Leichter leben | 01.02.2012 | 17:00 Uhr : Sehen und gesehen werden!
Scheinwerfer sollen für mehr Sicht sorgen. Doch nicht immer sieht der Autofahrer dadurch besser - oder der Gegenverkehr wird geblendet. Autoexperte Andreas Keßler erklärt, welche Lichtquellen es gibt.
Eine ausgesprochene "Lichtpflicht" im Sinne von ständig eingeschalteten Scheinwerfern während der Fahrt gibt es in Deutschland - im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern - nicht. Die Diskussion darüber wird aber schon seit einiger Zeit recht lebhaft geführt. Die Befürworter sehen darin eine Chance die Unfallzahlen zu verringern. Eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs und Risiken für Motorradfahrer führen die Gegner ins Feld. Favorisiert wurden bislang die Hauptscheinwerfer in Abblendlicht-Stellung. Erst in letzter Zeit hat sich als Kompromiss, das so genannte "Tagfahrlicht", in die Debatte geschoben, das man besser als "Positionslicht" bezeichnen sollte.
Pro und Contra Tagfahrlicht
Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung. Fahren auf schattigen Alleen etwa, auf denen dunkel lackierte Fahrzeuge erst sehr spät zu erkennen sind, ist durch den Einsatz von Tagfahrlicht für den Autofahrer sicherer. Allerdings werden Nachteile, z.B. für Motorradfahrer befürchtet, die schon seit Jahren gesetzlich verpflichtet sind, auch tagsüber mit eingeschaltetem Fahrlicht zu fahren. Wenn zunehmend mehr Fahrzeuge mit eingeschalteten Frontleuchten unterwegs sind, bestünde die Gefahr Radfahrer und Fußgänger erst später wahrnehmen zu können. Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Eine Nachrüstpflicht besteht vorerst nicht.
Stichwort Energieverbrauch
Das in jedem Pkw vorhandene Abblendlicht hat einen Energieverbrauch von ca. 150 Watt. Fährt man tagsüber mit Abblendlicht, muss man mit einem Mehrverbrauch von etwa 0,15 Liter pro 100 Kilometer rechnen. Spezielle Tagfahrleuchten brauchen hingegen nur 10 Watt pro Paar (LED-Tagfahrleuchten) bzw. bis 32 Watt pro Paar (Tagfahrleuchten mit Glühlampe).
Tagfahrleuchten kommen daher ohne messbaren Mehrverbrauch aus und schonen außerdem die Lichtquellen der Fahrzeugaußenbeleuchtung. Sie schalten sich automatisch mit dem Starten des Motors ein und sorgen sofort und dauerhaft für eine verbesserte Wahrnehmung des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Tagfahrleuchten sind speziell für das "Gesehen werden" und nicht für die Ausleuchtung der Fahrbahn ausgelegt.
Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein
Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eines Fahrzeuges sind inzwischen technisch recht anspruchsvoll. Die Bandbreite reicht vom 6 Volt – Glühlicht in alten Mopeds über die diversen Halogen-Lampen in den Scheinwerfern der meisten Autos bis zu den LED- und Xenonscheinwerfern moderner Premium-Fahrzeuge. Am Fahrzeug installierte Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und funktionieren.
Funktionstüchtigkeit ist Pflicht
Ständige Betriebsbereitschaft der Beleuchtungsanlage ist in Deutschland Vorschrift. Um jederzeit für Ersatz eines defekten Leuchtmittels sorgen zu können, empfiehlt sich die Mitnahme von Ersatzlampen. Doch Vorsicht: "No Name"-Produkte aus dem Supermarkt können oft mit den Markenartikeln nicht mithalten. Tipp: Verwenden Sie Halogenlampen, die "Super" oder "Premium" im Namen führen.
Die Markenhersteller bieten unter diesen Kürzeln Lampen an, die bis zu 30 Prozent mehr Licht abstrahlen als "normale" Halogen-Lichtquellen. Finger weg von Produkten mit den Namen "Xenon—Blue", "Blue-Vision" oder "Blue-Ray"! Diese blau gefärbten Lampen gaukeln dem Laien ein xenonähnliches Licht vor. Unter dem Strich verringert die Einfärbung jedoch den Lichtstrom, die Lampen sind dunkler als weiße Ausführungen.
Das Turbomodell: Xenon-Licht
Wesentlich heller als Halogen-Licht, aber auch viel komplizierter und teurer sind Xenon-Lampen. Um den extrem hohen Lichtrom dieser Entladungslampen nicht als Quelle gefährlicher Blendungen im Straßenverkehr zu haben, hat der Gesetzgeber für Autos mit diesen Scheinwerfern eine dynamische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. Trotzdem empfinden viele Autofahrer die Xenon-Scheinwerfer des Gegenverkehrs als zu hell. Dieses Gefühl ist aber subjektiv und der hohen Leuchtdichte der Scheinwerfer geschuldet. Die Lebensdauer der Xenon-Brenner liegt etwa beim zwei- bis dreifachen einer Halogenlampe, die Kosten für Xenon-Ersatz hingegen bis zu 20 Mal höher als bei entsprechenden Halogen-Lampen. Hier ist also ein hoher Preis für die zusätzliche Ausleuchtung der Fahrbahn zu bezahlen. Trotz allem ist Xenon-Licht im Augenblick das beste zugelassene Scheinwerferlicht der Welt.
Im Kommen: LED-Leuchten
Den letzten Stand der Kfz-Lichttechnik markieren Scheinwerfer, die LEDs (Light-emitting-Diods = Licht-aussendende-Dioden) als Lichtquelle benutzen. LED–Scheinwerfer haben eine Lebensdauer, die über der des restlichen Fahrzeuges liegt. Die Leuchtdichte von LED-Scheinwerfern entspricht in etwa derjenigen von Xenon-Scheinwerfern, der Energieverbrauch liegt auf dem Niveau von Halogenscheinwerfern. Auf der Kostenseite haben LED-Lichtquellen Vorteile gegenüber Xenon-Scheinwerfern: Die Hersteller streben hier eine Halbierung des Preises an.
Andreas Keßler am Expertentelefon: 01802 151517
6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent aus dem Mobilfunknetz
(Mittwoch, 1. Februar, ab 16.30 Uhr)
