auf keinen Fall die Kosten für einen Rechtsanwalt (soweit er diese selber trägt) zurückerstattet bekommt ....
das ist die negative Seite
die positive...um anderen Teilhabern im Forum vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen : kommen auch keine Kosten bei verlorenem Prozess hinzu


Frage warum?

Gedanke:

damit es ihm so schwer wie möglich gemacht wird, gegen eine Kündigung zu klagen,
wenn er schon klagt, ist anzunehmen, dass die Klage berechtigt war
Dazu sage ich nur: Als Elektroniker finden Sie locker einen neuen Job. Meine Firma sucht händeringend welche, nur gut müssten Sie sein. Also nicht verzagen!
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  #496  
Alt 11.01.2013, 20:51
Alteimer Alteimer ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Nachhaker Beitrag anzeigen
Sie sollten nicht ständig Ihre eigenen Defizite auf andere projizieren.

Die hier jammern sind doch die, denen in ihrer undifferenzierten DDR-Kritik nicht gefolgt wird. Sie werden damit leben müssen, dass sie die Geschichte nicht nach ihrem Gusto umschreiben können.
Was soll der Quatsch nun wieder ? Ich hab schon geschrieben ich bin kein DDR Hasser . Es war nicht alles gut und nicht alles schlecht . Ich war 32 Jahre DDR Bürger und ich lasse mir nicht erzählen das es Dinge die ich selbst erlebt oder beobachtet habe garnicht gegeben hat . Ihr könnt euch die Geschichte nicht nach euerem Gusto umschreiben .
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  #497  
Alt 11.01.2013, 20:53
Alteimer Alteimer ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Antichrist Beitrag anzeigen
Naja das mit den rumpöbeln ist hier ja wohl eher dein Job.
Was man als rumjammern betrachtet hängt immer vom Standpunkt ab. Die undifferenzierte Kritik am jetzigen System und Verherlichungen der (zurecht)untergegangen DDR kann man durchaus als rumjammern bezeichnen.
Ich fass es nicht wir 2 sind einer Meinung .
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  #498  
Alt 11.01.2013, 20:55
Alteimer Alteimer ist offline
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Zitat:
Zitat von Mausepaul Beitrag anzeigen
So ist es richtig, erst einen Menschen vollpöbeln und dann sich um Antworten auf Fragen drücken.
Er ist nicht mal in der Lage, die einfache Frage von Freigeist zu beantworten.
Ist garnichts keine Antwort ? Warum garnichts habe ich ihm ja erklärt .
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  #499  
Alt 11.01.2013, 21:38
WUM WUM ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Danke Lupo...

wollen wir mal schauen, was die Zukunft bringt...
vielleicht über PN..

Allerdings kann ich nicht einschätzen, was gut oder weniger gut ist...

Elektronik ist heute keine Triode mit 3 Widerständen

(für alle anderen Leser: eine Triode war eine Radioröhre, sie brauchte 3 Widerstände, um ordentlich zu funktionieren, noch so 2, drei Kondensatoren und fertig war (fast) der Volksempfänger


Eine Kritik und die nehme ich mir als Newcomer einfach ..

Newcomer im MDR-Forum

Ich werde dieses sinngemäß auch anderen Forumsteilnehmern schreiben

a) DDR ist Geschichte .... PUNKT .....
b) provokatorisch DIE STASI hat es nie gebenen, nehmen Sie das Wort in
seine Buchstaben auseinander, gibt es in den offiziellen Dokumenten der
DDR in irgendeiner Form die Abkürzung ?
Es war das "Ministerium für Staatssicherheit"
...gebe zu "MMMMFFFSSS" sieht ganz doof in der Bildzeitung aus... gibt
auch kein smily... na gut, von findigen Künstlern kann das ja auch schnell
nachgeholt werden

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland offiziell (formal) die DDR mit
dem Grundlagenvertrag anerkannt hatte,
sollte man sich sachlich, ich betone ausdrücklich sachlich unterhalten...
c) ..Punkt...
d) wie geht es weiter ?
können wir nicht sachlich und vernünftig diskutieren
Auf einem Pult in einem Hörsaaal stand mal: " Marx ist tot, Engels ist tot
und mir ist auch schon schlecht" (authentisch TH Ilmenau 1982, großer
Hörsaal, zweite Reihe rechts mittig)
es gibt zwei Möglichkeiten.... wir streiten uns bis zum Erbrechen
oder wir streiten um Vernunft und
Menschlichkeit
e) die Monate, die ich die Beiträgr hier verfolgte, lassen einfach nur den
Schluss zu, dass es nur darum geht, sich gegenseitig zu beschimpfen und
keinen Konsens zu finden...

--- wenn ich nur an Eines denke...dass die strittigen Parteien einer
Familie angehören würden, würde sich A mit B zusammensetzen und ein
Bier trinken , komisch auch C & D ... komisch... nein nicht komisch,
denn im Grunde wollen wir doch alle das Gleiche
f) ich möchte gerne wissen, wer so leben möchte, wie eine Familie, die
uns tagtägich als Mill (Müll) dargebracht wird... bitte wer so sein möchte,
schreibe es mir bitte auf meinen Beitrag
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  #500  
Alt 11.01.2013, 23:50
WUM WUM ist offline
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Zitat:
Zitat von Nachhaker Beitrag anzeigen
1. Wenn Du den Prozess gewonnen hast, dann muss Dir der Prozessgegner die Prozesskosten erstatten, also die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten.

Geschieht das nach Aufforderung und Fristsetzung nicht, kannst Du an das Gericht gehen zur Vollstreckungsabteilung (meines Wissens am Amtsgericht, nicht am Arbeitsgericht) und unter Vorlage des rechtskräftigen Urteils (und des Personalausweises) die Vollstreckung beantragen.

Gleiches gilt für die im Prozess zugesprochene Entschädigung.

Dafür ist - soweit mir bekannt - kein Anwalt erforderlich.


Wieso geschieht das nicht ? Offensichtlich wirst Du von Deinem eigenen Anwalt in die Pfanne gehauen !

Das ist in Deutschland übrigens gang und gäbe, dass Anwälte Ihre eigenen Mandanten in die Pfanne hauen, bis hin zu Fristversäumnissen und nachteiligen Prozesserklärungen.



2. PKH.

Gehe dazu mal auf die Seite des Bundesjustizministeriums.

Die Höhe der PKH hängt vom Vermögen und vom jetzigen Einkommen nach Kündigung ab und von den tatsächlich anfallenden Gerichtskosten und Kosten Deines Anwalts.

PKH zahlt nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Auf denen bleibst Du im Falle des Unterliegens sitzen.

Im Falle des Obsiegens erhält Dein Anwalt von Prozessgegner seine Gebühren in voller Höhe nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nicht nur die geringeren PKH-Sätze. Das Verschweigen Anwälte in der Regel gegenüber ihren Mandanten.


Nach Deinen Schilderungen bist Du von einem Schrottanwalt vertreten worden.

Also Fordere den Prozeßgegner zur Zahlung auf, setze dazu eine Frist von 2 Wochen (üblich) und kündige Vollstreckung an.

Das rechtskräftige Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und den hast Du.

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann hat man 30 Jahre Zeit, aus einem vollstreckbaren Titel zu vollstrecken. Aber hier mach Dich sicherheitshalber nochmal kundig, z.B. auf Wikipedia. Dort finden sich oft auch sehr gute Links.


Viel Erfolg
danke für die Info...dass mit dem "Schrottanwalt" lasse ich mal im Raume stehen, wir kennen uns schon viele Jahre, na klar... jeder versucht sein Geld zu verdienen...aber dass die gegnerische Partei dann auch meine Rechtsanwaltskosten übernehmen sollte ist mir neu...wäre aber gut für mich...könnte ich ja dann auch noch ein Weilchen bei Euch bleiben ...und schlichten...dass Ihr nicht so die Köppe einhaut...
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  #501  
Alt 12.01.2013, 00:12
WUM WUM ist offline
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an Nachhaker...

wir woll'n mal sehen..

"Schrottanwalt" lasse ich mal dahingestellt sein...
aber Deine Info über die Erstattung der Kosten ist schon recht interessant
Mal sehen, ob ich meinen Abwalt auf diese Schiene bringen kann
Einfacher ist es für ihn natürlich, denn ich habe ihm das Geld ja bereits überwiesen

wir werden sehen.. vielleicht interressiert das Thema ja auch andere Forum-Mitglieder -Leser
Mit Zitat antworten
  #502  
Alt 12.01.2013, 00:31
Nachhaker Nachhaker ist offline
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Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
an Nachhaker...

wir woll'n mal sehen..

"Schrottanwalt" lasse ich mal dahingestellt sein...
aber Deine Info über die Erstattung der Kosten ist schon recht interessant
Mal sehen, ob ich meinen Abwalt auf diese Schiene bringen kann
Einfacher ist es für ihn natürlich, denn ich habe ihm das Geld ja bereits überwiesen

wir werden sehen.. vielleicht interressiert das Thema ja auch andere Forum-Mitglieder -Leser
Genaueres dazu in der PN
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  #503  
Alt 12.01.2013, 01:02
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gelöschter Text
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  #504  
Alt 12.01.2013, 05:51
Lupo Lupo ist offline
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Zitat:
Zitat von Robert Iswall Beitrag anzeigen
Wieder haben Sie meinen (eigentlich kurzen) Text nur zur Hälfte gelesen und zum Viertel verstanden: Ich habe dieses Buch nicht gelesen; ich habe nur mitbekommen, das da irgendwann eines erschienen ist (stand in verschiedenen Zeitungen - nicht nur im "ND")!
Ach ja......,mmh....dann hat dieses "Buch" wohl keine Sau gelesen (warum auch).

Hr. Iswall, Sie müssten Ihre Texte für mich noch kürzer gestalten, dann verstehe ich die auch. Iss leider so....


Aber noch was Hr. Iswall: Sie kennen schon den Unterschied zwischen Tagebüchern (von denen ich berichtete) und Memoiren (von denen in Ihrem kurzen Text die Rede war), oder? Tagebücher schreibt man in der Regel selber, wo hingegen das bei Memoiren nicht immer der Fall sein muss. Diese sogenannten Memoiren der Lotte U. stammen nicht aus deren Feder, wobei man sowas üblicherweise als Biografie bezeichnet, aber egal, ich meinte jedenfalls "Tagebücher".
Tja, so ist das mit dem Leseverständnis........

Übrigens viele Grüße von Frl. Lüdemann, die ist gestern 97 Jahre geworden (Sie wissen schon...., meine Nachhilfelehrerin für einfaches Leseverständnis).
Na, Hr. Iswall, soll ich Ihnen einen Termin bei Frl. Lüdemann machen?
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  #505  
Alt 12.01.2013, 06:31
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Zitat:
Zitat von Alteimer Beitrag anzeigen
Ich fass es nicht wir 2 sind einer Meinung .
Getreu nach dem Motto:
Zwei B**** und ein Gedanke.
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  #506  
Alt 12.01.2013, 06:33
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Zitat:
Zitat von Alteimer Beitrag anzeigen
Ist garnichts keine Antwort ? Warum garnichts habe ich ihm ja erklärt .
Was soll dieser Schwachsinn, kann Er sich nicht verständlich ausdrücken?
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  #507  
Alt 12.01.2013, 06:52
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Zitat:
Zitat von Antichrist Beitrag anzeigen
Naja das mit den rumpöbeln ist hier ja wohl eher dein Job.
Da bin ich in guter Gesellschaft und kann damit leben.
Zitat:
Was man als rumjammern betrachtet hängt immer vom Standpunkt ab. Die undifferenzierte Kritik am jetzigen System und Verherlichungen der (zurecht)untergegangen DDR kann man durchaus als rumjammern bezeichnen.
So ein Schwachsinn kann nur von Ihnen kommen.
Wenn man das jetzige System kritisiert, ist es undifferenziert. Sie etscheiden also, was differenzierte und was undifferenzierte Meinung ist?!
Wer sich an die Dreckschleuderei auf die DDR nicht beteidigt, verherrlicht sie.
Sie haben den Untergang der DDR als Kind erlebt und wollen mir erzählen, wie ich die DDR erlebt haben soll, einfach lächerlich.
Mit Zitat antworten
  #508  
Alt 12.01.2013, 09:35
Tafelgeher Tafelgeher ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Sozial ist was Arbeit schafft u. hat.
lAlleine von diesen CDU/FDP Slogan ausgehend ,besagt unbeabsichtigt das es einem ehm.DDR-Arbeiter logischerweise besser ging.Hier muß noch eins dazukommen das ja nur der Zeitraum gemeint war u. kann wo es die DDR noch gab.Also ging es einem Arbeitslosen 80-erJahre nicht besser wie einem DDR-Arbeiter

Geändert von Tafelgeher (12.01.2013 um 10:29 Uhr).
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  #509  
Alt 12.01.2013, 09:39
Kalif Kalif ist offline
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Registriert seit: 27.12.2012
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Mausepaul Beitrag anzeigen

Wer sich an die Dreckschleuderei auf die DDR nicht beteidigt, verherrlicht sie.
Anfrage: Soll solch ein "Deutsch" kabarettistisch sein oder was? Es ist ja nicht zu fassen, was sich manche Leute trauen. Das ist ja eine Blamage für die ehemalige DDR!
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  #510  
Alt 12.01.2013, 10:14
Mausepaul Mausepaul ist offline
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Standard AW: Geht es Arbeitslosen besser als DDR-Arbeitnehmern?

Zitat:
Zitat von Kalif Beitrag anzeigen
Anfrage: Soll solch ein "Deutsch" kabarettistisch sein oder was? Es ist ja nicht zu fassen, was sich manche Leute trauen. Das ist ja eine Blamage für die ehemalige DDR!
Werter Kalif, damit kann ich leben.
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