EU-Flaggen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Bildrechte: Colourbox.de

Hintergrund Die Sanktionsmechanismen in der EU

20. Dezember 2017, 15:17 Uhr

Wie lassen sich Rechtsverstöße in Polen oder Ungarn sanktionieren? Die EU hat mehrere Mechanismen dafür. Doch für den schärfsten muss Einstimmigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten herrschen, damit er aktiviert wird.

Die EU sieht mehrere Sanktionsmechanismen gegen ihre eigenen Mitgliedsstaaten vor, wenn sie aufmüpfig sind.

Artikel 7 gilt als schärfste Waffe

Verstößt ein Mitgliedsstaat beispielsweise gegen gemeinsame Grundwerte – wie Rechtsstaatlichkeit, die Menschenwürde oder gegen die Medienfreiheit – kann Artikel 7 des EU-Vertrages greifen. Er ist die schärfste Waffe der EU und wird in Brüssel wegen seiner politischen Sprengkraft auch "nukleare Option" oder "Atombombe" genannt.

Welche Schritte sind nötig?

Die Einleitung von Artikel 7 ist mehrstufig: Zunächst müssen das Europäische Parlament sowie eine Mehrheit von vier Fünfteln der EU-Staaten (22 von 28 Staaten) im Europäischen Rat feststellen, dass eine "eindeutige Gefahr" einer Werteverletzung in einem EU-Land vorliegt.

In einem zweiten Schritt müssen die EU-Mitgliedsstaaten einstimmig im Rat dafür stimmen, dass eine entsprechende schwerwiegende Situation vorliegt – ausgenommen der Staat, der im Fokus der Sanktionen steht. Bei dieser Abstimmung könnten sich die EU-Länder gegenseitig schützen.

In einem dritten Schritt kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit (16 von 28 EU-Staaten) die Sanktion verhängen, aber nur temporär, wie beispielsweise den Entzug des Stimmrechtes im Europäischen Rat.

In einem vierten Schritt kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit (16 von 28 EU-Staaten) die Sanktion aufheben oder abändern, wenn sich die Lage im betreffenden Land verändert hat.

Die Vorstufe zu Artikel 7

Weil Artikel 7 so schwierig zu aktivieren ist, gibt es seit Anfang 2016 eine Art Vorstufe dafür, den sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus oder auch Rechtsstaatsverfahren.

Die Kommission in Brüssel tritt zunächst "informell" mit dem betreffenden Mitgliedsstaat in Kontakt, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und auf die Kritik zu reagieren. Ist Brüssel mit der Mängelbehebung nicht einverstanden, kann die Kommission weitere Empfehlungen geben. Als letzte Möglichkeit kommt Artikel 7 ins Spiel.

EU-Förderung als Druckmittel

Deutlich schmerzhafter als Artikel 7 dürfte die Kürzung von EU-Strukturfördermitteln für die EU-Mitgliedsländer sein. Über eine solche Sanktionsmöglichkeit wird derzeit aber erst diskutiert. Wer die Grundsätze der EU verletzt, für den könnte es eines Tages kein Geld mehr aus Brüssel geben. Für Polen - als größter Nettobezieher der EU - wäre das besonders schmerzhaft. Da die EU-Förderung aber bereits bis 2020 ausgehandelt ist, wird eine Sanktionsmöglichkeit erst für die Zeit danach erwartet.

Was bedeutet Vertragsverletzungsverfahren?

Zudem gibt es das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren. Es kann von der EU-Kommission eingeleitet werden, wenn ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt oder EU-Gesetze nur mangelhaft umsetzt.

Das Verfahren ist dreistufig: In einem ersten Schritt erfolgen Warnbriefe, in einem zweiten die Verhängung von Zwangsgeldern. Greift das nicht, folgt als letzter Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht können auch Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Bürger anzeigen.

Ein solches Verfahren läuft derzeit gegen Ungarn, Polen und Tschechien, weil sie sich nicht an der Flüchtlingsverteilung beteiligen. Im Dezember leitete Brüssel den letzten Schritt ein: Eine Klage gegen die drei Länder vor dem EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder oder einmalige Geldstrafen verhängen.

Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im: Fernsehen | 26.07.2017 | 19:30 Uhr