Leichter leben | 16.05.2012 | 17:00 Uhr : Unterwegs mit dem Roller
Die Vorteile liegen auf der Hand: Roller sind günstig zu haben, die nervige Parkplatzsuche entfällt – und Spaß macht das Fahren auch noch. Alles was Sie über die kleinen Flitzer wissen müssen, erfahren Sie hier. Autoexperte Andreas Keßler fasst zusammen, wie schnell man unterwegs sein darf und welches Modell sich für Einsteiger lohnt.
Das Angebot an Mofas und Rollern ist groß: Am Saisonende gibt es im Baumarkt Sonderangebote ab 700 Euro, modische Premiumroller kosten gerne mehr. Warum nicht die Billigprodukte aus dem Baumarkt nehmen? Da ist Vorsicht geboten, denn solche Fahrzeuge stammen oft aus chinesischer Massenproduktion und sind oft von fragwürdiger Qualität. Ideal für Rollerfans und solche, die es werden wollen, ist darum ein gebrauchtes Fahrzeug eines renommierten Herstellers.
Mofas dürfen maximal 25 km/h schnell fahren, Mopeds 45. In der Praxis ist es jedoch ein Kinderspiel, diese Fahrzeuge – meist Roller – auf weit höhere Geschwindigkeiten zu bringen. 70 oder 80 km/h sind dabei keine Seltenheit, wie Polizeikontrollen täglich zeigen. Dabei hat ein Rollerfahrer schon mit 55 km/h kaum eine Überlebenschance, wenn er mit einem Auto kollidiert. Wer seinen Roller tunt, spielt mit dem Feuer.
Ein Gerichtsurteil, das man kennen sollte
Das Frisieren eines Motorrollers wird nicht nur mit Bußgeldern und Punkten geahndet, unter Umständen darf das getunte Gefährt auch vernichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 15. Mai 2008 entschieden (Az. 1 K 825/07.MZ). Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads dieses technisch so verändert, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte das Fahrzeug sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an. Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei.
Möglicherweise sind die gerade auf den Markt kommenden E-Scooter der Königsweg: Hier ist selbst für talentierte Bastler im Augenblick noch wenig zu tunen. Würde an der Leistung der Elektromotoren "geschraubt", würden die Batterien dieser lautlosen Flitzer nämlich noch schneller in die Knie gehen.
Andreas Keßler am Expertentelefon: 01802 151517
6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent aus dem Mobilfunknetz
(Mittwoch, 16. Mai, ab 16.30 Uhr)
