Leichter leben | 08.02.2012 | 17:00 Uhr : Zoll und Haben - Autos aus dem Ausland
Fast alle Fahrzeuge werden in Deutschland teurer verkauft als in unseren Nachbarländern. Also, ab nach Dänemark und den Traumwagen dort geholt? Klingt einfach, doch ist es das wirklich? Welche Hürden gilt es zu überwinden? Welche Marken sind im Angebot? Und wie bringt man seinen Wagen nach Hause? Diese Fragen beantwortet unser Auto-Experte Andreas Keßler.
EU-Reimporte - diese Bezeichnung beschreibt Fahrzeuge, die der Hersteller eigentlich für den Markt eines anderen EU-Landes gebaut und ausgeliefert hat. Durch den EU-Binnenmarkt kann jeder EU-Bürger überall in der EU zu einem Autohändler gehen und sich dort ein Auto seiner Wahl kaufen. Durch die national unterschiedlichen Steuersysteme und Einkommensniveaus gibt es zum Teil erhebliche Preisdifferenzen, die jeder EU-Bürger für sich nutzen kann. Die Automobilwirtschaft sieht den Reimport ihrer Produkte natürlich nicht gern und hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die ausländischen Neuwagenkunden den Autokauf erschweren sollen.
- Neufahrzeuge werden grundsätzlich nur über autorisierte Vertragshändler an Endkunden abgegeben. Diese Händler müssen aber auch an ausländische Endkunden verkaufen. Die autorisierten Händler dürfen ferner auch an inländische und ausländische markengleiche Händler verkaufen, nicht aber an markenfremde Händler.
- Über die VIN (Vehicle-Identification-Number) lässt sich der Weg jedes Fahrzeugs vom Hersteller bis zum Vertragshändler genau verfolgen. Fachleute können damit ermitteln, für welches Land bzw. welchen Markt das jeweilige Fahrzeug bestimmt war.
- Um den Reimport ihrer Produkte zu unterbinden, werden die Stückzahlen für einzelne EU-Märkte limitiert. Dabei wird die Anzahl der Neufahrzeuge so festgesetzt, dass ein Autohändler gerade noch den Bedarf seiner Stammkundschaft bedienen kann.
Worauf Sie unbedingt achten sollten
Genau wie Deutschland gehört zum Kauf eines Neuwagens auch im EU-Ausland ein Kaufvertrag. Darin sind der Preis, die Fahrzeugdetails, der Begriff "Neufahrzeug" und der Übergabetermin schriftlich festgehalten. Grundlage des Kaufvertrages ist das im Kaufland geltende Recht ("Gerichtsstand"). Fremdsprachliche Passagen des Vertrages sollten vor der Unterschrift übersetzt werden, ein sprachkundiger Begleiter ist empfehlenswert.
Bei der Übergabe des Fahrzeuges müssen die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original übergeben werden, da deutsche Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren. Wichtig ist dabei vor allem die EU-weit gültige Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity).
Um später keine Probleme mit der Garantie zu bekommen, müssen die Garantieunterlagen (Serviceheft und evtl. Garantiekarte) vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt, mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und dem Übergabedatum versehen sein. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges durch den Vertragshändler. Dabei gelten die Garantie-Bedingungen des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde. Entsprechend der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung sind laut EU-Recht alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden, zu erbringen.
Freiwillige Leistungen meist abgelehnt
Von der Herstellergarantie ist die Sachmängelhaftung des ausländischen Verkäufers zu unterscheiden. Sie richtet sich nach dem jeweiligen ausländischen Kaufrecht. Außerdem muss der Käufer seine Rechte im Ausland geltend machen, was angesichts der Entfernung, der fremden Sprache und des fremden Rechtssystems eine große Hürde sein kann. Freiwillige (Kulanz-)Leistungen werden für ein re-importiertes Fahrzeug nach Ablauf der Garantie von den meisten Herstellern abgelehnt.
Die Überführung nach Deutschland
Ein geeignetes Überführungskennzeichen ist nur in einigen Kaufländern (z.B. Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf einem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. In grenznahen Gebieten werden deutsche Überführungskennzeichen geduldet. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung dieser Kennzeichen im EU-Ausland besteht in den meisten Fällen jedoch nicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist aber auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.
Die Zulassung in Deutschland
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Papiere vorliegen:
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
- Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag
- ausländische Fahrzeugpapiere
- COC (EU-Typengenehmigung)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung: Dieses Dokument erteilt das Finanzamt, nach dem die Umsatzsteuer bezahlt worden ist. Dazu muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung ein Finanzamt aufgesucht und dort 19 Prozent deutsche Mehrwertsteuer bezahlt werden. Dazu wird das o.g. vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis errechnet.
Nach der EU-Definition gilt im Hinblick auf die steuerliche Einordnung ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
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