Wirtschaftslexikon
Änderungen Eigenheimzulage 2004
Sendung vom 05.04.2004
Eigenheim – Glück allein. Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen will, kann nach wie vor finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen: die so genannte Eigenheimzulage. Dieser jährliche Zuschuss wird acht Jahre lang gewährt. Bis zum vergangenen Jahr konnten die Käufer eines Neubaus noch mit einer Höchstförderung von jährlich 2.556 Euro rechnen. Wer hingegen einen Altbau erwarb, bekam maximal 1.278 Euro.
Seit diesem Jahr hat der Gesetzgeber die Grundförderung für beide Wohnungstypen auf höchstens 1.250 Euro pro Jahr begrenzt. Doch dafür erhöht sich der Betrag noch einmal pro Kind.
Zum einen wirken sich Kinder auf die Grundförderung aus, dass man eine höhere Eigenheimzulage bekommt. Pro Kind macht das 800 Euro aus. Zum anderen erhöhen Kinder auch die Einkunftsgrenzen. Das macht pro Kind 30.000 Euro. Die Zulage wird nur gewährt, wenn die Summe der Einkünfte im Jahr der erstmaligen Förderung und im vorangegangenen Jahr insgesamt unter 70.000 Euro liegen. Für Paare gilt das Doppelte. Bis Ende 2003 lag die Grenze noch bei rund 82.000 beziehungsweise rund 164.000 Euro. Aber Vorsicht: Ausschlaggebend ist hier nicht nur das Gehalt. Die Einkünfte sind Bruttoeinkünfte, die berücksichtigt werden müssen. Plus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen.
Die Eigenheimzulage können Interessenten nach wie vor erst nach Bezug der Wohnung oder des Hauses beim Finanzamt beantragen. Etwa einen Monat nach Genehmigung fließt dann die Zulage für das erste Jahr. In den folgenden Jahren wird die Zulage jeweils am 15. März ausbezahlt. Zieht der Eigentümer allerdings vor Ende der Förderzeit aus, wird die Zahlung zum Jahresende eingestellt.
Zuletzt aktualisiert: 05. April 2004, 16:31 Uhr

