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Verträge sind bindend, weil sie Rechtssicherheiten schaffen. Aber davon wollen Diktatoren in der Regel nix wissen. Für sie zählt nur Ideologie, und für die gehen sie über Leichen. Des Geistes Kind werde ich nie sein. ![]() ![]() ![]() |
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#366
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Klar, nur Freigeist ist der alles wissende Guru. Damit hat sich jede Meinungsäußerung erübrigt.
Venceremos! Bolivar |
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Bitte lesen, lesen bildet: " Zitat von Bolivar:
Mit IKK meine ich die Internationale kontrollkommission der IAEA (deutsch: IAEO)." Venceremos! Bolivar P.S. Meinem Beitrag vorher habe ich nichts mehr hinzu zu setzen. |
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#371
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Das ist doch kaum zu glauben! Natürlich kenne ich, und andere sicher auch, den Spruch und seine Bedeutung. Es geht doch darum, dass Leute wie Sie hier ständig den Oberschlauen geben, weil Sie es offensichtlich nötig haben.
Geändert von Kalif (14.02.2013 um 20:53 Uhr). |
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#372
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Zitat:
Ansonsten könnte man nämlich, mit dem beliebten Blick auf die Geschichte, auch behaupten: Alle demokratischen Staaten mussten bis September 1939 die Normen des Völkerbundes akzeptieren, nur Hitler nicht, denn Deutschland war ja "rechtzeitig" ausgetreten! So sehen keine seriösen Argumentationen aus, und wir sollten sie auch nicht ernst nehmen! Geändert von Robert Iswall (15.02.2013 um 10:21 Uhr). |
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#373
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Wenn ich keine Argumente habe, diskutiere ich nicht oder lasse mich vom Gegenteil überzeugen. ![]() |
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#375
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Zitat:
Pacta sunt servanda. Das gilt nun mal für alle. ![]() |
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#376
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Zitat:
Hinsichtlich Ihres Hinweises auf Normen des Völkerbundes etc. offenbaren sich zum einen mangelndes Wissen über historische Zusammenhänge und zum anderen genau die Verlogenheit, die Sie benannt haben. Der NS-Staat ist aus dem Völkerbund ausgetreten, weil er sich nicht an dessen Normen halten wollte. Die Mitgliedschaft im Völkerbund war allerdings nicht bindend. Insofern hat Hitler nicht Völkerrecht gebrochen. Allerdings verstoßen Angriffskriege generell gegen Völkerrecht, so dass es wurscht ist, ob ein Land Mitglied des Völkerbundes (heute UNO) war oder nicht. Hier besteht nämlich eine völkerrechtliche Grundlage und keine vertragliche. Atomwaffen zu produzieren verstößt dagegen nicht gegen Völkerrecht. Ein Land, das Atomwaffen produzieren will und den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben hat, verstößt nicht gegen Völkerrecht, sondern gegen einen internationalen Vertrag. Und dieser Vertragsbruch wiederum ist völkerrechtswidrig. Immer schön bei der Wahrheit bleiben! |
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