Guter Rat!

Hier ab vier | 11.09.2012 | 17:00 Uhr : Was tun gegen den blauen Dunst vom Nachbarn?

Des einen Freud ist des anderen Leid: Der Nachbar entspannt bei einer Zigarette auf dem Balkon. Doch muss man sich den blauen Dunst um die Nase wehen lassen? Verbraucherrechtsexperte Werner Zedler klärt auf. Außerdem gibt es Tipps gegen vier typische Keimfallen im Haushalt.

Ein Mann zündet sich eine Zigarette an.

Bis zu einem gewissen Ausmaß ist es unvermeidlich, dass Gerüche durchs Treppenhaus ziehen. Essensgeruch, wie er beim Kochen entsteht, muss toleriert werden. Einschreiten muss der Vermieter bei Gerüchen aber auch Schmutz immer dann, wenn es zu einer "erheblichen" Störung der anderen Bewohner kommt. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Nicht selten landen derartige Fälle ein Ombudsmann oder Schiedsmann - oder gar ein Gericht angerufen, weil sich die Kontrahenten aufgrund der vagen Bestimmung nicht einigen können.

Sogar Mietminderung möglich

Zwar kann das Rauchen in der eigenen Wohnung, und auch auf dem Balkon, nicht generell verboten werden. Wenn starker Rauchgeruch ins Treppenhaus oder die Nachwohnung zieht, ist eine Grenze erreicht. In diesen Fällen muss der Mieter Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und das Rauchen entsprechend reduzieren. Auch eine Mietminderung ist möglich. Dabei kommt es allerdings immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Das Hamburger Landgericht gestattete als eines der ersten Gerichte in Deutschland dem Mieter einer Dachgeschosswohnung, seine Miete um fünf Prozent zu mindern, weil der sich durch das Rauchverhalten der unter ihm wohnenden Nachbarn belästigt fühlte (Az.: 1 S 92/10). Das Rauchverhalten der Nachbarn werteten die Richter dabei als erheblichen Mangel.

Werner Zedler
Werner Zedler

Die Richter gingen davon aus, dass die direkt unter der Mietwohnung lebenden Nachbarn in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 23 Uhr abends stündlich zwei Zigaretten auf ihrem Balkon rauchten. Bei normalen Witterungsverhältnissen sei davon auszugehen, dass der Rauch nach oben zieht, sich in der Dachgaube verfängt und bei geöffnetem Fenster sogar in die Wohnung dringt. Den Zigarettenrauch hätte der Mieter nicht ohne weiteres "weglüften" können, weil er aufgrund des starken Rauchverhaltens der Nachbarn jederzeit damit hätte rechnen müssen, dass wieder Rauch heraufsteigt.

Nervige Duftaromen

Für Düfte in Büroräumen und Geschäften gilt: Man könnte den Einsatz von Raumsprays nur verbieten, wenn das gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt. Aber dann müsste von den Sprays eine konkrete Gefahr ausgehen. Das ist schwerlich nachzuweisen. Anders ist das in einer Wohnanlage: Hier gab es schon Rechtsfälle, weil Mieter oder Wohnungseigentümer etwa im Flur Duftkerzen aufgestellt hatten und andere sich davon belästigt fühlten. Hier gilt: Ein Mieter kann gemeinsam genutzte Flächen nicht nach seinem Gusto gestalten. Das wäre eine "bestimmungswidrige Nutzung der Gemeinschaftsflächen" (OLG Düsseldorf).


Keimfallen im Haushalt

Im Allgemeinen ist die Wasserqualität der öffentlichen Versorgung gut, auch wenn es hin und wieder Zwischenfälle gibt. Die größte Gefahr der Verunreinigung mit Keimen liegt im Haus, in der Wohnung. Hier einige Tipps, wie Sie sich vor schädlichen Keimen im Trinkwasser schützen können.

  • Waschmaschine

Ablagerungen von Flüssigwaschmittel und Co verkleben das Innere der Waschmaschine. In diesem Laugenbiotop können sich mit der Zeit gefährliche Keim-Brutstätten entwickeln. Deshalb: Entkalken Sie die Waschmaschine regelmäßig und lassen Sie sie gelegentlich mit einem 95°C-Programm laufen. Auch das Waschmittel-Einspülfach sollte stets sauber und trocken gehalten werden.

  • Wasserkocher

An Restwasser und Kalk im Wasserkocher erfreuen sich nicht nur gesundheitsschädigende Keime, sondern auch Schimmelpilze. Deshalb: Vermeiden Sie stehendes Wasser und entkalken Sie Ihren Wasserkocher regelmäßig.

  • Dusche

Auch im Duschschlauch und in der Brause lauern die gefährlichen Keime, wenn sie nicht regelmäßig gesäubert werden. Zwar perlt das verkeimte Wasser auf der Haut ab, doch kann es über Wunden oder durch den versehentlich aufgenommen »Schluck« dennoch in den Körper gelangen. Deshalb: Prüfen Sie die Schläuche regelmäßig auf Ablagerungen und reinigen Sie die Muffen gründlich.

  • Wasserhahn

Ein Perlator spart zwar Wasser, kann aber auch Keimen eine Brutstätte bieten. Auch hier hilft Entkalken. Und: Lassen Sie nach längerem Nichtbenutzen ein paar Liter durchlaufen. Das gilt vor allem für Datschen (so sie Anschluss haben) , Ferienwohnungen und Hotelzimmer.

Zuletzt aktualisiert: 11. September 2012, 14:10 Uhr

Wir bitten, von schriftlichen Anfragen abzusehen!

Leider ist es Herrn Zedler aus rechtlichen Gründen nicht möglich, Zuschauerfragen außerhalb der Sendung zu beantworten. Nach Paragraf 1 des Rechtsberatungsgesetzes ist dies nur Rechtsanwälten und zugelassenen Beratungsstellen, wie z. B. der Verbraucherzentrale oder dem Mieterbund, gestattet. Herr Zedler ist kein Rechtsanwalt, sondern Chefredakteur der Zeitschrift "Guter Rat". Würde er dennoch Rechtsrat erteilen, so würde dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir bitten daher um Verständnis, dass Herr Zedler zu schriftlichen Anfragen nicht Stellung nehmen kann, auch wenn er es gern täte. Soweit Sie im Rahmen der Sendung "guter rat!" unter der Telefonnummer 01802 - 151517 jeden zweiten Dienstag in der Zeit von 16:15 Uhr bis 17:15 Uhr anrufen, wird Herr Zedler gern persönlich Ihre Frage beantworten. In diesem Rahmen ist eine Beratung durch ihn rechtlich gestattet.

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