Leichter leben | 02.05.2012 | 17:00 Uhr : Aufgemotzt und aufgepeppt - richtig tunen
Der Drang zu mehr Individualität nimmt in Zeiten von immer uniformer werdenden Karossen stetig zu. Oft legen Autofahrer selbst Hand an, um ihre Wagen zu "tunen". Autoexperte Andreas Keßler erklärt, was zu beachten ist!
Die Bezeichnung stammt vom englischen Verb "to tune" ab, was übersetzt "abstimmen" oder "einstellen" heißt. Beim klassischen Tuning wurden die Eckdaten des Motors verändert (größere Zylinderbohrungen, andere Kurbelwellen mit mehr Hub, "schärfere" Nockenwellen). Diese Veränderungen brachten zum Teil enorme Leistungszuwächse. In jüngerer Zeit sind die "innermotorischen" Maßnahmen nur noch bei professionellen Rennwagen des Formel- oder Oldtimersports üblich. Leistungssteigerungen an Serienfahrzeugen erfolgen nur noch über Optimierungen der Motorsteuergeräte (Chip-Tuning), wobei selbst kleinere flankierende Maßnahmen (andere Luftfilter und Abgasanlagen) schon an den hohen Zulassungsbarrieren scheitern können.
Wer seinem Auto mehr Leistung unter die Motorhaube packt, bekommt relativ schnell ein neues Problem: Die Leistung des getunten Motors ist mit dem Serienfahrwerk kaum noch auf die Straße zu bringen. Wer hier "tunt" - also optimiert - wird den Kompromiss, den die Konstrukteure eines Fahrzeuges zwischen Komfort und Straßenlage eingehen, mehr oder weniger in Richtung Straßenlage verschieben.
Optisches Tuning
Aus diesen Umständen entwickelte sich schließlich das optische Tuning, das zwar Elemente des klassischen Tunings enthält, sich aber auf die äußere Erscheinung des Autos konzentriert. Neuerdings wendet sich die Tuningszene verstärkt dem "Innenraum-Tuning" zu, zu dem vor allem der Einbau von Multi-Media-Komponenten gehört. Neben klassischen Sound-Anlagen finden auch DVD-Player mit TFT-Displays und ganze Car-PCs den Weg in den Innenraum eines Autos. Alle genannten Tuning-Bereiche stehen in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter gleichberechtigt nebeneinander und generieren in Deutschland Millionenumsätze.
Die für das Tuning maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind vor allem folgende:
- StVZO § 18 (Zulassungspflichtigkeit): Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zugelassen sind.
- StVZO § 19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis): Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die a) die Fahrzeugart geändert wird, b) eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist, oder c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn für die eingebauten Teile eine deutsche oder EG-weite Betriebserlaubnis oder eine Bauartgenehmigung besteht, oder wenn die Teile in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorab eingetragen sind. Die Betriebserlaubnis kann vom Hersteller als Bauartgenehmigung mitgeliefert werden oder mit einem Gutachten vom zugelassenen Sachverständigen (TÜV, DEKRA u. a.) beantragt werden.
- StVZO § 22a (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile): Bestimmte Einrichtungen müssen immer in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: Reifen, Scheiben und Folien für Scheiben, Scheinwerfer, Leuchten u. a. Diese Fahrzeugteile dürfen zur Verwendung im öffentlichen Verkehr nur angeboten, veräußert oder erworben werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
- StVZO § 69a (Ordnungswidrigkeiten): Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Beschränkungen nicht beachtet.
Kontrolle durch Sachverständige
In der Regel gehört zu jedem am Auto vorgenommenen Umbau eine Einzelabnahme bei einem Sachverständigen. Aus Sicht der Behörden soll dadurch die Sicherheit im Verkehr gewährleistet bleiben. Um schon vorher sicherzugehen, sollte man Fahrzeugteile mit ABE, also "Allgemeiner Betriebserlaubnis" kaufen, aber auch Teile mit Teilegutachten sind eintragbar. Allerdings muss der Umbau auch dann vom TÜV oder der DEKRA abgenommen werden. Dies ist häufig bei Felgen, Fahrwerken und Karosserieveränderungen der Fall. Anschließend werden die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsbehörde gegen Gebühr um die Erweiterungen ergänzt. Erst danach sind die vorgenommenen Um- und Anbauten legal.
Doch Vorsicht: Diese Eintragungen schützen nicht vor der polizeilichen Anordnung, die Umbauten rückgängig zu machen. Entsteht nämlich zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle bei den kontrollierenden Beamten der Eindruck, eine Abgasanlage sei zu laut, muss der zu laute Auspuff trotz Eintragung abmontiert werden, da er gegen den Lärmschutz verstößt und die Umwelt belästigt. Hier entsteht häufig Streit, immerhin steht die Meinung eines Sachverständigen gegen die eines nur begrenzt für den vorliegenden Einzelfall kompetenten Beamten. Eine erneute Begutachtung am unter Umständen vorher wegen des Verdachts auf technische Mängel sichergestellten Fahrzeugs kann (muss aber nicht) die polizeilichen Zweifel an der Zulässigkeit des Fahrzeuges ausräumen.
Andreas Keßler am Expertentelefon: 01802 151517
6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent aus dem Mobilfunknetz
(Mittwoch, 2. Mai, ab 16.30 Uhr)
