Säbelrasseln im Schwarzen Meer

15. Februar 2017, 05:00 Uhr

Was macht die Region politisch so brisant?

Russland betrachtet das Schwarze Meer als von ihm zu kontrollierendes Binnenmeer, in dem Nicht-Anrainer nichts zu suchen haben. Zu den Schwarzmeer-Anrainern gehören die Nato-Staaten Türkei, Bulgarien und Rumänien, die immer wieder mit befreundeten Nato-Marinen Manöver abhalten, auch um Moskau auf Distanz zu halten.

Rumänien hält das für nicht ausreichend: Bukarest forderte 2016 einen ständigen NATO-Flottenverband im Schwarzen Meer, Bulgarien und die Türkei sind hier zurückhaltender. Sofia will seine guten Beziehungen zu Moskau nicht aufs Spiel setzen. Die Türkei sieht sich als regionale Führungsfigur in der Schwarzmeerregion und wehrt sich gegen Konkurrenz.

Welche Interessen stehen hinter der Militärpräsenz?

Vor der Ukraine-Krise absolvierten die Marinen der NATO-Länder und Russland noch gemeinsame Manöver auf dem Schwarzen Meer. Seit 2014 ist es mit der Eintracht vorbei. Gibt es ein NATO-Manöver, spricht Moskau von einem "aggressiven Eindringen" in die ureigene Interessensphäre - zuletzt geschehen beim "Sea Shield 2017"-Manöver im Februar im Schwarzen Meer. 

Auch will Moskau seine Schwarzmeerflotte ausbauen und modernisieren, ist hier aber bei der Umsetzung stark im Rückstand. Für Russland ist das Schwarze Meer entscheidend, weil es von dort aus ins Mittelmeer gelangen kann, um bei der Nahostpolitik mitzumischen.  

Wer darf eigentlich auf dem Schwarzen Meer verkehren?

Den Schiffsverkehr durch die Meerenge am Bosporus regelt der sogenannte Montreux-Vertrag von 1936. Während Handelsschiffe in Friedenszeiten freie Durchfahrt haben, gibt es für Kriegsschiffe besondere Bestimmungen. Wenn ein Nicht-Anrainer die Meerenge mit seinem Kriegsschiff passieren will, braucht er von der Türkei die Erlaubnis dazu. Außerdem regelt der Vertrag, dass Kriegsschiffe nach spätestens 21 Tagen das Binnenmeer wieder verlassen müssen. Ausgenommen davon sind die Kriegsschiffe der Schwarzmeer-Anrainer Türkei, Bulgarien und Rumänien.