alles rechtens?
Anwaltshaftung
Worauf muss ich bei der Wahl des richtigen Rechtsanwalts achten?
Sofern es sich bei dem Rechtsproblem nicht um einen Standardfall aus dem Zivil- oder Strafrecht – dazu zählt etwa ein Streit aus dem Bereich des Verbrauchsgüterkauf- oder des Mietrechts bzw. ein Verkehrsdelikt - handelt, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu finden, der in dem betreffenden Rechtsgebiet besonders gut bewandert ist. Die juristische Ausbildung beinhaltet indessen keine Spezialisierung, diese erfolgt vielmehr – wenn überhaupt - erst im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Durch die erfolgreiche Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen nebst Prüfungen und Bearbeitung einer festgelegten Mindestanzahl von Mandaten kann der Rechtsanwalt insoweit die Bezeichnung eines Fachanwalts erwerben. Derzeit wird diese in folgenden Bereichen verliehen: Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Während der Rechtssuchende beim Fachanwalt darauf vertrauen kann, dass dieser seine besondere Qualifikation nachgewiesen hat, lässt sich der häufig verwendeten Angabe von so genannten Tätigkeitsschwerpunkten oder Interessengebieten lediglich entnehmen, dass der Rechtsanwalt selbst von sich meint, in einem bestimmten Rechtsgebiet überdurchschnittlich erfahren oder belesen zu sein.
Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt für mein Problem?
Auch in Bezug auf den Rechtsanwalt gilt, dass eine auf eigener Erfahrung beruhende Empfehlung aus dem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis der sicherste Garant für eine gute Wahl ist. Fehlt es an einer solchen, besteht die Möglichkeit, sich bei folgenden Stellen einen Anwalt aus der Region unter Angabe einer etwaigen Fachanwaltsbezeichnung oder zumindest eines einschlägigen Interessengebiets oder Tätigkeitsschwerpunkts benennen zu lassen:
Bei der Rechtsanwaltskammer sind, da die Mitgliedschaft berufsrechtlich zwingend ist, sämtliche Rechtsanwälte des jeweiligen Bundeslandes verzeichnet. Die Auskunft der Kammer erfolgt – wie praktisch bei allen Auskunftsstellen – ohne Bewertung der Qualität. Es werden zwei für das Rechtsgebiet in Frage kommende Rechtsanwälte benannt, und zwar nach einer alphabetisch geordneten Liste.
Dem gegenüber ist die Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein freiwillig. Allerdings sind in den alten Bundesländern ungefähr 90 %, in den neuen rund 75 % der Anwälte Mitglied. Dachverband der lokalen Anwaltvereine ist der Deutsche Anwaltverein (DAV), der die so genannte Deutsche Anwaltauskunft (www.anwaltaukunft.de; bundesweite Rufnummer: 01805/181805 für 0,12 Euro pro Minute) unterhält. Die Auskunft beschränkt sich naturgemäß auf die Benennung von DAV-Mitgliedern. Dabei werden Fachanwaltsbezeichnungen sowie Tätigkeitsschwerpunkte und Interessengebiete angegeben.
Im Anwaltsuchservice (www.anwaltsuchservice.de; bundesweite Rufnummer: 0180/5254555 für 0,12 Euro pro Minute) sind lediglich etwa 10 % aller zugelassenen Anwälte verzeichnet. Diese müssen für die der Akquisition dienende Aufnahme in das Verzeichnis bezahlen. Dem entsprechend erhält man bei Inanspruchnahme dieses Services nur eine „eingeschränkte“ Auskunft.
Rechtsschutzversicherte erhalten oft auch bei ihrer Rechtsschutzversicherung Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt.
Verschiedene Interessenvertretungen erteilen ihren Mitgliedern auf dem jeweiligen Gebiet ihrer Tätigkeit auch Rechtsrat und helfen bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt. Solche Interessenvertretungen sind beispielsweise : Mieterbund, Haus- und Grundbesitzerverein, Automobilclubs (ADAC, AvD, ACE u.a.), Gewerkschaften, Patientenvereinigungen.
Ob es sich lohnt, Mitglied zu werden, um einen Rechtsrat zu erhalten, sollte man allerdings sorgfältig und unter Berücksichtigung der Mindestdauer der Mitgliedschaft und ihrer Kosten überlegen.
In Verbraucherschutzangelegenheiten erteilen gegen eine geringe Gebühr auch die Verbraucherzentralen Rat und benennen bei Bedarf einen Anwalt.
Bei Schulden erhält man i.d.R. kostenlose Hilfe bei verschiedenen Schuldnerberatungsstellen. Adressen erhält man bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Wilhelmstrasse 11, 34117 Kassel, Tel. 0561/771093, www.bag-schuldnerberatung.de .
Schließlich sind die meisten zugelassenen Rechtsanwälte und Kanzleien auch im Telefonbuch und in den Gelben Seiten zu finden. Die Einträge sind kostenpflichtig. Die Größe der jeweiligen Annonce ist für sich betrachtet nicht aussagekräftig.
Haften Rechtsanwälte, wenn sie einen Fehler machen?
Wie jeder Vertrag begründet auch das anwaltliche Mandatsverhältnis Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien. Während der Mandant etwa verpflichtet ist, das vereinbarte Honorar zu zahlen, hat der Rechtsanwalt unter anderem für eine umfassende und möglichst erschöpfende Belehrung des Mandanten Sorge zu tragen. Verletzt der Rechtsanwalt diese oder eine andere Pflicht aus dem Mandatsverhältnis schuldhaft, muss er seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden einstehen (§ 280 Abs. 1 BGB).
Muss der Rechtsanwalt vor der Erhebung einer Klage oder Verteidigung gegen eine solche den Mandanten über die Erfolgsaussichten aufklären?
Vor der Aufnahme eines Prozesses muss der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung sorgfältig prüfen. Er hat den Mandanten über alle Prozessrisiken aufzuklären. Dazu gehört unter anderem das Risiko, einen der Sache nach begründeten Anspruch im Rechtsstreit nicht durchsetzen oder abwehren zu können, weil dem Mandanten keine oder nur unzureichende Beweismittel zur Verfügung stehen oder der potenzielle Prozessgegner über wenigstens gleichwertige Beweismittel verfügt. Verletzt der Rechtsanwalt nachweislich die Pflicht zur Aufklärung über die Prozessrisiken und realisiert sich eines davon, kommt eine Haftung des Rechtsanwalts in Betracht. Dabei hilft dem Mandanten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, d.h. im Regressverfahren gegen den Rechtsanwalt muss dieser beweisen, dass der Mandat den Rechtsstreit auch im Falle einer vollständigen und zutreffenden Belehrung über dessen Risiken geführt hätte. Die unzureichende oder unzutreffende Belehrung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung muss aber im Streitfall der Mandant beweisen. Das ist oft schwer, weil Aussage gegen Aussage steht. Es empfiehlt sich deshalb, den Anwalt um eine kurze schriftliche Mitteilung über die Erfolgsaussichten zu bitten. Verweigert dies der Anwalt, ist Vorsicht geboten.
Muss der Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung haben und kann ich mich im Schadensfall unmittelbar an diese wenden?
Ohne Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung darf der Rechtsanwalt seinen Beruf nicht ausüben. Dadurch ist der Mandant im Schadensfall gegen eine mögliche Insolvenz des Rechtsanwalts weitgehend geschützt. Er kann sich zum Zwecke der Regulierung auch unmittelbar an dessen Haftpflichtversicherung wenden. Verweigert diese jedoch ganz oder teilweise die Leistung, kann der Anspruch im Klagewege nur gegen den Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Einen unmittelbaren Anspruch gegen dessen Haftpflichtversicherung gibt es – anders als etwa gegen diejenige des Unfallgegners bei einem durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursachten Unfallschaden – nicht.
Mein Rechtsanwalt hat eine prozessuale Frist versäumt, jetzt soll ich deswegen den Prozess verlieren. Kann das sein?
Damit ein Rechtsstreit nicht unendliche Zeit dauert, sind von den Prozessparteien bestimmte Fristen zu beachten, innerhalb derer sie ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen oder ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf einlegen und begründen müssen. Bereits die Versäumung einer solchen Frist kann zum Verlust des Prozesses führen. Nur wenn die Säumnis unverschuldet ist, besteht die Möglichkeit einer so genannten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ist ein Rechtsanwalt mit der Prozessführung beauftragt worden, so wird dessen Verschulden im Zivilprozess der von ihm vertretenen Prozesspartei zugerechnet (§ 85 Absatz 2 der Zivilprozessordnung – ZPO). In diesem Fall haftet der Rechtsanwalt seinem Mandanten für den verlorenen Rechtsstreit, wenn der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei Wahrung der Frist Erfolg beschieden gewesen wäre.
Kann ich während eines laufenden Prozesses den Rechtsanwalt wechseln und zahlt einen solchen Wechsel auch die Rechtsschutzversicherung?
Es steht jeder Partei eines Rechtsstreits frei, den Prozessbevollmächtigten – auch mehrfach – zu wechseln. Ein solcher Schritt sollte aber gut überlegt sein, denn jeder der beauftragten Rechtsanwälte hat grundsätzlich Anspruch auf Honorar für die von ihm geleistete Tätigkeit. Die Rechtsschutzversicherung trägt die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten in der Regel nicht. Lediglich nach Abschluss einer Instanz besteht die Möglichkeit, einen anderen Rechtsanwalt mit der Fortsetzung des Rechtsstreits beauftragen zu können, ohne dass eine Anwaltsgebühr doppelt anfällt. Wenn aber der bisherige Anwalt mangelhaft gearbeitet hat, so ist ein Wechsel u.U. notwendig. In diesem Fall steht dem bisherigen Anwalt auch kein Honorar zu, so dass die Gefahr der zweimaligen Zahlung ausscheiden dürfte.
Ich bin mittellos. Auf Anraten meines Rechtsanwalts habe ich zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs Prozesskostenhilfe beantragt und gleichzeitig Klage erhoben. Das Gericht hat mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung die Prozesskostenhilfe versagt und die Klage abgewiesen. Nun soll ich die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Hat mich der Rechtsanwalt richtig beraten?
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur mittels Ratenzahlung in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO). Soweit nicht – wie selten - die gleichzeitige Erhebung der Klage geboten ist, um unmittelbar drohende Rechtsnachteile abzuwenden, empfiehlt es sich, zunächst lediglich Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage zu beantragen. Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist gerichtskostenfrei, auch kann der potenzielle Prozessgegner keine Kostenerstattung verlangen. Darüber hinaus stehen dem eigenen Rechtsanwalt in diesem Verfahren nur ermäßigte Gebühren zu. Lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage oder wegen fehlender Bedürftigkeit ab, kann der Antragsteller frei darüber befinden, den Rechtsstreit gleichwohl auf volles eigenes Kostenrisiko durchführen oder von dem Klagevorhaben Abstand zu nehmen. Entscheidet er sich für letzteres, bleiben lediglich in vergleichsweise geringem Umfang die Gebühren des von ihm beauftragten Rechtsanwalts an ihm hängen. Vorliegend hätte der Rechtsanwalt seinen mittellosen Mandaten auf die kostengünstigere Möglichkeit eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen. Für dieses Versäumnis haftet er.
Sind die Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt oder kann der Rechtsanwalt sie frei bestimmen?
Über die Berechnung des Anwaltshonorars gibt es ein eigenes Gesetz, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Darin ist geregelt, für welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt eine Gebühr erhält und welche Höhe diese hat. In zivilrechtlichen Mandaten ist für die Bestimmung der Höhe einer Gebühr in der Regel der Wert des Streitgegenstandes maßgeblich. Sofern sich der Mandant darauf einlässt, besteht aber auch die Möglichkeit, schriftlich eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann der Rechtsanwalt Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Bei einer Erstberatung beträgt die Gebühr 15.- bis maximal 180.- Euro zuzüglich. Mehrwertsteuer.
Ab 1.7.2004 wir voraussichtlich ein neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft treten.
Muss der Rechtsanwalt vorher über die zu erwartenden Kosten aufklären?
In Bezug auf das Kostenrisiko und dessen Höhe besteht grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, es sei denn, der Mandant fragt danach oder unterliegt insoweit ersichtlich falschen Vorstellungen. Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür, dass der Mandant mittellos ist, muss er diesen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe hinweisen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich der Auffassung bin, dass die Anwaltsrechnung überhöht ist?
Nach Abschluss eines Rechtsstreits besteht die Möglichkeit, die Höhe des Honoraranspruchs im Rahmen eines so genannten Kostenfestsetzungsverfahrens durch den Rechtspfleger des Prozessgerichts festsetzen zu lassen. Beruht die Honorarrechnung auf einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts, besteht die Möglichkeit, diese durch die Rechtsanwaltskammer prüfen zu lassen. Schließlich kann man einen (anderen) Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema enthält das von den Verbraucherzentralen und der ARD in der Reihe „ARD-Ratgeber Recht“ herausgegebene Buch:
Norman M. Spreng: Anwalt und Mandat, erschienen 2003, 270 Seiten, 12,50 Euro, erhältlich im Buchhandel oder bei den Verbraucherzentralen.
Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2003, 15:13 Uhr
